30.10.2014 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Krippner fragt nach, ob es richtig ist, dass die Polizeiwache Prentzelstraße ins Aralparkhaus verlagert wird.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz berichtet, dass im Rahmen der öffentlichen Vergabe am 29.10.2014 erst über den künftigen Standort der Polizeiwache entschieden wurde. Er selbst hat daraufhin heute an einem Pressegespräch beim Aralparkhaus teilgenommen, welches nun im Erdgeschoss zur Unterbringung der Polizeiwache vorgesehen ist. Die Entscheidung wurde aufgrund eines Pflichtenhefts der Polizeidirektion getroffen, welches formale Anforderungen an die Qualität eine Wache auflistet sowie die Frage der Einbindung in das Quartier stellt.

Es hat eine Bewertung mehrerer Standorte gegeben, welche seitens der Polizei nicht kommuniziert werden, um sich im Vergabeverfahren nicht zu schwächen.

 

Herr Hentschel möchte wissen, seit wann bekannt ist, dass der Standort für eine Polizeiwache in Frage kommt. Er weist darauf hin, dass er als Nutzung für den unteren Bereich des Parkhauses McDonalds ins Gespräch gebracht hat.

Herr Hentschel stellt darüber hinaus die Frage, ob es richtig ist, dass der Investor der Hochstr. 74 trotz Nichtvorliegens einer Baugenehmigung mit den Arbeiten am Gebäude begonnen hat. Trotz Versiegelung der Baustelle wurde ihm nach Erkenntnis von Herrn Hentschel seitens der Bauordnung die Möglichkeit eingeräumt, Arbeiten an der Fassade auszuführen. Vor diesem Hintergrund möchte er wissen, wie man den Investor trotz des Baustopps, weil sich selbiger nicht an geltendes Recht gehalten hat, erlauben kann, an der Fassade zu arbeiten. Ferner möchte er wissen, warum gestattet wurde, eine Wärmedämmung aufzubringen. Außerdem möchte er beantwortet haben, ob es Denkmalschutzauflagen zu beachten gibt, da Stuckelemente von der Sandsteinfassade entfernt worden seien.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sichert die schriftliche Beantwortung durch Herrn Grothe zu. Darüber hinaus erklärt er, dass festgestellt wurde, dass entgegen der Absprache u. a. Durchbrüche vorgenommen wurden, woraufhin ein Baustopp verhängt und mit der Versiegelung des Objekts untermauert wurde. Richtig ist auch, das das Siegel gebrochen wurde. Alles Weitere wird sich aus der schriftlichen Beantwortung ergeben.

 

Herr Treß hat der Presseberichterstattung entnommen, dass der Hagener Hauptbahnhof für 31,7 Mio. € saniert werden soll und möchte wissen, ob es konkrete Erkenntnisse gibt, was die Sanierung umfassen soll.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass derzeit keine konkreten Erkenntnisse vorliegen. Am 31.10.2014 findet eine Pressekonferenz statt, an der Herr Gerbersmann in Vertretung des Oberbürgermeisters teilnehmen wird.

 

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