27.11.2014 - 6.13 Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wischnewski erläutert die Vorlage und erinnert daran, dass es sich bei der Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage um eine Konsolidierungsmaßnahme handelt. Er erklärt, warum die Beteiligung der Schwimmvereine von 80.000 € auf 40.000 € reduziert und die anderen 40.000 € auf die 100.000 € aufgeschlagen werden sollen und erläutert die Gründe, warum in der Vorlage eine Zweiteilung des Systems vorgeschlagen wird.

Er geht auf die derzeitige öffentliche Diskussion ein und macht deutlich, dass die angegebenen Zahlen arithmetisch rechnerisch ermittelt wurden. Einige Vereinsvertreter seien bei ihren Berechnungen auf andere Zahlen gekommen. Für die Vergleichsberechnungen wurden seitens des Servicezentrums Sport die Zahlen herangezogen, welche durch die Vereine gemeldet worden sind. Fast zwei Drittel der Vereine werden bei einer Jahresbelastung pro Mitglied bis zu 12 € , ein Drittel bis zu 24 € und 4 % bis zu 36 € mehr belastet. Er macht deutlich, dass an anderer Stelle 180.000 € eingespart werden müssten, wenn dieser Maßnahme nicht zugestimmt werde.

 

Herr Röspel schlägt vor, die Beschlussfassung auf die nächste Ratssitzung am 11.12.2014 zu schieben. Herr Dr. Bücker und Herr Wisotzki schließen sich diesem Vorschlag an.

 

Herr Eiche schließt sich diesem Vorschlag ebenfalls an und betont, dass der Sport seiner Meinung nach als Pflichtaufgabe zu sehen sei.

 

Herrr Wisotzki führt aus, dass im HSP noch eine andere Maßnahme in Höhe von 60.000 € enthalten ist, in der es um die wirtschaftliche Übernahme von Sportplätzen gehe. Nach seinem Kenntnisstand habe bisher ein Verein 15.000 € Einsparung gebracht. Er fragt, wie der restliche Betrag dieser Maßnahme erzielt werden soll.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass derzeit nur ein Verein übernommen wurde. Dies liege nicht an der Untätigkeit der Verwaltung, sondern an den steuerlichen Risiken. Wenn ein Verein bereit sei, mit ehrenamtlichem Engagement tätig zu werden und dies zu übernehmen, müsse das auf einer Basis erfolgen, die nicht eventuell später zu Steuernachzahlungen führe. Aus diesem Grund wurde gemeinsam mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ein Beratungsauftrag vergeben. In den nächsten Wochen werde es ein Auftaktgespräch über die Rahmenbedingungen geben. Wenn hierbei keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, müsse der Betrag nicht auf die anderen Vereine aufgeschlagen werden. Wenn die Bewirtschaftungsumlage im Rat eine Mehrheit findet, wird das Thema „Betrieb gewerblicher Art für den Sportbereich“ weiter verfolgt. Der ermittelte Betrag des vorhergehenden Gutachters der GPA von 280.000 € würde ausreichen, die 65.000 € zu kompensieren.

 

Herr Schmidt erläutert den Standpunkt der Bürger für Hohenlimburg und der Piraten. Hiernach soll an dieser Stelle nicht gespart werden, da der Sport bereits einen sehr hohen Beitrag für die Konsolidierung geleistet hat. Um eine Kompensation zu ermöglichen, regt er an zu prüfen, welcher Kunstbesitz der Stadt Hagen zu veräußern sei.

 

Herr Sondermeyer macht deutlich, dass nur noch wenig Menschen die Sportangebote nutzen könnten und bittet zu prüfen, ob seitens der Profivereine ein erheblich größerer Beitrag herangezogen werden könnte.

 

Herr Strüwer geht auf eine Anfrage der CDU-Fraktion an den Oberbürgermeister ein. Hierbei ging es darum, wie mit Beschlüssen umzugehen ist, bei denen es anschließend widersprüchliche Entscheidungen gibt, so dass eine Kompensation herbeigeführt werden muss. Er fragt, ob im Beschluss für die Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage eine Konsolidierungsausweisung erfolgen muss, wenn der Rat einen anderslautenden Beschluss fassen sollte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bejaht dies und erklärt, dass dies die Botschaft der Führungsriege der Bezirksregierung Arnsberg ist. Von dort werde unmittelbare, direkte und einzelfallbezogene Kompensation gefordert.

 

Frau Helling-Plahr erläutert, dass immer die Grundsatzfrage zu beantworten sei, ob alle in der gesamten Stadt belastet werden, oder nur die, welche ein Angebot nutzen. Ihrer Meinung nach sollten diejenigen, welche ein Angebot in Anspruch nehmen,  auch dazu beitragen, wie dies finanziert werden könnte. Der Vorschlag sei sehr sozial gestaltet, da Kinder und Jugendliche nicht belastet werden und Sportler nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden. Sie erinnert an den vom Rat beschlossenen Sparvorschlag. Dieser könne nicht, wie viele andere HSP-Maßnahmen auch, im Detail wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Sie hält es für sinnvoll, weitere Sparvorschläge einzureichen, als für diese HSP-Maßnahme Kompensationsmöglichkeiten zu suchen.

 

Herr Röspel geht darauf ein, dass es nichts nütze, den Sport mit Kultur, mit Wissenschaft, mit innerer Verwaltung usw. zu vergleichen, da die Ausgaben aufgrund vielfältiger Anforderungen unterschiedlich seien.

 

Herr Gerbersmann führt aus, dass es Befürchtungen gebe, dass die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen sinken. Der Landessportbund zeige, dass dies nicht zu befürchten sei. Er erinnert daran, dass in der Mehrzahl der Städte in NRW bei solchen Gebühren auch Kinder mit erfasst wurden. Dies ist in Hagen nicht der Fall. Es handele sich um einen fairen und sozial ausgewogenen Kompromiss. Ehrenamtliche würden in ihrem Wirken nicht behindert. Wenn der Rat dem nicht folge, müsse ein Ausgleich struktureller Art gefunden werden. Es muss eine fortdauernde Maßnahme kompensiert werden. Hierzu zählt nicht ein einmaliger Verkauf von Grundstücken oder Kunstwerken. Das Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg hat deutlich gemacht, dass die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans davon abhängig sei, dass die Maßnahmen eingehalten werden.

 

Herr Wisotzki macht für die SPD-Fraktion deutlich, dass die Energie- und Bewirtschaftungsumlage nicht eingeführt werden sollte. Es müsse eine Kompensationsmaßnahme erfolgen.

 

 

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Beschluss:

Der Rat stimmt der Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage ab 01.01.2015 für Sportflächen / Erwachsene und Beteiligung der Schwimmvereine zu.

Die beiliegenden Richtlinien für die Benutzung städtischer Sportanlagen (Turn-, Sporthallen, Sportplätze und Kampfbahnen einschl. Nebenräume) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Die Beschlussfassung wurde auf die Ratssitzung am 11.12.2014 geschoben.