11.12.2014 - 5.6 Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsu...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die vorliegenden Beschlussvorschläge der Fraktionen SPD und Die Linke (siehe Anlage 2 der Niederschrift) sowie der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen  und FDP (siehe Anlage 3 der Niederschrift) hin.

 

Herr Wischnewski erläutert den Verwaltungsvorschlag. Die Konsolidierungsmaßnahme wurde bereits im letzten Jahr durch den Rat beschlossen. Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung, den Schwimmsport mit 250.000 € und den übrigen Vereinssport mit 110.000 € zu belasten, wurde nach langen Diskussionen auf 80.000 € für den Schwimmsport und 100.000 € für den restlichen Sportbereich herabgesetzt. Aufgrund einer Überprüfung der Fachverwaltung hat sich herausgestellt, dass eine höhere Belastung für den Schwimmsport unfair wäre. Die Sportanlagen werden nach Nutzungsstunden berechnet, und für den Schwimmsport wird für jeden Schwimmer ein Kostenbeitrag berechnet. Für jeden Schwimmer müsse 3,43 € an die HVG abgeführt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Belastung beim Schwimmsport auf 40.000 € zu senken und den Restbetrag von 140.000 € auf die anderen Sportbereiche aufzuteilen. Zu den geplanten Belastungen führt er aus, dass 64 % der Hallensportvereine mit 12 € pro Jahr pro Mitglied, 32 % zwischen 12 und 24 € und 3 % mit über 24 bis 36 € belastet würden. Aufgrund einer besonderen Situation würde ein Verein mit über 36 € belastet werden. Auf die Kritik, dass die Mitgliederzahlen nicht korrekt seien, merkt er an, dass die für die Berechnung zugrunde gelegten Zahlen aufgrund der Onlinemeldungen der Vereine beim Landessportbund herangezogen werden. Die Belastung im Schwimmbereich liegt bei 50 % der Schwimmsportvereine bis zu 12 € pro Mitglied pro Jahr und bei 1/3 bis zu 24 €. Des Weiteren merkt er an, dass zwei Vereine als GmbH geführt werden. Diese werden im Vergleich zu den anderen Vereinen deutlich höher gestuft. Es wird der doppelte Faktor berücksichtigt. Abschließend möchte er deutlich machen, dass die Stadt Hagen nicht die einzige Kommune ist, die eine solche Gebühr veranschlagt. Über 50 Städte in NRW, auch welche ohne HSP und HSK erheben eine derartige Gebühr. In diesen Fällen gibt es keine Beispiele, dass Vereine aufgrund der Gebühr Mitglieder in hohem Maße verloren haben. Er hält den Verwaltungsvorschlag für einen tragbaren Vorschlag und bittet diesen zu beschließen.

 

Herr Gerbersmann              führt aus, dass er die Aussagen von Herrn Wischnewski mit einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum HSP und seiner Verbindlichkeit untermauern möchte. Er habe Verständnis dafür, dass eine solche Umlage bei den Betroffenen keine Begeisterung auslöst. Er gibt aber zu bedenken, dass der Rat der Stadt Hagen bereits vor mehr als einem Jahr den Grundsatzbeschluss gefasst hat, eine solche Umlage einzuführen. Dieser Beschluss hat Eingang in den Haushaltssanierungsplan gefunden, damals hat es keine derartig massiven Proteste gegeben. Der Haushaltssanierungsplan ist verbindlich und stellt die gesetzliche Grundlage für Haushaltsgenehmigungen und Auszahlung der Stärkungspaktmittel dar. Im Oktober hat die Stadt Hagen 36 Mio. € von der Bezirksregierung zugesprochen bekommen. In Erwartung, dass die Stadt Hagen, wie bisher ihre Zusagen bezüglich des Haushaltssanierungsplanes einhält. Es ist Vertrauen gewachsen zwischen der Stadt Hagen und der Kommunalaufsicht, weil in den letzten Jahren die Pläne immer eingehalten wurden. Des Weiteren habe die Bezirksregierung vor zwei Wochen mitgeteilt, dass der Haushaltssanierungsplan genehmigungsfähig ist. Deswegen ist die heutige Entscheidung eine ganz wichtige. Diese Maßnahme heute abzulehnen, würde aus seiner Sicht ein “Spiel mit dem Feuer“ bedeuten. Er gibt zu bedenken, dass der Rat vor vier Wochen den Haushaltsanierungsplan bestätigt hat, wenn heute eine Ablehnung dieser Maßnahme erfolgt, werde bei der Kommunalaufsicht das gerade gewachsene Vertrauen beschädigt. Hinzu kommen die finanziellen Konsequenzen. Sofern heute die Umlage abgelehnt wird, ohne dass der Betrag direkt kompensiert wird, wird die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes ohne eine Nacharbeit nicht erfolgen. Bedenklicher ist aber die Ankündigung der Aufsichtsbehörde, dass in einem solchen Fall auch die Haushaltsprojektion über den Betrag der Umlage hinaus erneut auf den Prüfstand gestellt wird. Dann werde erwartet, dass alle zwischenzeitlich eingetretenen Verschlechterungen und Risiken ebenfalls ausgeglichen werden. Das bedeutet, sofern heute die Umlage ohne sofortigen Ersatz abgelehnt wird, muss Anfang nächsten Jahres ein neuer Haushaltssanierungsplan beschlossen werden, der im Volumen deutlich jenseits der heutigen 180.000 € liegen wird. Er fasst zusammen, dass er die Tatsachen noch mal in aller Deutlichkeit ausführen wollte, damit hinterher niemand sagen kann, er oder sie habe das nicht gewusst. Abschließend bemerkt er, dass der bloße Verweis auf ein angebliches Missverhältnis der Sparmaßnahmen nicht nur nicht weiterhilft, sondern auch nicht stimmt. Im Haushaltssanierungsplan sind wesentlich mehr Sparmaßnahmen zur Kultur als zum Sport vorhanden. Das Volumen der Kulturmaßnahmen ist sogar deutlich größer als das Verhältnis der Gesamtausgaben zwischen Sport und Kultur. Insofern ist der Haushaltssanierungsplan gleichmäßig und gerecht ausgestaltet.

 

Herr Röspel gibt zu Protokoll:

„Rede „Energie- und Bewirtschaftungsumlage“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, liebe anwesende Mitglieder aus den Hagener Sportvereinen, Sie werden nun meinen Worten entnehmen können, dass wir es uns nicht leicht mit unserer Entscheidung gemacht haben – und wir jeden einzelnen As­pekt durchdacht haben und sachlich begründen können. Verantwortung heißt für mich, das für richtig Erkannte entschlossen auszusprechen und nach Mög­lichkeiten der Umsetzung zu suchen.

Vorgeschichte

Am 14. November 2013 haben wir in diesem Ratssaal den Haushaltssanie­rungsplan 2014/2015 verabschiedet. Allen Differenzen in der Betrachtung der einzelnen Sparvorschläge zum Trotz haben wir das in großer Eintracht getan. Wir waren uns gemeinsam im Klaren darüber, dass es zur Notwendigkeit der darin festgelegten Einsparungen und Mehreinnahmen keine Alternative gab. Wir waren uns gemeinsam im Klaren, dass wir es ohne das Geld der Landesre­gierung aus dem Stärkungspaktgesetz nie schaffen würden, den Hagener Haus­halt zu konsolidieren. Wir waren uns gemeinsam im Klaren darüber, dass wir vor den Menschen in der Stadt nicht bestehen würden, wenn es uns nicht ge­lungen wäre, gute Kompromisse zu finden. Es war ein „positiver Geist“, der uns in diesen Novembertagen der Verhandlun­gen und Vorbereitungen miteinander verband – und von dem auch die Ent­scheidung getragen war, diese Energie- und Bewirtschaftungsumlage zu entwi­ckeln.

Nutzungsgebühr ersetzt Umlage

Der Weg dahin war nicht leicht: Denn ursprünglich verlangte das HSP von uns, eine Sportstättennutzungsgebühr im Umfang von 360.000 Euro aus dem Be­reich Sport zu schöpfen. Vom Kinderfußball bis zum Senioren-Turnen hätten alle ihren Beitrag bringen müssen. Das widersprach fundamental unserer Überzeugung! Deshalb haben wir im ersten Schritt  Kinder und Jugendliche von jeder Abgabe freigestellt. Sport ist für Kinder und Jugendliche nämlich mehr als ein körperli­ches Fitnessprogramm.  Er vermittelt Teamgeist und trägt zur körperlichen und seelischen Gesundheit bei. Um das sicherzustellen, haben wir den einzuspa­renden Betrag auf 180.000 Euro halbiert und für den „Rest“ mühsam Kompen­sationsmaßnahmen gefunden. Nach Abwägen des Für und Wider hat der Rat dann mit 32:25 Stimmen beschlossen, ab 2015 die u. E. sozial gerechte und fi­nanziell abgespeckte Energie- und Bewirtschaftungsumlage zu erheben.  32 zu 25 Stimmen – das war weit mehr als eine Zufallsmehrheit! Heute, knapp ein Jahr später, liegt vor uns die konkretisierende Verwaltungsvorlage zum Beschluss vom 14.Dezember 2013 – nicht mehr und nicht weniger. Damals wie heute werden Sie, sehr geehrte Damen und Herren, keine Freude, Begeisterung oder gar Beifall der CDU-Fraktion für die Vorlage hören. Nicht etwa, weil die Oberbürgermeister Jörg Dehm und Erik O. Schulz, die Beigeord­nete für Sport, Margarita Kaufmann, oder der Leiter des Servicezentrums Sport, Hans-Werner Wischnewski, keine saubere Arbeit gemacht hätten. Im Gegen­teil: Sie haben termingerecht gearbeitet, die Lasten gerecht verteilt, eine un­komplizierte Form der Abrechnung gefunden und dafür gesorgt, dass die Ein­nahmen nicht in der Verwaltung versickern. Sie haben überzeugende Rechen- und Konzeptionsarbeit geleistet! Dafür, liebe Frau Kaufmann, lieber Erik, sehr geehrter Herr Wischnewski, vielen Dank! Aber ich gebe zu: Auch in Reihen der CDU ist die Umlage ein ungeliebtes Kind. Freiwillig entscheidet sich eben keiner für eine solche Belastung, sondern nur aus der Einsicht in die Notwendigkeit – insbesondere der Steuerungswirkung einer solchen Umlage.

Viel heiße Luft…

Doch während die einen an einer möglichst einfachen und gering belastenden Umlage gearbeitet haben, zog die SPD mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Sportvereinen herum und säte dort Ängste und Zweifel, verschwieg Tat­sachen, verdrehte Wahrheiten oder begann, den Sport gegen die Kultur oder den Sozialbereich auszuspielen. Der Erfolg dieser Tätigkeit liegt darin, dass nun viele Vereine fürchten, mit Ent­scheidung für die Umlage sei der Einstieg in eine nicht endende Kostenspirale verbunden, der dazu noch einen bürokratischen Gewaltakt für die Vereine und die Verwaltung mitbringt. Da wurden Gerüchte gestreut, wonach ein Großteil der Umlage von deren Bearbeitung aufgezehrt würde. Es wurde behauptet, der Kämmerer plane regelmäßige Erhöhungen der Umlage. Selbst die Festlegung, dass Kinder und Jugendliche von der Umlage ausgenommen sind, wurde oft nicht kommuniziert. Zufall oder Absicht? Der mögliche Nutzen eines Betriebs gewerblicher Art wurde oft ebenso wenig diskutiert wie die eigentliche Steue­rungswirkung der Umlage, die dazu führen soll, dass Sportstätten bedarfsge­rechter ausgelastet werden.

Sport gegen Kunst?

Richtig abenteuerlich ist es, wenn SPD-ex-OB Dietmar Thieser populistisch dazu auffordert, die Archive der Hagener Museen zu plündern, um durch den Ver­kauf unseres kulturellen Tafelsilbers die laufenden Kosten des Hagener Sports zu finanzieren. Das ist eindimensional – und entspricht auch nicht dem Denken der Sportler, die ich kenne. Die wissen durchaus den Wert einmaliger Kulturgüter zu schät­zen. Die wissen auch, dass der Mensch zum Leben beides braucht: Sport und Kultur nicht Sport oder Kultur. Das Ergebnis heute ist eine hochemotionale Stimmung. Deshalb möchte ich zuerst einmal die heiße Luft aus so manchem Argument herauslassen, bevor wir in die Diskussion und die anschließende Abstimmung einsteigen.

Fakten statt Stimmungen

Steuerungsfunktion: Die Energie- und Bewirtschaftungsumlage verfolgt das Ziel, einen kleinen wirtschaftlichen Anreiz bei der Buchung von Sporteinrichtungen zu setzen. Derzeit können Sportvereine mehr Sportflächen buchen als sie tatsächlich nutzen. Dieses Freihalten von Terminen kostet sie bisher kein Geld, während andere Vereine an notwendige Hallenzeiten nicht herankom­men. Unnötige Hallen- und Sportflächenzeiten mit Mini-Mannschaften würden den Verein künftig kostenmäßig belasten, würden dann also aufgegeben. In noch größerem  Maße würde es das Problem nicht genutzter aber bezahlter Schwimmkarten reduzieren. Von dieser Lenkungsfunktion profitieren am Ende alle!

Belastung für den Einzelnen: Die Belastung für den einzelnen Mannschafts­sportler wird pro Trainingseinheit geringer sein als der Preis für eine Kugel Eis.

Kinder und Jugendliche: Sie werden auch weiter kostenlos die Hagener Sport­stätten nutzen. Angekommen ist diese Botschaft immer noch nicht überall.

Entscheidung mit mehreren Dimensionen

Neben den rein sportlichen Argumenten müssen wir noch einen weiteren As­pekt im Auge behalten: Die Energie- und Bewirtschaftungsumlage ist eine HSP-Maßnahme, zu deren Umsetzung wir uns verpflichtet haben. Sie ist also für die Kommunalaufsicht in Arnsberg auch ein Gradmesser für unsere Verlässlichkeit. Hebeln wir diese Selbstverpflichtung heute aus, zerstören wir das Vertrauen, das wir in den vergangenen Jahren mühsam aufgebaut haben. Da helfen auch halbstarke Hinweise aus der SPD, man müsse das nicht überbe­werten oder den Mut haben, denen in Arnsberg auch mal die Stirn zu bieten, nicht weiter.

Ausweg gesucht und gefunden…

Genau deshalb haben wir noch einmal alle Schrauben und Rädchen untersucht, um mögliche Knackpunkte und Sorgen auszuräumen. Und ich bin sicher, dass wir gemeinsam eine überzeugende Lösung gefunden haben.

Ich will Sie Ihnen kurz vorstellen:

Keine Kostenspiral für die Vereine

Immer wieder wurde uns die Sorge angetragen, die jetzt einzuführende Umlage werde sich zu einem jährlich beliebter werdenden Einnahmeinstrument des Kämmerers entwickeln. Natürlich wissen wir um den Finanzbedarf unserer Stadt. Aber vergessen wir doch auch nicht: Der Rat ist der Souverän, der über die Höhe der Gebührenstaffel entscheidet. Deshalb zielt der Beschlussvorschlag der Allianz darauf ab, dass der Rat der Stadt heute festlegt, die Energie- und Bewirtschaftungsumlage in dieser Wahlperiode nicht mehr zu erhöhen. Das ist die weitgehendste Bindung eines Rates, die ihm zusteht. Um das zu untermauern wird unser Kämmerer Ihnen hier zu Protokoll geben, dass er sich an diesen Beschluss gebunden fühlen wird. Aber diese Erklärung kann ja helfen, jeden noch vorhandenen Zweifel auszuräumen. So eingefasst ist eine Entscheidung für die Umlage also keineswegs der Einstieg in eine Kostenspirale für die Vereine.

Einstieg mit festgelegtem Ausstieg

Wir wollen genau das Gegenteil – wir wollen beschließen, dass alle demogra­phischen Effekte, Eigenleistungen der Vereine oder positive Steuerungseffekte im Zusammenhang mit der Nutzung von Sportstätten, die zu strukturellen Einsparungen bei der Stadt führen, ab dem darauffolgenden Jahr ebenso strukturell dafür verwendet werden, die Umlage um denselben Betrag zu reduzieren. Also: Jeder vom Sport dauerhaft eingesparte Euro wird dem Sport im darauffolgenden Jahr mit der Gebühr wieder gutgeschrieben. Wenn es uns im Laufe der Jahre gelingt, die Bewirtschaftungskosten um 180.000 Euro zu senken, sind wir an dem Punkt angelangt, an dem wir die Umlage komplett wieder abschaffen. Das heißt: Wo immer im Sport sinnvoll gespart wird, wird die Umlage im Jahr darauf um den entsprechenden Betrag gesenkt – bis sie am Ende überflüssig geworden ist, weil das Steuerungsziel erreicht wurde. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals einen vorteilhafteren Beschluss gefasst hätten. Dieser Beschlussvorschlag trägt den Sorgen des Sports Rechnung, wird aber gleichzeitig unserer Verantwortung vor der finanziellen Situation der Stadt gerecht. Denn wir erkennen sehr wohl an, welche Leistungen unsere Vereine erbringen und welche herausragende Rolle sie spielen. Dieses Engagement wollen wir nicht behindern oder gar mit einer Umlage ersticken. Wir wollen nur ein Bewusstsein dafür schaffen, dass das Flutlicht, der Rasen, die Laufbahn oder die Turngeräte möglichst vielen zur Verfügung stehen soll­ten. Das nutzt der Allgemeinheit – und auch allen sportlich Aktiven!

Appell

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich fasse noch einmal kurz zusammen:

-          Kinder und Jugendliche haben wir schon im November 2013 mit Rück­sicht auf unsere Familien von der Energie- und Bewirtschaftungsumlage ausgenommen.

-          Die Beträge unserer Energie- und Bewirtschaftungsumlage liegen mit stadtweit 180.000 Euro weit unter dem, was selbst finanziell besser ge­bettete Kommunen ihren Sportlerinnen und Sportlern abverlangen.

-          Der Rat hat diesen ausgewogenen Beschluss vor fast genau einem Jahr mit 32:25 Stimmen auf den Weg gebracht.

-          Die Umlage wird unsere Mannschaftssportler mit Kosten pro Trainingsein­heit belasten, die unter denen einer Kugel Eis liegen. Ohne diese geringe Belastung kann die Umlage ihre Steuerungswirkung nicht entfalten.

-          Das viel zitierte „Bürokratie-Monster“ wird es weder bei der Stadt noch bei den Vereinen geben. Die Einnahmen werden auf Basis bereits vor­handener Belegungspläne elektronisch verarbeitet und zweimal jährlich mit den Vereinen abgerechnet. Einen gesonderten Beschluss müssen wir dazu also nicht fassen.

-          Der berechtigten Sorge, die Gebühr könnte sich zu einer Kostenspirale ent­wickeln, räumen wir wirksam mit der Selbstbindung des Rates bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2020 aus.

-          Mit der „Erfolgsklausel“ sichern wir den Aktiven im Sport zu, dass alle de­mographischen Effekte, Eigenleistungen der Vereine oder positive Steue­rungseffekte, die zu Einsparungen im Sportbereich führen, die Kürzung der Umlage ab dem kommenden Jahr zur Folge haben.

-          Mit der „Erfolgsklausel“ haben wir damit sogar ein Ausstiegsszenario ge­schaffen. Denn: Gelingt es, die Bewirtschaftungskosten um 180.000 Euro zu senken, wird die Umlage im darauffolgenden Jahr komplett abgeschafft.

Mit diesem Vorschlagspaket erkennen wir die Leistungen des Ehrenamts an, respektieren die Grenzen der Belastbarkeit unserer sportlich Aktiven und blei­ben gleichzeitig unserer Linie gegenüber der Kommunalaufsicht treu. Mit diesem Vorschlag haben wir all jenen eine belastbare und breite Brücke gebaut, die aus Sorge vor einer ungewissen Zukunft bisher die Umlage abge­lehnt haben. Wir haben damit einen Weg vorgezeichnet, der nicht hinein, son­dern aus der Gebühr heraus führt – ohne unsere Glaubwürdigkeit auf’s Spiel zu setzen. Ich appelliere deshalb eindringlich an Sie und Ihre Vernunft. Und wo das noch nicht hilft, bitte ich Sie: Entwickeln Sie gemeinsam mit uns die im November 2013 aus breiter Einsicht getroffene Entscheidung weiter! Unterstützen Sie den Vorschlag der Allianz mit der eingebauten Erfolgsklausel. Ich versichere Ihnen  - da machen Sie nichts falsch! Vielen Dank!“

 

Herr Krippner gibt zu Protokoll:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren.

Was wir heute hier vor der Tür des Rathauses erleben, das kommt nicht von ungefähr: Hagens Vereinssportler demonstrieren geschlossen und lautstark gegen eine unsinnige Gebühr, deren Einführung wir laut Verwaltung heute beschließen sollen. Wer gestern die Zeitung gelesen oder auch Radio gehört hat, der wird vernommen haben, welches Weltuntergangs-Szenario Oberbürgermeister Erik O. Schulz und sein Kämmerer Christoph Gerbersmann aufgebaut haben, um die Sportstätten-Nutzungsgebühr hier und heute im Rat durchzupeitschen. Das ist lächerlich und an den Haaren herbeigezogen. Wissen die beiden Herren doch nur zu gut, dass die Mehrheit des Rates sich eben nicht ihren fadenscheinigen Argumenten anschließen wird. Und schon gar nicht, und da spreche ich jetzt für meine Fraktion, wird sich die SPD die Pistole in Form von Drohgebärden auf die Brust setzen lassen. Wir leben die kommunale Selbstverwaltung!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

unser Haushalts-Sanierungs-Plan wird keinesfalls von den Aufsichtsbehörden in Arnsberg beanstandet, weil wir diese Maßnahme in Höhe von 180 000 Euro heute ablehnen werden. Wie mir Regierungspräsident Dr. Bollermann noch in der letzten Woche persönlich im Düsseldorfer Landtag versicherte, zählt für Arnsberg die Summe der Einsparungen und nicht die Art der Einzelposten. Denn auch der RP lebt die kommunale Selbstverwaltung! Daher verlasse ich diesen Nebenkriegsschauplatz auch jetzt ganz schnell und komme zur Sache: Ja, es ist richtig. Wir müssen kürzen, wir müssen konsolidieren und wir dürfen in unserer Anstrengung, den städtischen Haushalt in den Griff zu bekommen, nicht nachlassen. Was wir aber dabei nicht dürfen, das ist das Einsatz und das Ehrgefühl all derjenigen Bürger mit Füßen zu treten, die sich für den Vereinssport und damit für Gesundheitsförderung, fairen sportlichen Wettkampf und das soziale Miteinander einbringen und einsetzen. Die Einführung der Sportstätten-Pauschale ist nichts anderes als ein Strafzoll auf bürgerliches Engagement. Bestraft werden dabei ja nicht nur die Vorstände, Übungsleiter und Trainer. Bestraft wird jeder, der am Vereinsleben teilnimmt. Doch Sport im Verein ist etwas anderes, als der Besuch der Muckibude gegen Bares. Sport im Verein bedeutet für unsere Bürger, dass sie in einer Gemeinschaft ihren Sport treiben und sich darüber hinaus für ihren Verein engagieren. So erfüllt jedes einzelne Vereinsmitglied eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Und jetzt kommen wir und verlangen von all diesen Menschen, dass sie für diesen Einsatz noch mehr bezahlen sollen, als sie das bislang über ihren Vereinsbeitrag schon getan haben. Ich kann gut verstehen, was heute vor der Tür des Rathauses los ist. Aber, und das sage ich auch ganz deutlich: die SPD Hagen versteht die Nöte und Sorgen der Hagener Sportler nicht erst seit heute oder gestern. Die SPD Hagen hat die Einführung dieser Sportstätten-Nutzungsgebühr von Anfang an abgelehnt, weil sie aus den eben genannten Argumenten falsch ist. Wir sind es, die in unserem Wahlprogramm versprochen haben, dass wir die Einführung der Sportstätten-Nutzungsgebühr verhindern werden, weil sie nicht nur ein falsches Zeichen in Richtung unserer Sportler ist, sondern weil nach Abzug aller Kosten für den riesigen Verwaltungsaufwand, mit dem die Gebühr eingetrieben werden soll, nicht mehr viel übrig bleibt. Wie soll das alles angegeben, kontrolliert und abgerechnet werden? Einfach-, Zweifach- und Dreifachhalle! Beheizt oder Unbeheizt! Jugendraum oder Heuboden! Profis oder Amateure! Ermäßigung oder normaler Preis? Die SPD Hagen lehnt die Sportstätten-Nutzungsgebühr hier und heute ab, weil endlich Schluss sein muss mit diesem Schreckgespenst, das unsere Vereinssportler zunächst erschreckt, dann aber, und das haben wir heute gesehen, zornig gemacht hat. Zornig darüber, dass die Verwaltung ihre Kritik an dieser Gebühr bislang einfach ignoriert hat. Zornig darüber, dass der OB und die Sportdezernentin den Weg des Dialogs mit der Hagener Sportfamilie verlassen haben. Zornig darüber, dass ein Einstieg in eine Gebührenordnung auch immer bedeutet, dass an der Schraube weiter gedreht wird. Und sind wir doch mal ehrlich – kennt einer von uns eine städtische Gebühr, die über die Jahre günstiger geworden ist? Deshalb fordere ich Sie alle auf, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen und dem Kompensationsvorschlag der SPD-Fraktion zu folgen. Vielen Dank.“

Er ergänzt den Beschlussvorschlag der SPD und der Linken im zweiten Punkt um die G.I.V. Diese soll aber ein sechstel der zu kompensierenden Summe erbringen.

 

Herr Hentschel plädiert dafür, dass der Ältestenrat einberufen werden sollte, um zu erörtern, aus welchen anderen Bereichen eine Kompensation erfolgen könnte. Er geht auf die Ausführungen von Herrn Gerbersmann und Herrn Röspel ein und kritisiert diese. Er spricht sich zudem für eine namentliche Abstimmung aus.

 

Herr Schmidt führt für sich und Herrn Kiszkenow aus, dass der Sport nicht mit Strafgebühren behindert werden sollte. Er geht auf die Ausführungen von Herrn  Wischnewski ein, dass derartige Gebühren auch in anderen Städten erhoben würden. Er merkt an, dass in der Mehrheit dieser Städte aber nicht gleichzeitig die Übertragung der Schlüsselgewalt vorliege. Beides den Vereinen aufzuerlegen, sei nicht zumutbar. Im Haupt- und Finanzausschuss habe er bereits als Kompensationsmaßnahme der 180.000 € den Erlös aus dem Verkauf aus  städtischem Kunstbesitz angeregt. Aufgrund dessen sei auch die Anfrage von Herr Kiszkenow und ihm zu Drucksachennummer 1272/2014 gestellt worden. Die Antwort sei nicht zufriedenstellend. Ihm liege eine sechsundsechzig-seitige Liste von erworbenen Kunstobjekten zwischen 1988 und 2005 vor. Dabei handele es sich über 2000 Kunstobjekte. Es liege eine Potential in Millionen-Höhe vor. Leider wurde sein Kompensationsvorschlag nicht aufgegriffen. Des Weiteren merkt er zum Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen sowie FDP an, dass der unter Punkt 3. vorgesehene Vorsatz, keine weitere Erhöhung vorzunehmen jederzeit durch einen neuen Beschluss des Rates widerlegt werden kann. Daher werde er sich dem Beschlussvorschlag der SPD und der Linken anschließen.

 

Frau Pfefferer gibt zu Protokoll: „Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, die grüne Fraktion hat die Erhebung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage für Sportstätten im letzten Kürzungspaket mitgetragen. Ohne große Begeisterung, denn auch wir wissen, dass Sport eine wichtige soziale und integrative Funktion erfüllt und daher möglichst kostengünstig ausgeübt werden sollte. Angesichts des Konsolidierungsdrucks in allen Bereichen akzeptieren wir jedoch, dass auch der Sport moderate Einschnitte verkraften muss. Die Summe, um die es heute geht, ist weniger als ein Drittel dessen, was ursprünglich für diese Maßnahme vorgeschlagen war. Eine Mehrbelastung von unter fünf Euro pro Jahr für erwachsende Sporttreibende ist wirklich zu verkraften, und dass Kinder ausdrücklich ausgenommen sind, erhöht die Sozialverträglichkeit noch einmal. Etwas ärgerlich ist der immer noch große Unterschied in den Belastungen für den Schwimmsport. Hier würden wir uns in der endgültigen Ausgestaltung eine ausgewogenere Lösung wünschen. Klar ist für und Grüne: Höher als diese heute zu beschließende Konsolidierungssumme dürfen die zukünftigen Beiträge aus der Bewirtschaftung der Hagener Sportstätten nicht ausfallen. Wir beschließen hier also keinesfalls den unterstellten Einstieg in eine Gebühr, die je nach Haushaltslage immer höher geschraubt werden kann. Wir stehen zu unserem Wort, diesen Schritt mitzugehen, auch wenn das unpopulär ist. Wir beteiligen uns auch nicht an dem unwürdigen Gegeneinander-Ausspielen der Sparbeiträge in Kultur und Sport: Kunstschätze im öffentlichen Eigentum unter den Hammer zu bringen, um laufende Kosten zu decken ist Unfug. Das ist nicht nur haushalterisch Unfug, denn Sie können strukturelle Einsparungen nicht mit Einzelverkäufen gegenfinanzieren, die außerdem regelmäßig mehr als den bilanzierten Wert des verkauften Kunstwerks erbringen müssten, um überhaupt als Einnahme gewertet zu werden. Das ist auch Banausentum in Reinform, das der Stadt schadet. Denn in Zeiten, wo keine Etats für Ankäufe von Kunst mehr frei sind, ist die Stadt auf Spenden und Nachlässe angewiesen. Und die werden ausbleiben, wenn sich die Spender nicht sicher sein können, dass ihre Sammlungen nicht nach Belieben vermarktet werden. Wir hätten heute vielleicht den wertvollen Schumacher-Nachlass im städtischen Eigentum, wenn nicht schon in der Vergangenheit der Tabubruch des Verkaufs von öffentlichem Kunstbesitz begangen worden wäre. Bezogen auf den Sport würden wir Grüne uns wünschen, wir könnten auf diese zusätzliche Belastung de Ehrenamtes verzichten. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Höhe dieser Belastung weder soziale Härten erzeugt noch Vereine in ihrem Bestand gefährdet. Hier ist aus unserer Sicht gerade noch das richtige Maß gefunden worden, und deshalb bleiben wir bei unserer Haltung.

 

Herr Eiche ist der Auffassung, dass die Angelegenheit sachlich erörtert und entschieden werden sollte. Die AfD-Fraktion werde gegen die Maßnahme stimmen, da sie der Auffassung ist, dass es Kompensationsmöglichkeiten gibt. Daher habe die AfD-Fraktion den Vorschlag unterbreitet, bei der Vergnügungssteuersatzung den Satz für die Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 22 % zu erhöhen. Damit würden mehr als die geforderten 180.000 € kompensiert werden. Er gehe davon aus, dass die Bezirksregierung dieses mittrage. Des Weiteren wird in der Stellungnahme der Verwaltung von der sogenannten Erdrosselungswirkung dieser Steuer gesprochen. Dem sei nicht so, es liege bislang kein Urteil vor, das die Vergnügungssteuer wegen drohender Erdrosselungswirkung untersagt wurde. Er berichtet über ein Gespräch mit einem Jugendlichen, der ausgeführt habe, dass viele Jugendliche in die Spielsucht abgleiten. Dieses sei neben der Kompensation ein wichtiger Grund für die Erhöhung dieser Steuer. Für ihn sei der Sport eine soziale Pflichtaufgabe, daher werde er gegen die Umlage stimmen.

 

Herr Thieser führt aus, dass im Sport- und Freizeitausschuss eine sehr vernünftige und sachliche Diskussion geführt wurde. Die dort getroffene Entscheidung, den Beschlussvorschlag abzulehnen, sollte dem Rat für seine Beschlussfassung als Empfehlung dienen. Er merkt an, dass die Vorgaben des HSP gewahrt werden. Der Erhalt des Vertrauens der Bezirksregierung und insbesondere der Kommunalaufsicht  ist wichtig, aber das Vertrauen der Bürger der Stadt müsse auch bedacht werden. Hierbei müsse eine kritische Abwägung erfolgen. Wenn die Verwaltungsvorlage abgelehnt wird, muss eine Kompensationsmaßnahme vorschlagen werden. Dieses erfolge durch den Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD und Die Linke. Er gibt zu bedenken, dass im Produktbereich Sportaufwendungen die Ausgaben für die Verwaltung sehr gering sei. Daher schlägt er vor zu prüfen, für welche Produktbereiche am meisten Geld ausgegeben wird, um an diesen Stellen zu sparen. Hierbei sollte es keine Tabubereiche geben. Die Vermögensgegenstände aus dem Kulturbereich sollten genannt werden und es sollte darüber nachgedacht werden, Veräußerungen in Betracht zu ziehen. Er erinnert daran, dass der Sportbereich in den letzten 10 Jahren viele Beiträge zur Konsolidierung gemacht habe. Eine Umsetzung seitens der Verwaltung erfolge bislang nicht. Bereits im Jahr 2010 wurde durch den Rat die Übergabe der Schlüsselgewalt an die Vereine beschlossen. Er geht auf die Ausführungen der anderen Redner ein. Abschließend plädiert er dafür dem Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD und Die Linke zu folgen.

 

Herr Riechel begründet kurz den gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen. Mit diesem Vorschlag werde deutlich gemacht, dass die Gebührenspirale nicht erfolgen soll. Die geforderten 180.000 € können nicht mal eben an anderer Stelle kompensiert werden. Er merkt bezüglich des Vorschlags Fraktionen SPD und die Linke an, dass deren Kompensationsvorschlag über eine Sonderausschüttung oder aus Kapitalrücklagen nicht zielführend sei, da im Umkehrschluss die Gebühren entsprechend erhöht würden.

 

 

Herr König stellt einen Geschäftsordnungsantrag nach § 12 Absatz 2 d auf Abschluss der Rednerliste.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz informiert darüber, dass noch 7 Personen auf der Rednerliste stehen.

 

Der Antrag auf Abschluss der Rednerliste wurde mit Mehrheit beschlossen.

 

 

Herr Gronwald schließt sich den Ausführungen von Herrn Krippner an. Er gibt zu Bedenken, dass die Kosten und die Zeit für die Zuführung von Flüchtlingen  in Sportvereinen zu bedenken sei. Die Ehrenamtlichen bekommen die Aufgabe, sich um diese zu kümmern und sollen dann noch Gebühren zahlen. Er werde gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen.

 

Herr Thielmann geht auf die Aspekte gegen die Einführung der Umlage ein. Er merkt an, dass das Hallenbelegungsprogramm direkt die Gebühren berechnet, so dass  keine Bürokratie entsteht. Es ist zwar formal richtig, dass der Rat im Anschluss jederzeit etwas anderes beschließen kann, dass gilt aber für jede Entscheidung. Bezüglich eines möglichen Verkaufs von Kulturgütern gibt er zu bedenken, dass den Schenkern und Vererbern damit suggeriert werde, dass deren Schenkungen und Nachlässe nicht geehrt werden. Des Weiteren sei fraglich, ob die erwünschten Summen überhaupt erzielt werden könnten. Die Kritik an der Verwaltung über die fehlende Auflistung verstehe er nicht. Er erinnert daran, dass eine Liste über alle Objekte für den Umzug des Karl-Ernst-Osthaus-Museums zur Verfügung gestellt worden seien. Den Vorschlag der AfD-Fraktion, die Vergnügungssteuer auf 22 % anzuheben, werde er ablehnen, da durch das Prozessrisiko die Bescheide vermutlich nicht durchsetzbar sein werden. Der Vorschlag der Fraktionen SPD und die Linke bedeute ein klarer Kostenbeschluss zu Lasten Dritter. Er führt aus, dass die FDP-Fraktion dem gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP zustimmen werde.

 

Herr Dr. Ramrath geht auf den zweiten Punkt des Beschlussvorschlags der SPD und der Linken ein. Dabei handele es sich nicht um die Art von Kompensationsvorschlag, wie bisher mit der Bezirksregierung vereinbart. Demnach ist es zulässig, dass der Rat nach der Entscheidung, an welcher Stelle etwas eingespart werden soll, bei der Umsetzung durch eine Verschiebung in diesem Bereich eine Kompensation herbeiführen kann und dieses nicht durch eine Kompensation aus einem anderen Bereich erfolgen sollte. Er gibt zu bedenken, dass es sich bei den Ausschüttungen der Töchtergesellschaften um allgemeine Deckungsmittel handelt. Dieses gelte ebenfalls für eine Steuererhöhung.

 

Herr Walter gibt zu bedenken, dass die Ratsmitglieder für das Allgemeinwohl der Bürger und Einwohner zuständig sind und nicht für das Einzelinteresse. Er bittet darum, die Bereiche Sport, Kultur und Schule nicht gegeneinander aufzuwiegeln.

 

Herr Hentschel merkt an, dass keine höhere Gewinnausschüttung gefordert werde, sondern eine Ausschüttung aus der Rücklage. Er kritisiert, dass seiner Auffassung nach bislang keine Debatte erfolgt sei, sondern nur “Fensterreden“ gehalten worden seien.

 

Herr Gerbersmann merkt bezüglich der Ausführungen von Herrn Thieser an, dass die Angebote von Vereinen, Flächen zu übernehmen, bislang nicht erfolgt seien. Die Verwaltung habe bislang keine konkreten Vorschläge unterbreitet, weil zunächst die steuerlichen Fragen geklärt sein müssen. Daher musste die Umsetzung bislang zurückgestellt werden. Des Weiteren weist er Herrn Schmidt darauf hin, dass die Städte in NRW, welche derartige Gebühren eingeführt haben, zum Großteil auch die Schlüsselgewalt an die Vereine abgegeben haben. Die Höhe der Gebühr wird durch den Rat festgelegt. Wenn der Rat sich als Selbstverpflichtung auferlegt, diese für die nächsten Jahre nicht zu erhöhen, ist die Einhaltung des Beschlusses vom Rat abhängig. Der Kompensationsvorschlag, die Vergnügungssteuer auf 22 % zu erhöhen, würde zwar zu einer Mehreinnahme führen, die Verwaltung fürchtet aber, das Prozessrisiko und die damit verbundene Aussetzung der Vollstreckbarkeit der Bescheide. Den Vorschlag der SPD und der Linken sehe er in zwei Punkten kritisch. Zunächst sei fraglich, ob die Bezirksregierung diese Kompensationsmaßnahme anerkennen würde. Des Weiteren sei eine Entnahme aus der Kapitalrücklage bei der Sparkasse faktisch gar nicht möglich, da die Gewinnausschüttung gesetzlich limitiert ist. Eine mögliche Ausschüttung der hagewe und der G.I.V. sei aus steuerlichen Gründen ebenfalls zweifelhaft. Eine Kompensation ab 2018 über die Bundesmittel sehe er auch nicht als genehmigungsfähig. Bislang hat die Bezirksregierung bei Streichung einer Maßnahme aus dem HSP eine neue Kompensationsmaßnahme verlangt. Eine Erhöhung von Bundesmitteln oder Steuereinnahmen werde die Bezirksregierung nicht als Kompensationsmaßnahme anerkennen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass es sich bei dem  Verwaltungsvorschlag um einen gemeinsamen Vorschlag des Verwaltungsvorstandes handelt. Während des Wahlkampfes hat er deutlich gemacht, dass er als Oberbürgermeister keine Alternative zum Konsolidierungsfortgang zulassen werde. Maßnahmen, die in der Vergangenheit ins HSP eingestellt wurden, sollen weiter geführt werden. Es sei nicht statthaft, eine im letzten Jahr beschlossene Maßnahme zurückzunehmen, weil die Genehmigungsfähigkeit des HSP in Aussicht gestellt worden ist. Eine Umsetzung des HSP könne nur funktionieren, wenn die Forderungen an Bund und Land auch an den eigenen Beschlüssen gemessen werden können. Die Diskussion mit der Bezirksregierung ging ganz eindeutig in die Richtung, dass wenn wir gemeinsam verlässlich sind, eine gute Zusammenarbeit erfolgen wird. Die Kompensationsvorschläge, die vorliegen, sind seiner Auffassung nach populistisch oder unrealistisch. Er merkt an, dass die meisten Ratsmitglieder in den von der SPD und Linken gemachten Vorschlag betroffenen Einrichtungen oder Beteiligungen im Aufsichtsrat sitzen. Daher sei der Vorschlag einer Sonder- bzw. Kapitalausschüttung nicht nachvollziehbar. Er plädiert dafür, dass der Weg weiter gemeinsam mit der Bezirksregierung gegangen werden sollte. Ein Beschluss des Verwaltungsvorschlages sei ein Beitrag zur Solidarität zur Stadt. Diese habe nur eine lebenswerte Zukunft, wenn alle Bereiche Einsparungen vornehmen.

 

 

Herr Klinkert stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 15 Absatz 2 h auf namentliche Abstimmung. Dieser wird von mehr als 3 Ratsmitgliedern unterstützt.

 

Dem Antrag wird mit Mehrheit entsprochen.

 

 

Herr Hentschel stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 15 Absatz 2 f auf Unterbrechung der Sitzung zwecks Beratung mit der SPD-Fraktion.

 

Diesem Antrag wird mit Mehrheit entsprochen.

 

 

Die Sitzung wird zu Beratungszwecken von 16.55 bis 17.10 Uhr unterbrochen.

 

 

Herr Thieser gibt eine persönliche Erklärung nach § 14 Absatz 6 der Geschäftsordnung bezüglich der Ausführungen von Herrn Walter. Er möchte richtig stellen,  dass er nicht den Verkauf der Kunstschätze gefordert habe, sondern zunächst nur eine Auflistung dieser. Des Weiteren dürfe es im Rahmen der Haushaltskonsolidierung keine Tabus geben.

 

Herr Thielmann stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 15 Absatz 2 h auf geheime Abstimmung.

 

Herr König merkt an, dass bereits über die namentliche Abstimmung befunden wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass die Beratung bereits mit der Sitzungsunterbrechung beendet war und somit kein neuer Geschäftsordnungsantrag  zulässig sei. Daher lässt er über den weitergehenden Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP abstimmen.

 

Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP:

 

  1. Der Rat stimmt der Einführung einer Energie- und Bewirtschaftungsumlage ab 01.01.2015 für Sportflächen / Erwachsene und Beteiligung der Schwimmvereine zu. Die beiliegenden Richtlinien für die Benutzung der städtischen Sportanlagen (Turn-, Sporthallen, Sportplätze und Kampfbahnen einschließlich Nebenräume) sind Bestandteil des Beschlusses. (Verwaltungsvorschlag)
  2. Führen demographische Effekte, Eigenleistungen der Vereine oder positive Steuerungseffekte der Umlage zu strukturellen Einsparungen bei der Stadt, führen diese ab dem darauffolgenden Jahr ebenso strukturell zur Reduzierung der Umlage um denselben Betrag. Gelingt es dem Sport erfolgreich, die Bewirtschaftungskosten um 180.000 Euro zu senken, wird die Umlage ab dem darauffolgenden Jahr komplett abgeschafft. Die Verwaltung ist aufgefordert, eine entsprechende Erklärung zu Protokoll zu geben.

 

  1. Der Rat legt fest, die Energie- und Bewirtschaftungsumlage in dieser Wahlperiode bis zum Jahr 2020 nicht mehr zu erhöhen. Die Verwaltung ist aufgefordert, eine entsprechende Erklärung zu Protokoll zu geben.

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

Herr Andelija

 

X

 

Herr Arnusch

 

X

 

Herr Beyel                           

X

 

 

Herr Dr. Bücker                                                       

 

 

X

Herr Ciupka                                                       

X

 

 

Frau Cramer                                                       

X

 

 

Herr Eiche

 

X

 

Frau Engelhardt

 

X

 

Herr Erlmann                                                       

X

 

 

Frau Fischbach                                                       

X

 

 

Herr Dr. Fischer                                                       

X

 

 

Herr Dr. Geiersbach

 

X

 

Herr Gronwald

 

X

 

Herr Grzeschista                                         

X

 

 

Frau Helling-Plahr                                                       

X

 

 

Frau Hentschel                                                       

 

X

 

Herr Hentschel

 

X

 

Herr Kempkens

 

X

 

Frau Kiszkenow                                                       

 

X

 

Herr Klepper

X

 

 

Herr Klinkert                                         

 

X

 

Herr Krippner

 

X

 

Herr Kroll

 

X

 

Frau Kulla

 

X

 

Herr Kämmerer                           

X

 

 

Herr König

 

X

 

Herr Löher

 

X

 

Herr Mechnich

 

X

 

Herr Meier

 

X

 

Frau Neuhaus

X

 

 

Herr Niedergriese

 

X

 

Frau Niemann

X

 

 

Frau Öcal

 

X

 

Herr Panzer

X

 

 

Frau Pfefferer

X

 

 

Herr Dr. Preuß                                                       

X

 

 

Frau Purps

X

 

 

Frau Radke

X

 

 

Herr Dr. Ramrath

X

 

 

Herr Reinke                                                       

X

 

 

Frau Richter

X

 

 

Herr Riechel                                                       

X

 

 

Herr Röspel                                                       

X

 

 

Herr Romberg

X

 

 

Herr Rudel

 

X

 

Frau Sauerwein

X

 

 

Herr Schmidt                                                       

 

X

 

Herr Schrötter             

 

X

 

Herr Schulz                                                       

 

X

 

Herr Söhnchen

 

X

 

Herr Sondermeyer                                         

 

X

 

Herr Stange

 

X

 

Herr Stricker

 

X

 

Herr Strüwer                                                       

X

 

 

Herr Thielmann                                                       

X

 

 

Herr Thieser

 

X

 

Frau Timm-Bergs

 

X

 

Herr Treß                                                                     

X

 

 

Herr Vogeler

X

 

 

Herr Voigt                                                                     

X

 

 

Herr Walter

X

 

 

Herr Wisotzki                           

 

X

 

Herr Oberbürgermeister Schulz             

X

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

bei Stimmengleichheit abgelehnt

 

31

 

31

 

1

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz unterbricht die Sitzung zur Einberufung des Ältestenrates von 17.25 bis 18.23 Uhr.

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass sich der Ältestenrat auf einen interfraktionellen Vorschlag geeinigt hat. Der Vorschlag der Fraktion SPD und Die Linke wurde entsprechend ergänzt. Da der Ursprungsantrag formal vorher abgestimmt wurde, bittet er um Zustimmung, diesen Antrag, wie im Ältestenrat besprochen, zu ergänzen.

 

Der Rat entspricht diesem Vorschlag einstimmig, so dass Herr Oberbürgermeister Schulz über den interfraktionellen Vorschlag abstimmen lässt.

 

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen lehnt die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 5.6. ab.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im HSP entfallenden 180.000 durch folgende Maßnahmen zu kompensieren:

 

- Erhöhung der Vergnügungssteuer in Spielhallen auf 21 % = 143.000 €,

 

- Entnahme aus der Sportpauschale - Bauunterhaltung der GWH = 19.000

 

und

 

- reduzierter Zuschussbedarf der agentur Mark = 18.000 .

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen