30.10.2014 - 6.1 Zukunft der Wasserversorgung der Stadt Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 30.10.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass die Fragen, die in der Kommission für Beteiligungen und Personal am 21.10.2014 gestellt wurden, von der ENERVIE heute beantwortet vorliegen. Aufgrund der Bedeutung des Themas "Zukunft der Wasserversorgung", hat sich die Verwaltung entschlossen, nicht die Sitzungsrunde im November / Dezember 2014 abzuwarten, sondern heute die Gelegenheit zu nutzen, der Politik die Möglichkeit zu eröffnen, in die Diskussion mit Herrn Grünhagen einzusteigen.
Herr Grünhagen bedauert, dass das Thema der "Zukunft der Wasserversorgung der Stadt Hagen" ungesteuert in die Öffentlichkeit gelangt ist. Grundsätzlich geht es bei dem Thema darum, dass in NRW und besonders an der Ruhr eine Überkapazität bei der Wassererzeugung besteht, die bei unterschiedlichen Eigentümern vorhanden sind. Die ENERVIE betreibt das Wasserwerk Hengstey, das zu ca. 50 % ausgelastet ist. Die Wasserwerke Westfalen betreiben derzeit noch 8 Wasserwerke, um eine Abnahmemenge von mehr als 100.000.000 m³ zur Verfügung zu stellen. Bei den Wasserwerken besteht eine erhebliche Überkapazität. In den letzten 15 Jahren wurde mehrfach über eine Kooperation nachgedacht. In Bereichen, wo Überkapazitäten bestehen, ist es sinnvoll, über Zusammenlegungen nachzudenken.
Soweit es darum geht, das Trinkwasser chemisch und sensorisch in der gleichen Qualität zur Verfügung zu stellen, ist festzuhalten, dass die hier in Rede stehenden Wasserwerke mit dem gleichen Wasseraufbereitungsverfahren arbeiten und aus der gleichen Quelle das Wasser entnehmen.
Das Thema "Zukunft der Wasserversorgung" ist aktuell erneut aufgekommen, weil die vierte Aufbereitungsstufe installiert werden muss. Das bedeutet, dass die ENERVIE Investitionen in Höhe von rd. 15 Mio. € in das Wasserwerk Hengstey tätigen muss. Bei einer Investition in solcher Größenordnung erscheint es Herrn Grünhagen sinnvoll, Überlegungen anzustellen, wie diese vermieden werden kann.
Es wurden Überlegungen zu Alternativen angestellt und dabei die AVU und Iserlohn betrachtet sowie konzernintern Richtung Lüdenscheid geprüft. Aus unterschiedlichen Gründen scheiden jedoch derzeit alle Alternativen aus. Als Beispiel führt er an, dass die AVU selbst ihr Wasserwerk still legt und Wasser nur noch aus der Ennepetalsperre entnimmt.
Die Wasserwerke Westfalen werden von ihren acht Wasserwerken drei still legen. Die verbleibenden fünf Wasserwerke haben dann immer noch die Kapazität, den Bedarf von Gelsenwasser für Dortmund und den Hagener Bedarf - außerhalb der Hasper Talsperre - zu decken. Mit den Wasserwerken Westfalen wird z. B. verhandelt, dass im Falle des Auseinanderfallens einer Kooperation die ENERVIE immer noch die Möglichkeit hat, auf die Ruhr zur Versorgung der Stadt Hagen mit Wasser zurück zu greifen. Herr Grünhagen macht deutlich, dass keiner der Verhandlungspartner derzeit Überlegungen anstellt, den Weg in eine Privatisierung zu gehen. Sofern die Kooperationsvariante zur Umsetzung kommt, bedeutet dies unter dem Strich, dass die Wasserqualität chemisch und sensorisch gleich bleibt und den Bürgern hierdurch kein Nachteil entsteht. Die ENERVIE zieht daraus einen Nutzen von rd. 15 Mio. €, da das Wasserwerk Hengstey nicht für die vierte Reinigungsstufe ertüchtigt werden muss. Dies bedeutet dann auch einen Vorteil für die Stadt Hagen (Dividendenausschüttungen) und die Bürger (Vermeidung von Wasserpreiserhöhungen).
Herr Oberbürgermeister Schulz geht auf die Planung seitens der Verwaltung ein, für die Ratssitzung am 13.11.2014 eine Berichtsvorlage zur Bündelung des bisherigen Verlaufs und zum Stand der Abarbeitung der vier Punkte aus dem Ratsbeschluss vom 18.09.2014 zu erstellen. Hintergrund ist die Schaffung von Transparenz aufgrund der großen Informationsmenge, die vorliegt.
Am 31.10.2014 trifft sich der Arbeitskreis des Aufsichtsrats mit dem zuständigen Abteilungsleiter der Bezirksregierung, da es auch um die Fragestellung geht, wie die kommunale Entscheidungshoheit sichergestellt werden kann. Das Ergebnis dieses Gesprächs soll ebenfalls in die Berichtsvorlage mit einfließen.
Herr König macht deutlich, dass es der SPD-Fraktion wichtig ist, dass die ausgehandelten Ergebnisse in Schriftform vorgelegt werden. Hier geht es ihm insbesondere um die Absicherung der kommunalen Einflussmöglichkeiten. Ferner sind die Minderheitsrechte, die die Mark-E sich vertraglich hat absichern lassen, wichtig.
Herr Dr. Ramrath geht auf den Hinweis des Oberbürgermeisters bezüglich der Befassung mit den vier Punkten aus dem Ratsbeschluss in der Berichtsvorlage für den Rat am 13.11.2014 ein. Er bittet zu Punkt 2, der Beteiligung des Regierungspräsidenten und des Rates, eine Stellungnahme zu erbitten, wie die Zustimmungsbedürftigkeit der Beteiligung an WWW beurteilt wird, weil es dazu unterschiedliche juristische Bewertungen gibt, ob die Frage der Beteiligung an WWW der Zustimmung seitens des Rates gem. § 107 (4)1 GO NRW erforderlich macht oder nicht.
Herr Oberbürgermeister Schulz sichert zu, dass das Ergebnis dieser Prüfung in die Vorlage mit aufgenommen wird.
Herr Riechel bittet darum, den unter Tagesordnungspunkt II.8.1 versandten Unterlagen eine Drucksachennummer zuzuordnen, damit diese später leichter über Allris recherchierbar sind.
Herr Hentschel geht darauf ein, dass ein Geschäftsführer der ENERVIE den Bereich Strom und Wasser zu verantworten hat. Steigt die ENERVIE aus der Strom- und der Wasserproduktion aus, so möchte er wissen, ob die Stelle dann auch wegfällt.
Herr Thielmann erklärt für die FDP-Fraktion, dass für sie entscheidend ist, das Wasser in Hagen weiter in bester Qualität nach Trinkwasserverordnung sowie in ausreichender Menge zu beziehen. Darüber hinaus teilt er die Sichtweise der SPD-Fraktion insoweit, als die Wasserversorgung durch einen öffentlich-rechtlichen Anbieter sicherzustellen ist. In diesem konkreten Fall würde es sich um eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Wasserwerken Westfalen (WWW) handeln. Ihm als Verbraucher ist es dabei auch wichtig, das Wasser so günstig wie möglich zu beziehen. Sofern sichergestellt werden kann, dass alle genannten Punkte erfüllt werden, hält er es für sinnvoll, die Investition in Höhe von rd. 15 Mio. € zu vermeiden.
Herr Wisotzki möchte wissen, ob die Liegenschaft Wasserwerk Hengstey sowie die Gebäude im Falle der Kooperation mit WWW in das Eigentum von WWW übergehen oder ob diese im Eigentum der ENERVIE verbleiben.
Herr Grünhagen erklärt im Hinblick auf die Fragestellung von Herrn Wisotzki, dass ein Wassergewinnungsrückbau beim Wasserwerk Hengstey im Falle der Kooperation zu erfolgen hätte. Dies würde rd. 4 Mio. € kosten und würde von WWW übernommen. Grundstück und Gebäude verbleiben im Besitz der ENERVIE. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde ohne den Wert des Grundstücks und der Gebäude des Wasserwerks Hengstey berechnet. Ihm ist im Verlauf der Diskussion deutlich geworden, dass das Grundstück für die weitere Entwicklung am Hengsteysee von Bedeutung sein kann. Derzeit weist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich die Wassergewinnung aus. Seitens der ENERVIE besteht jedoch eine hohe Bereitschaft, sich in anderweitige Überlegungen einzubringen.
Bezogen auf die Frage von Herrn Hentschel macht Herr Grünhagen deutlich, dass die Kraftwerke zur Stromerzeugung künftig nur anders gefahren werden, da diese für die Netzstabilität bis auf Weiteres benötigt werden. Dadurch, dass die Kraftwerke nun stabilitätsbezogen betrieben werden müssen, kommen auf den technischen Bereich der ENERVIE auch höhere Anforderungen zu.
Herr Wisotzki möchte ferner wissen, ob es nach den Vertragsverhandlungen eine verpflichtende Mindestabnahme pro Jahr geben wird.
Herr Grünhagen bestätigt dies und erläutert, dass beide Kooperationspartner, die bisher in dem Verbund sind, ihre gesamte Wasserversorgung in die Hände von WWW gelegt haben. Sie haben eine Abnahmeverpflichtung. Die ENERVIE wird das Wasserwerk in Haspe weiter in Eigenregie betreiben. Die Wassergewinnung wird in Lüdenscheid weiter interkommunal über einen Wasserbeschaffungsverband aus Talsperren betrieben. Er macht deutlich, dass die Verhandlungen so geführt werden, dass auch künftig die Talsperre Haspe ökonomisch weiter betrieben werden kann. Vor dem Hintergrund wurde auch deutlich gemacht, dass nicht wie bei den beiden anderen Kooperationspartnern eine hundertprozentige Wasserabnahme erfolgen kann. Die Mindestabnahmemenge wurde in Absprache mit den Technikern der ENERVIE so gesetzt, dass ein ökonomischer Betrieb der Hasper Talsperre sichergestellt ist. Er macht ferner deutlich, dass die Wasserproduktion Haspe deutlich günstiger als die in Hengstey ist. Diese wird auch günstiger sein, als die Wasserproduktion von WWW, weshalb die ENERVIE ein Interesse daran hat, die Talsperre optimal zu fahren. Umgekehrt kann er ebenso nachvollziehen, dass WWW auf einer Mindestabnahmemenge besteht, da WWW auch in eine Investitionsvorleistung eintritt. Die Refinanzierung erfolgt dann über die Mindestabnahmemenge und die Laufzeit des Vertrages.
Herr Wisotzki möchte ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Grünhagen wissen, wie hoch die Mindestabnahmemenge pro Jahr ausfällt.
Die Menge wird derzeit noch konkret ausverhandelt, teilt Herr Grünhagen mit. Es soll mit einer Mindestabnahmemenge von 8 Mio. m³ gestartet werden. Am Ende soll die Mindestabnahmemenge pro Jahr bei 6,8 bis 7 Mio. m³ liegen. Dabei werden auch noch bestimmte Flexibilitäten ausgehandelt, um die Hasper Talsperre optimal fahren zu können.
Herr Wiskotzki geht auf das Thema "Wasserüberschuss" ein. Er möchte wissen, was passiert, wenn sich z. B. in 2020 herausstellt, dass von der Mindestabnahmemenge ca. 1,1 Mio. m³ pro Jahr nicht benötigt werden. In 2030 werden nach der Berechnung der ENERVIE rd. 2,4 Mio. m³ Wasser nicht benötigt. Das hält er für den Einstieg in die Schließung der Hasper Talsperre, da die ENERVIE nicht aus der vertraglichen Bindung wird aussteigen können.
Herr Grünhagen macht deutlich, dass zur Vermeidung einer solchen Situation sich die Mindestabnahmemenge über den Zeitraum verringert. Darüber hinaus hat sich die ENERVIE eine sog. "Sprechklausel" ausbedungen, da niemand heute voraussehen kann, wie sich die Entwicklung in 20 Jahren konkret darstellt. Außerdem wurde die Mindestabnahmemenge so festgelegt, dass die Stadt Hagen nach heutigen Erkenntnissen immer darüber liegen wird. Derzeit erfolgt eine Absicherung über die nächsten 20 wasserreichen Jahre. Zum Ablauf dieses Zeitraums wird erneut zu besprechen sein, wie weiter zu verfahren ist.
Vorteil wird sein, dass man sich dann im Verbund mit 5 Wasserwerken befindet und den demografischen Wandel somit besser optimieren kann, als wenn nur ein Wasserwerk vorhanden ist.
Herr Dr. Bücker möchte wissen, wie sich der Wasserpreis entwickeln wird (in absoluten und in prozentualen Zahlen).
Herr Grünhagen geht noch einmal darauf ein, dass es die Möglichkeit gibt, das Wasserwerk Hengstey für rd. 15 Mio. € zu ertüchtigen bzw. dies nicht zu tun. Führt der Weg in die Kooperation, so verbleiben bei der ENERVIE rd. 15 Mio. €, welche für die Ausschüttung an die Stadt Hagen und zum Erhalt der Stabilität der Wasserpreise in Hagen genutzt werden können. Bezogen auf den Bürger geht es um eine Steigerung von 10 ct/m³ oder - bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt - von 5 €/Kopf/Jahr, falls das Wasserwerk Hengstey ertüchtigt wird.
Herr Hentschel geht auf die pro-Kopf-Erhöhung des Wasserpreises um 5 €/Jahr ein und macht deutlich, dass dies nicht die einzige Belastung ist, die der Bürger zu tragen hat, sondern es einen Teil seiner Gesamtmehrbelastung darstellt.
Er geht davon aus, dass rd. 70 - 80 % der Hagener bereit wären, 5 €/Jahr zu bezahlen, damit der Wasserpreis dauerhaft günstig bleibt.
Herr Hentschel weist darauf hin, dass selbst Remondis darauf abstellt, dass es für die Stadt Hagen auf die Dauer günstiger ist, wenn die Wasserversorgung in kommunaler Hand bleibt. Diese Vorteile sieht die Firma nicht nur für die Stadt, sondern aufgrund ihrer Beteiligung an der ENERVIE auch für sich selbst. Daher plädiert Herr Hentschel dafür, die Wasserversorgung nicht aus der Hand zu geben.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass er das Thema auf der Tagesordnung gelassen hat, um sich bezüglich der dringenden Fragestellungen, die auch in der Kommission für Beteiligungen und Personal besprochen wurden, noch einmal abstimmen zu können. Fragestellungen, die jetzt noch nicht angesprochen wurden, finden sich im Papier, welches zu Tagesordnungspunkt II.8.1 versandt wurde.
Herr Grünhagen geht auf die Aussagen von Herrn Hentschel ein und macht deutlich, dass man sich auch weiterhin in einem kommunalen Verbund bewegt und dort weiter aus der Ruhr Wasser gewinnt. An dieser Wasserproduktion hat die ENERVIE dann den Mindestanteil, den sie auch selbst produzieren könnte, verbunden mit einer höheren Sicherheit für die Bürger und zu günstigeren Konditionen.
Er macht - bezogen auf die Firma Remondis - deutlich, dass diese noch nicht richtig bei der ENERVIE eingestiegen ist und er daher keine Vorstellung hat, wie sich die Firma positionieren wird. Herr Grünhagen hat aus der bisherigen politischen Diskussion mitgenommen, dass Wert darauf gelegt wird, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand verbleibt.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass er die bisher geführte Diskussion dahingehend verstanden hat, dass nicht nur die Wasserversorgung in kommunaler Hand verbleiben sollte, sondern auch sicherzustellen ist, dass die Wasserversorgung weiterhin durch das Wasserwerk Hengstey erfolgt. Er vertritt ferner die Ansicht, dass die Stadt Hagen eigenverantwortlich handeln und somit über die Wassergewinnung verfügen sollte. Er pflichtet daher Herrn Hentschel bei, dass die meisten Bürger bereit wären, 5 €/Kopf/Jahr zu bezahlen, damit die Wasserversorgung in Eigenregie verbleibt.
Herr Riechel möchte wissen, wodurch die Wassermenge, die die Stadt Hagen benötigt - außer durch die Hasper Talsperre - derzeit gesichert ist. Ferner fragt er nach, wie die Wasserversorgung der Stadt Hagen gesichert würde, wenn die Abnahme bereits über WWW bestünde und diese ausfiele.
Herr Grünhagen macht deutlich, dass die Hasper Talsperre wieder ertüchtigt wurde, weil Talsperrenwassergewinnung günstiger ist als Ruhrwassergewinnung. Ein weiterer Grund ist, dass über die Hasper Talsperre für mehrere Tage die Wasserversorgung Hagens bei einem Störfall sichergestellt werden kann. Derzeit besteht eine gegenseitige Sicherung mit der AVU über bis zu 500.000 m³/Jahr. Das entspricht max. 2000 m³/Stunde. Über den bereits heute bestehenden Verbund der Talsperren besteht künftig auch die Möglichkeit, diese bei einem Störfall zum Ausgleich mit in die Sicherung hereinzunehmen. Derzeit gibt es noch eine Sicherung für Hohenlimburg über die Dortmunder Wasserwerke. Hier werden Überlegungen angestellt, ob statt dieser Notfallversorgung künftig eine über die AVU erfolgt, zumal ein laufender Vertrag mit der AVU besteht.
Herr Treß möchte wissen, wie viele Fälle es dieses Jahr gegeben hat, in denen man auf eine Notversorgung von 2000 m³/Stunde hat zurückgreifen müssen.
Da die Möglichkeit besteht, in einem Störfall über die AVU und über die Hasper Talsperre die Notversorgung sicherzustellen und nicht davon auszugehen ist, dass beide Bereiche gleichzeitig ausfallen, stellt sich ihm die Frage, ob eine Ertüchtigung des Wasserwerks Hengstey sinnvoll erscheint. Vor dem Hintergrund, dass ursprünglich eine Wassermenge von rd. 12 Mio. m³ produziert wurde und heute noch rd. 8 Mio. m³ Mindestabnahmemenge im Raum stehen, müssten sich die Kosten für die Ertüchtigung des eigenen Wasserkaftwerks doch auch auf zwei Drittel der rd. 15 Mio. € reduzieren.
Herr Grünhagen erläutert, dass 2000 m³/Stunde seit Jahren bereits ein von den Technikern gesetzter Wert darstellt. Er macht deutlich, dass die AVU selbst auf die Sicherung bestehen wird, weil sie künftig ihre Wassergewinnung auch nur noch aus der Talsperre betreibt. Schwierig ist es immer, wenn sich zwei knapp ausgelegte Talsperren gegenseitig sichern. Es kann sich dann immer nur um eine temporäre Lösung handeln.
Herr Hentschel geht darauf ein, dass der Rückbau des Wasserwerks Hengstey rd. 4 Mio. € kosten würde, welches WWW im Falle der Kooperation übernähme. Er stellt die Frage nach dem derzeitigen Wert des Wasserwerks Hengstey. Ferner möchte er wissen, wie im Falle einer Kooperation für die Zukunft sichergestellt werden kann, dass es nicht aufgrund eines Verkaufs von WWW zu einer Privatisierung kommt.
Herr Grünhagen erklärt, dass für den Fall eines Rückkaufs kein Ertragswert unterstellt wird, sondern der Restbuchwert. Derjenige, der die Kooperation verlässt, verliert Geld. Trotz Verlassens der Kooperation bliebe die Abnahmeverpflichtung für das Wasser bestehen. Durch den Verkauf des Wassers lässt sich ausreichend Geld verdienen, dass die Übernahme der Anteile kein Problem darstellt.
Die in Rede stehenden Regelungen werden so getroffen, weil auch die anderen Kooperationspartner Überlegungen angestellt haben, was passieren würde, wenn die Stadt Hagen privatisieren würde. Alle Kooperationspartner lehnen eine Privatisierung ab.
In 2017 wird für das Wasserwerk Hengstey ein Restbuchwert von rd. 4 Mio. € bestehen, welcher dann abgeschrieben werden muss.
Herr Grünhagen macht deutlich, dass der wirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zum Eingehen der Kooperation vor 14 Jahren gewesen wäre, als die Dortmunder Wasserwerke und Gelsenwasser eingestiegen sind.
Herr Riechel erklärt, dass er gelesen hat, dass die Strukturkosten bei WWW deutlich niedriger sind, als die Selbstkosten, die bei ENERVIE anfallen. Beim Vergleich der derzeitigen Preise ist der Bezug des Wassers durch WWW günstiger, weil die Strukturkosten niedriger sind.
Dies trifft für eine Betrachtung auf Vollkostenbasis zu, teilt Herr Grünhagen mit.
Herr Riechel führt weiter aus, dass im Falle des Erhalts des Wasserwerks Hengstey für einen zwei-Personen-Haushalt noch rd. 8 € /Jahr hinzu kommen würden. Dadurch würde die Differenz noch größer. Aus Sicht des Verbrauchers betrachtet, ist dies ein nicht unerheblicher Faktor.
Er möchte wissen, warum sich die Kooperationspartner im Verbund nicht gegenseitig für den Störfall absichern.
Derzeit wäre eine gegenseitige Absicherung nicht möglich, weil keine Verbindung besteht, teilt Herr Grünhagen mit. Hierzu muss u. a. erst eine Leitung gebaut werden, was wiederum Kosten in Höhe von rd. 8 Mio. € verursacht. Diese Kosten finanzieren sich durch den Vorteil, der bei WWW generiert werden kann. Hinzu kommt ein Gewinn für alle Gesellschafter.
Der Grund, die Fragestellung des Eingehens einer Kooperation zum jetzigen Zeitpunkt zu diskutieren, liegt darin, über die Frage der Vermeidung der Ertüchtigungskosten in Höhe von rd. 15 Mio. € sprechen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Investitionen bereits getätigt werden mussten, kann nur noch unter rein strategischen Gründen über eine Kooperation mit WWW diskutiert werden. Der Vorteil zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber den anderen Kooperationspartnern ist die Möglichkeit, sofort Kosten in Höhe von rd. 15 Mio. € einsparen zu können.
Herr Wisotzki spricht noch einmal die Situation an, die sich im Jahr 2030 eingestellt haben kann. Unterstellt, der Wasserverbrauch geht pro Jahr um 2 % zurück, würde man in Hagen im Jahr 2030 6,8 Mio. m³ Wasser pro Jahr benötigen. Zieht man davon 3,5 Mio. m³ ab, weil die Wassergewinnung aus der Hasper Talsperre preiswerter ist, verbleibt eine Wassermenge von 5,1 Mio. m³. Für diesen Zeitpunkt möchte die ENERVIE jedoch eine verpflichtende Abnahmemenge von 6,8 - 7 Mio. m³/Jahr festlegen. Herr Wisotzki möchte wissen, wer die Differenzmenge bezahlt, wenn diese nicht von der Stadt Hagen abgenommen wird.
Herr Grünhagen teilt mit, dass eine Restklausel in den Vertragsentwurf eingebaut wurde für den Fall, dass der demografische Faktor von der Modellrechnung wesentlich abweicht. In dem Fall müssen die Kooperationspartner besprechen, wie mit der Situation umgegangen wird. Der große Vorteil der Kooperation ist, dass im Falle des Eintretens dieser Situation der gesamte Raum des Versorgungsgebiets betroffen ist, sodass die Kapazität der Wasserwerke anzupassen sein wird.
Ginge man die Kooperation nicht ein, entstünde das selbe Problem, nur träfe es die Stadt Hagen noch stärker. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es einen Rückgang von 0,5 bis 1 % pro Jahr geben wird. Dies ist in die Überlegungen mit eingeflossen.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt anhand des Verlaufs der Diskussion fest, dass eine nichtöffentliche Beratung des Themas nicht vorgezogen und somit die Nichtöffentlichkeit jetzt nicht hergestellt werden muss.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen aus den Reihen des Haupt- und Finanzausschusses nicht.
