04.09.2014 - 8 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr König stellt zwei Fragen:
- Trifft es zu, dass im Bereich mark E / Enervie eine Sonderabschreibung in dreistelliger Millionenhöhe erfolgt sei mit der Folge, dass die Eigenkapitalquote unter 10 % liege und somit eine Kapitalerhöhung, die vermutlich nur von Remondis übernommen werden könne, erforderlich werde.
- Trifft es zu, dass mark E / Enervie das Hagener Wassernetz verkaufen möchte.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass die Fragen in nichtöffentlicher Sitzung beantwortet werden.
Herr Dr. Bücker möchte wissen, wann mit der Antwort der Verwaltung bezüglich der Dringlichkeitsanfrage von Hagen Aktiv zur Bildung von Ratsfraktionen zu rechnen sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet hierauf, dass die Antwort der Verwaltung den Fraktionen vor der nächsten Ratssitzung am 18.09.2014 zugehen werde.
Bezüglich des sogenannten rosafarbenen Wohnhauses an der Weidestraße an der Schnittstelle zwischen dem I. und II. Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung, wo es aufgrund der bisher nicht gelungenen Räumung des Gebäudes zu Schwierigkeiten kommen könne, möchte Herr Dr. Ramrath folgendes wissen:
- Durch die einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hagen in dem von der Stadt beantragten Umfang war eine vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich der Räumung gegeben. Es gab eine zweimonatige Vollstreckbarkeit. Warum wurde diese Phase nicht genutzt, um die Vollstreckung durchzusetzen.
- Welche Räume werden von der Familie in dem Haus konkret belegt und welche Räume waren seinerzeit Gegenstand des Mietvertrages, bevor dieser gekündigt wurde?
In welchem Geschoss befinden sich die Wohnräume?
Warum wurde nicht ein Teilabriss des gesamten Gebäudekomplexes durchgeführt, der die Wohnung ausschloss?
Herr Hoffmann antwortet hierauf, dass die belegten Räume das gesamte Areal befassen und seinerzeit Gegenstand des Mietvertrages waren.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung auf die Fragen von Herrn Dr. Ramrath zu.
Herr Hentschel fragt, ob die Prüfung zur Bildung der Ratsfraktionen nach denselben Kriterien erfolgt sei wie bei der Prüfung zur Bildung von Ratsgruppen.
Herr Hoffmann antwortet hierauf, dass die Prüfung hierzu in der Zuständigkeit des Fachbereichs des Oberbürgermeisters liege.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zur nächsten Ratssitzung zu.
Herr König fragt, ob seitens der Stadt Hagen die Gründung der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg und Piraten mit Bezug auf ein Urteil des OVG Münster abgelehnt worden ist und 14 Tage später bei der Gründung der Ratsfraktion FDP seitens der Verwaltung geäußert wurde, dass man dieses Urteil des OVG Münster nicht kenne und es daher keine Antwort geben könne.
Herr König fragt, ob der Sprecher einer Ratsgruppe keinen Anspruch auf eine erhöhte Aufwandsentschädigung, ein Fraktionsvorsitzender aber Anspruch auf das Dreifache habe. In der letzten Ratssitzung wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der FDP erklärt, dass ein Satz gespendet würde. Herr König fragt, ob seitens der Verwaltung die Auffassung geteilt werde, dass dieser Betrag gespendet werden solle oder besser auf ein Verwahrgeldkonto verbleiben soll.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass sich die angesprochenen zugrundeliegenden Argumente auf ein vorher ergangenes Urteil beziehen und bei der Begründung der Gruppenbildung berücksichtigt wurden.
Herr Hoffmann erläutert, dass die Entschädigungsverordnung für einen Fraktionssprecher eine Ratsgruppe keine zusätzliche Aufwandsentschädigung vorsieht. Für Fraktionsvorsitzende sieht die Entschädigungsverordnung einen zusätzlichen Anspruch auf einen zweifachen Satz vor. Bei großen Fraktionen mit mehr als 10 Mitgliedern sieht die Entschädigungsverordnung den dreifachen Satz vor.
