06.02.2014 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Riechel fragt, ob der RVR für die Nutzung des Uferbereiches am Hengsteysee in Höhe des zukünftigen Cargobeamer-Geländes ein Scoping-Termin ansetzen möchte und erst danach das Verfahren eines ordentlichen Bebauungsplanverfahrens eingeleitet werden soll.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet hierauf, dass in Abstimmung mit dem RVR die Stadt als Antragsteller für die Änderung des Regionalplanes einen entsprechenden Scoping-Termin veranstalten soll, bevor das Thema in die entsprechenden Gremien des RVR eingebracht wird. Abstimmungen zwischen der Planungsverwaltung der Stadt Hagen, der Planungsverwaltung des RVR und dem Investor sind erfolgt. Dieses Verfahren führe insgesamt zu einer Verzögerung. Alle Aspekte werden in besonderem Maße gewürdigt.

 

 

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