10.04.2014 - 6.9 Abschließende Entscheidung zur Rechtsformänderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kayser erläutert, dass die Grundlagen fehlen, um zu einer abschließenden Bewertung zu kommen. Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen werde sich deshalb enthalten. Herr Kayser hofft, dass in der Ratssitzung am 15.05.2014 alle gemeinsam positiv entscheiden können. 

 

Herr Thielmann führt aus, dass eine gemeinsame positive Entscheidung in der Ratssitzung am 15.05.2014 ein Zeichen für eine positive Zukunft des Theaters darstellt. Im Kultur- und Weiterbildungsausschuss habe man sich bemüht, auf einen Konsens zu kommen. Die Befürchtung, dass das Theater sich einer Kontrolle entziehe, sei nicht berechtigt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm empfiehlt den Beschluss mit den Änderung des Kultur- und Weiterbildungsausschusses zu fassen, wie er nachstehend aufgeführt ist.

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat unter dem Vorbehalt, dass sich durch die Stellungnahmen der Bezirksregierung keine wesentlichen Änderungen ergeben, entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage, Ziffern 1 bis 9 mit folgenden Ergänzungen zu beschließen:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegende Vertragsentwurfes den Gesellschaftervertrag (Anlage 1),mit den Änderungen in § 21 Abs. 1, Satz 1, den für Kultur zuständigen Ausschuss mit aufzunehmen:

Der Rat der Stadt Hagen und der für Kulturangelegenheiten zuständige Ausschuss können sich jederzeit über alle Angelegenheiten der Gesellschaft unterrichten und von den Geschäftsführern Auskunft verlangen. Der Rat der Stadt Hagen kann….

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes die Geschäftsordnung für die Theaterleitung (Anlage 2).

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes den Einbringungsvertrag (Anlage 3).

 

4. Der Rat der Stadt Hagen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes den Wirtschaftsplan 2014/2015 und nimmt die Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

5. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Überführung des Theaters und Orchesters Hagen zum 1.8.2014 in  eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Bezeichnung „Theater Hagen gemeinnützige GmbH“.

 

6.  Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird auf „15 festgesetzt.

 

7.  Der Rat der Stadt beschließt,

                   Herrn / Frau ………………….zum / zur Geschäftsführer/in und

                  Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin und

                   Herrn / Frau ………………….zum / zur Prokuristen/Prokuristin

                  zu bestellen.

 

8. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung sowie dem Vorbehalt, dass sich keine Bedenken der Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NW ergeben.

 

9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses erforderlichen Rechtshandlungen zu treffen sowie die im Rahmen der Gründung und Errichtung der Gesellschaft notwendigen Beschlüsse im Rahmen von schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen zu fassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

3

 

1

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

4

 

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Anlagen zur Vorlage