04.09.2014 - 7.1 Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 04.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thielmann erläutert, dass diese Vorlage zur Liste der Konsolidierungsbemühungen gehöre. Bei den finanziellen Auswirkungen in Höhe von 30.000,00 € könne man von der Einführung einer Bagatellsteuer sprechen. Es sei nicht sinnvoll, dies durchzuführen.
Herr Eiche zitiert aus der Vorlage, dass in Hagen ein Sauna-Club sowie drei Bordellbetriebe als gewerbliche Zimmervermietungen betrieben werden. Er möchte wissen, warum nicht die Erfassung anderer Bordellbetriebe, Shops bzw. Kinos mit eingebunden werden können.
Herr Dr. Bücker fragt nach dem personellen Aufwand.
Herr Gerbersmann erklärt, dass die Steuer so ausgestaltet wurde, dass der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag steht. Freie Prostituierte werden nicht besteuert, da deren Erfassung schwierig sei. Man hat den einfachen Maßstab gewählt und auf die Fläche zurückgegriffen. Dies wird mit vorhandenem Personal erarbeitet. Die bei der Gewerbestelle bekannten Fälle seien eingearbeitet worden.
Herr Reinke berichtet, dass im Rahmen der HSP-Beratungen um jeden Zuschuss gerungen wurde und empfiehlt, dieser Steuer zuzustimmen.
Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Reinke an.
Herr Treß wundert sich über die steuerliche Berechnungsgrundlage im Verhältnis zu den 30.000,00 €. Bei einer möglichen Nutzung einer Veranstaltungsfläche von 300 Tagen im Jahr erscheint ihm dies zu gering.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass Informationen über die steuerliche Berechnungsgrundlage nachgereicht werden.
