04.09.2014 - 7.6 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thielmann fragt, inwieweit das Bodendenkmal im Bereich Stadtmarketing / Wanderwege mit eingebunden werden könne.

 

Herr Grothe begründet, warum das Bodendenkmal für eine touristische Erschließung nicht geeignet ist.

 

Herr Schmidt fügt hinzu, dass eine touristische Erschließung auch nicht erwünscht sei.  

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Beschluss:

Der „Geländeausschnitt im Hasselbachtal beim TP 154,4“, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 3, Flurstücke 64, 65, 202 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG).

 

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Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

6

 

 

SPD

7

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2217&TOLFDNR=205853&selfaction=print