13.11.2014 - 5.2 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz begründet die Vorlage.

 

Herr König hat der Presse entnommen, dass es hier bereits konkrete Pläne gebe und erläutert, dass Herr Grünhagen in der Kommission für Personal und Beteiligungen darüber informiert hat, dass es ein fertiges Modell gibt, welches zur Zeit bei der finanzamtlichen Überprüfung liege. Der Rat der Stadt Hagen habe dann darüber zu entscheiden, ob er das Modell akzeptiert oder ablehnt. Veränderungen an diesem Modell seien nicht mehr möglich. Dies widerspreche den bisherigen Informationen darüber, dass hier noch Gestaltungsspielraum bestehe. Der Rat könne über bestimmte Einflussmöglichkeiten keinen Gebrauch mehr machen.

Er fragt, ob es einen ausgehandelten Vertrag zwischen der ENERVIE, den Stadtwerken Lüdenscheid und der Stadt Hagen gibt, der einzelne Regelungen zur Netzgesellschaft und zur Umsetzung der Beteiligung mit der Stadt Lüdenscheid enthält, gibt?

Er möchte wissen, ob die Stadt Hagen bereits Vertragspartner ist, ohne zu wissen, was demnächst unterschrieben werden muss?

Dieses Verfahren erleichtere nicht die Entscheidung, welche demnächst getroffen werden müsse. So könne man mit dem Rat nicht umgehen. Dies habe nichts mit Transparenz, Offenheit und Einbeziehung der politischen Entscheidungsträger zu tun.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es eine Reihe von Vorüberlegungen gab, die der Vorstand zur Idee der großen Netzgesellschaft angestellt hat. Der Vorstand hat eine Reihe von Umsetzungsvarianten geprüft, vorgeschlagen und am Ende einen Auftrag vom Aufsichtsrat bekommen, dieses Projekt weiter zu entwickeln. Dieser Empfehlungsbeschluss enthielt den deutlichen Hinweis, dass es mit den jetzigen Überlegungen und Vorabstimmungen im Rahmen einer verbindlichen Auskunft vom Finanzamt keine Entscheidung darüber gibt, ob man die große Netzgesellschaft einrichtet oder nicht. Es gibt auch nicht die Möglichkeit, mit dem Finanzamt jede zweite Woche ein neues Modell zu erarbeiten.

Der Beschluss, der hier mit einem stimmberechtigten Vertreter gefasst werden sollte, war die Kündigung des alten Pachtvertrages zwischen mark E und Stadtwerke Hagen, der in identischer Form in zwei neuen Verträgen wieder abgeschlossen wurde und jetzt die Gelegenheit bietet, im nächsten Jahr rückwirkend die Beschlüsse zur Gründung einer großen Netzgesellschaft zu treffen oder sie auch nicht zu treffen. Es gibt die Gelegenheit, sich für oder gegen die große Netzgesellschaft zu entscheiden.

Was die Konsortialabsprachen angeht, gibt es keinen endausgehandelten Vertrag. Es gibt aus Lüdenscheider Sicht die Formulierung von Bedingungen und Anforderungen an eine Konsortialabrede und auch Textentwürfe des Wirtschaftsberaters der ENERVIE, wie dies in eine Konsortialabrede gegossen werden könne. Die Konsortialabrede zwischen Hagen und Lüdenscheid ist Angelegenheit der Räte und wird nicht im Aufsichtsrat getroffen.

 

Herr Riechel bestätigt die Ausführungen von Herrn Oberbürgermeister Schulz und erinnert daran, dass es bei der vorliegenden Vorlage darum geht, ob eine Dringlichkeit notwendig war oder nicht.

 

Frau Öcal erläutert, dass die SPD-Fraktion Beteiligungsrechte einfordert. Die Entscheidung zur Einrichtung der großen Netzgesellschaft wird Mitte 2015 endgültig getroffen. Die Entscheidung darüber, wie sie zu treffen ist, werde heute getroffen. Dem Finanzamt werden heute die wesentlichen Eckpunkte der einzurichtenden großen Netzgesellschaft vorgelegt. Dies bedarf einer gewissen Prüfungszeit von ca. 4 bis 6 Monate. Dann bestehe nicht mehr die freie Entscheidung, weil man wirtschaftlichen Zwängen unterworfen sei. Über eine frühzeitige Beteiligung der Stadt Hagen hätte sichergestellt werden können, dass Einfluss zum Vorteil für die Stadt Hagen genommen werde. An dem Entwurf der großen Netzgesellschaft könne jetzt nichts mehr geändert werden.

 

Herr König macht deutlich, dass es hierbei darum gehe, dass der Rat Einfluss nehmen und mitentscheiden kann, was vertraglich geregelt wird. Wenn das Finanzamt das Modell, welches im November vom Aufsichtsrat beschlossen worden ist, absegnet, liegt die Gestaltungsprämisse für das weitere Vorgehen vor.

 

Herr Krippner erinnert an die Situation zum Thema der Konzessionsverträge aus der letzten Legislaturperiode. Auch hier bestand am Ende nur die Möglichkeit, einen bestehenden Standpunkt zur Kenntnis zu nehmen und zuzustimmen. Besonders die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben sich seinerzeit dafür eingesetzt, dass Änderungen vorgenommen werden konnten, ohne das große Projekt zu gefährden.

 

Herr Thielmann äußert sich zu den Ausführungen von Herrn König und erklärt, dass das Wassernetz nicht Hagen sei, sondern zu ENERVIE gehöre. Zu den Äußerungen, dass im Rat der StaddtLüdenscheid zu dem Thema öffentlich diskutiert werde erläutert er, dass der Verwaltungsrat der Stadtwerke Lüdenscheid sind ein Teil von ENERVIE sei. Die Stadtwerke Lüdenscheid ist zu 100 %  ein Teil von ENERVIE. Dort wurde intern diskutiert. Teilweise Veröffentlichungen seien in der Presse erfolgt. In Hagen wird in den entsprechenden Gremien mit den politischen Vertretern in den Aufsichtsräten diskutiert.

 

Herr Röspel stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abschluss der Aussprache gem. § 15 Abs. 2 c) der Geschäftsordnung. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen stellt fest, dass eine Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters in die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG am 10.11.2014 aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht erforderlich war und deshalb eine Genehmigung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2014  obsolet ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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