13.11.2014 - 5.4 Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wisotzki erläutert, dass es sich bei einer dringlichen Entscheidung im Sinne des § 60 der Gemeindeordnung NRW um einen Fall äußerster Dringlichkeit handeln muss, weil ansonsten erhebliche Nachteile für eine Gemeinde entstehen können. Diese genannten unbestimmten Rechtsbegriffe lassen nicht erkennen, dass es einen Ermessens- oder einen Zweckerwägungsspielraum geben kann. Kein objektiver Beobachter würde auf die Idee kommen, dass eine spätere Wahl oder Nichtwahl des  Oberbürgermeisters in einem Verkehrsverbund Gefahren für die Stadt Hagen oder eine Fristversäumnis erhebliche wirtschaftliche Folgen darstelle. So etwas zu beschließen, sei rechtswidrig. Er appelliert an alle, zukünftig Mäßigung und Augenmaß walten zu lassen, wenn es um politische dringliche Entscheidungen gehe. Es müssen die Entscheidungen zugebilligt werden, die nach der Kommunalverfassung bestehen. Dies sei gelebte Demokratie. Es sei nicht in dem Sinne der SPD-Fraktion, ein Verwaltungsgericht einzubeziehen, um mit Hilfe einer Feststellungsklage die Rechtsauffassung durchzusetzen.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Wisotzki an. Er zitiert Auszüge aus dem § 60 der Gemeindeordnung NRW und kritisiert die Umgangsweise untereinander.

 

Herr Röspel gibt folgendes zu Protokoll:

„Was liegt uns hier vor? Eine Dringlichkeitsentscheidung, die es unserem Oberbürgermeister Erik O. Schulz ermöglicht, den Vorsitz der Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr zu übernehmen. Er hat sich selbst nicht um dieses Amt beworben – er wurde von der Mehrheit der Fraktionen in der VRR-Verbandsversammlung gebeten, als überparteilicher Oberbürgermeister für dieses Amt zur Verfügung zu stehen. Anderswo würde man so einen Vorgang als große Ehre betrachten.

  • In jeder anderen Stadt würde ein Oberbürgermeister geteert und gefedert, würde er ein so herausragendes Amt für die Stadt nicht annehmen.
  • In jeder anderen Stadt würde man verstehen, dass ein Oberbürgermeister durch ein solches Amt an wesentlich mehr wichtige Informationen kommt als ein einfaches Mitglied der Verbandsversammlung – und dass das nur zum Vorteil für die eigene Stadt sein kann.
  • In jeder anderen Stadt würden die politisch andersfarbigen Fraktionen vielleicht kurz und vernehmbar knurren, dann aber über alle Parteigrenzen hinweg – das Wohl der Stadt im Blick – zusammenrücken und dem Oberbürgermeister bei dieser Aufgabe eine gute Hand und viel Erfolg beim Einwerben von Zuschüssen wünschen.
  • In jeder anderen Stadt wäre man froh, nach Jahrzehnten jammervollen Abgeschnittenseins von den überörtlichen Gremien endlich einen Kandidaten gut platziert zu haben.
  • In jeder anderen Stadt – auch so in Hagen?

Die Signale, die ich in den vergangen Tagen aufgenommen habe, lassen mich anderes fürchten.

Deshalb appelliere ich jetzt an Sie alle: Vergessen Sie nicht, dass über unseren Köpfen die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sitzen, die ein Bild darüber machen werden, wie hier politische Entscheidungen getroffen werden: zum Wohle der Stadt oder zum Wohle einer Partei. Und denken Sie bitte auch daran, dass unser „Abgesandter“ nur dann sein volles Gewicht für unsere Interessen in die Waagschale werfen kann, wenn er auch von uns getragen wird. Selbst die SPD-Fraktion im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat Erik O. Schulz zu seiner Wahl gratuliert. Ich würde mir wünschen, so viel Fairness und Anstand gäbe es jetzt gleich auch hier im Saal.

 

Herr Thielmann erklärt, dass die Dringlichkeitsentscheidung nicht mehr durch den Rat gefasst werden konnte. Daher konnte seine Fraktion sich mit den Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen einigen, den parteiunabhängigen Kandidaten Erik O. Schulz im Wege der Dringlichkeitsentscheidung in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr zu entsenden. Herr Röspel habe richtigerweise ausgeführt, dass es gut für Hagen sei, wenn der Hagener Oberbürgermeister dem größten Verkehrsverbund in Europa vorsteht. Wenn ein Hagener ein solches überregionales Amt erreicht, sollte man sich darüber freuen.

 

Herr Thieser erläutert, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 4 x im Jahr tagt und weist darauf hin, dass es im VRR eine Absprache zwischen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen gab. Diese Absprache wurde vor der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses getroffen. Er fragt, warum nach einer solchen Absprache im VRR nicht offen darüber diskutiert werde und möchte wissen, warum dieses Thema nicht im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert und entschieden worden ist? Bei der Art und Weise, wie mit diesem Thema umgegangen wurde, sei es das Recht einer jeden Fraktion und eines jeden Ratsmitgliedes festzustellen, dass diese Dringlichkeitsentscheidung alles andere, aber keine Entscheidungen gemäß den rechtlichen juristischen Voraussetzungen war. Hierüber müsse ein Gericht entscheiden. Dabei gehe es um das Recht eines Rates. Wenn dieses Recht aufgrund politischer Absprachen so missbraucht werde, sei es eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiere.

 

Herr Strüwer argumentiert nach inhaltlichen Gesichtspunkten und führt aus, dass man als Ratsmitglied verpflichtet sei, sich für die Interessen Hagens einzusetzen. Wenn sich eine Chance für Hagen ergibt, müsse man parteiübergreifend darauf hinwirken. In den vergangenen Jahren wurde sich permanent auch fraktionsübergreifend darüber beschwert, dass es nicht gelinge, in der Lage zwischen Ruhrgebiet und Südwestfalen auch in überörtlich wichtigen Gremien entsprechende wichtige Positionen einzunehmen. Jetzt gibt es genau in diesem Bereich, der für die Stadt Hagen von wichtiger Bedeutung ist, die Möglichkeit, den Vorsitz der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr zu übernehmen.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass Herr Wisotzki die Bestimmungen des § 60 GO NRW sehr nah am Wortlaut richtig wiedergegeben hat. Die Schlussfolgerungen hieraus seien jedoch nicht teilbar. Für eine solche Entscheidung im Wege der Dringlichkeit muss die Gefahr bestehen, dass sonst erhebliche Nachteile auf die Kommune zukommen. Unter diese Vorschrift fallen nicht nur wirtschaftliche und finanzielle Nachteile, sondern auch andere Aspekte. Es bestand die Situation, dass erst mit einem am 03.11.2014 eingegangenen Schreiben offiziell klar wurde, Herrn Oberbürgermeister Schulz zum Vorsitzenden der Versammlung des VRR zu wählen. Eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss hätte nicht aufgrund von Gerüchten angestoßen werden können. Diese Situation hat sich daher erst nach dem Haupt- und Finanzausschuss ergeben, und zwar drei oder vier Tage vor dem Termin der Verbandsversammlung VRR. Von daher bestand keine Möglichkeit, den Rat oder den HFA fristgerecht einzubinden. Es blieb nur die Möglichkeit, im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. Ein Nachteil für die Stadt Hagen wird in der Chance gesehen, diesen Vorsitz in der VRR Verbandsversammlung zu erhalten. Eine solche Position sei anders zu bewerten, als die Position eines einfachen Mitgliedes. Die Stadt Hagen hätte eine reelle Chance verspielt, diese Position des Vorsitzes zu akquirieren. Dies sei als hinreichender gewichtiger Nachteil zu sehen.

Zum Thema der gerichtlichen Überprüfung weist Herr Hoffmann darauf hin, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes die Frage, ob Vorschriften über Dringlichkeitsentscheidungen verletzt wurden, nicht durch einzelne Ratsmitglieder oder einzelner Fraktionen zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden können, weil nicht in Rechte dieses Ratsmitgliedes respektive der Fraktion eingegriffen wurde.

 

Herr Krippner erläutert, dass die eigentliche Beschlusslage am 03.07.2014 getroffen worden ist. Die Stadt Hagen wäre vertreten gewesen. Die Parteiprobleme zwischen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen im VRR hätten dazu geführt, dass man sich nicht auf einen Vorsitz einigen konnte. Wenn dieses Amt als so wichtig anzusehen sei, warum hätten andere Städte nicht versucht, dieses Amt zu erwerben? Ein Wohl für die Stadt Hagen werde durch die vorliegende Vorlage nicht gesehen, da Herr Grothe als Vertreter in der Verbandsversammlung einen guten Job gemacht habe.

 

Frau Helling-Plahr beantragt gem. § 15 Abs. 2 c) der Geschäftsordnung die Beendigung der Debatte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verliest gem. § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Liste der noch vorgemerkten Redner: Herr Sondermeyer, Herr Schmidt, Herr Riechel, Herr König, Frau Öcal, Herr Wisotzki, Herr Klinkert und Herr Hentschel. Er gibt den Fraktionen, die in der Angelegenheit noch keinen Redebeitrag geleistet haben, Gelegenheit,  zur Sache zu sprechen.

 

Herr Klinkert macht deutlich, dass es für die Stadt Hagen als Ehre anzusehen sei, dass ihr Oberbürgermeister der Vorsitzende der Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr ist. Er macht anhand von Beispielen deutlich, dass hierdurch ein Vorteil für die Stadt Hagen gesehen wird. Er appelliert an alle, der Sachentscheidung zuzustimmen.

 

Herr Riechel appelliert ebenfalls dafür, dieser Vorlage zuzustimmen. Er erläutert ebenfalls die Vorteile für die Stadt Hagen, wenn ihr Oberbürgermeister Vorsitzender der Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr ist.

 

Dem Antrag auf Beendigung der Debatte wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr Hentschel beantragt gem. § 15 Abs. 2 h) Geschäftsordnung namentliche Abstimmung.

 

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2  GO NRW vom 4.11.2014:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW  in Abänderung seines Beschlusses vom 03.07.2014

 

 

Herrn Erik O. Schulz, Oberbürgermeister                                als ordentliches Mitglied

 

Herrn Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter                 als dessen Stellvertreter

 

in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu entsenden.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

Herr Andelija

 

x

 

Herr Arnusch

 

x

 

Herr Beyel                           

x

 

 

Herr Dr. Bücker                                                       

x

 

 

Herr Ciupka                                                       

x

 

 

Frau Cramer                                                       

x

 

 

Herr Eiche

x

 

 

Frau Engelhardt

 

x

 

Herr Erlmann                                                       

x

 

 

Frau Fischbach                                                       

x

 

 

Herr Dr. Fischer                                                       

x

 

 

Herr Dr. Geiersbach

 

x

 

Herr Gronwald

x

 

 

Herr Grzeschista                                         

Nicht

Anwesend

 

Frau Helling-Plahr                                                       

x

 

 

Frau Hentschel                                                       

 

x

 

Herr Hentschel

 

x

 

Herr Kempkens

Nicht

Anwesend

 

Frau Kiszkenow                                                       

 

x

 

Herr Klepper

x

 

 

Herr Klinkert                                         

x

 

 

Herr Krippner

 

x

 

Herr Kroll

 

x

 

Frau Kulla

 

x

 

Herr Kämmerer                           

x

 

 

Herr König

 

x

 

Herr Löher

x

 

 

Herr Mechnich

 

x

 

Herr Meier

 

x

 

Frau Neuhaus

x

 

 

Herr Niedergriese

 

x

 

Frau Niemann

x

 

 

Frau Öcal

 

x

 

Herr Panzer

x

 

 

Frau Pfefferer

x

 

 

Herr Dr. Preuß

x

 

 

Frau Purps

x

 

 

Frau Radke

x

 

 

Herr Dr. Ramrath

x

 

 

Herr Reinke                                                       

x

 

 

Frau Richter

x

 

 

Herr Riechel                                                       

x

 

 

Herr Röspel                                                       

x

 

 

Herr Romberg

x

 

 

Herr Rudel

 

x

 

Frau Sauerwein

x

 

 

Herr Schmidt                                                       

 

x

 

Herr Schrötter             

 

x

 

Herr Schulz                                                       

x

 

 

Herr Söhnchen

 

x

 

Herr Sondermeyer                                         

 

x

 

Herr Stange

 

x

 

Herr Stricker

 

x

 

Herr Strüwer                                                       

x

 

 

Herr Thielmann                                                       

x

 

 

Herr Thieser

 

x

 

Frau Timm-Bergs

 

x

 

Herr Treß                                                                     

x

 

 

Herr Vogeler

x

 

 

Herr Voigt                                                                     

x

 

 

Herr Walter

x

 

 

Herr Wisotzki                           

 

x

 

Herr Oberbürgermeister Schulz             

x

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

36

Dagegen:

25

Enthaltungen:

0

 

 

Es erfolgt eine Sitzungspause von 18:16 Uhr bis 18:35 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage