13.11.2014 - 5.1 Zukunft der Wasserversorgung in Hagen - Sachsta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert die Berichtsvorlage der Verwaltung. Er weist darauf hin, dass es für die nächste Sitzungsrunde eine Beratungs- und Beschlussvorlage geben wird, in der noch einmal alle Fragestellungen zusammengefasst werden.

 

Herr Hentschel befürchtet, dass das Wasserwerk Hengstey aufgegeben wird. Sollte dies der Fall sein, müssten für das Gesamtareal, wozu auch Cargobeamer gehört, gemeinsame Planungen stattfinden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, diesen Hinweis in die Vorlage für die nächste Sitzungsrunde mit aufzunehmen.

 

Herr König erläutert, dass in der nächsten Ratssitzung im Dezember eine ausführliche Diskussion geführt und auch eine Entscheidung getroffen werden müsse. Er betont, dass man gemeinsam dieses Werk zu Ende bringen und einen einhelligen politischen Weg gehen sollte. Die Hagener Bürgerinnen und Bürger erwarten Lösungen und keine Konfrontationen. Er weist darauf hin, dass die Beschlüsse des Rates Ernst genommen und auch umgesetzt werden sollten. Er bezweifelt, dass dies bei den Punkten 2. und 4. der Fall sein würde. Unter Ziffer 2. wurde der Oberbürgermeister darum gebeten, dass das Zeitfenster für die Beratungen beim Regierungspräsidenten geöffnet wird, damit Alternativen ausführlich diskutiert werden können. Die Antwort des Regierungspräsidenten sagt aus, wie die Beteiligung formal stattfinden werde. Zu der eigentlichen Frage sei keine Aussage enthalten. Er befürchtet, dass man weiterhin unter Zeitdruck stehe und im Dezember entscheiden müsse. Es bestehen weniger Chancen, Alternativen zu entwickeln. Unter Ziffer 4. waren der Oberbürgermeister, die Verantwortlichen der ENERVIE AG und die Geschäftsführer der in Frage kommenden städtischen Beteiligungen aufgefordert worden, Alternativen zu entwickeln. Der Antwort könne man entnehmen, dass der Vorstandsvorsitzende der ENERVIE und der Vorstand der WBH entschieden haben, dass es keine gemeinsame Lösung oder Alternativen gebe. Der Oberbürgermeister sollte den Prozess moderieren und Alternativen entwickeln. Es sollte noch ein Versuch gestartet werden, zu alternativen Lösungen zu kommen, die sowohl im Sinne von ENERVIE sein können, aber auch im Sinne einer dauerhaften kommunalen Wasserversorgung. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass zur Bewertung des Vertragspaketes konkrete Eckpunkte des Vertrages vorgelegt werden sollen, wie z. B. die Verhinderung von Privatisierung, die kommunale Sicherung des Wasserwerkes und wie die Minderheitsrechte darzustellen sind, welche Einflussmöglichkeiten ENERVIE auf die einzelnen zukünftigen Maßnahmen hätte. Es gab einen dringenden Hinweis, dass dargestellt werden soll, wie die Abnahmemindestverpflichtung sich auswirken wird auf die Abnahme aus dem Hasper Talsperrenbereich und inwieweit das Wasserwerk der Hasper Talsperre gefährdet wird, indem Mindestabnahmemengen von dem Wasserwerk-Westfalen-Verbund bestehen.

Er appelliert an den Oberbürgermeister, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass im Dezember eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden kann. Es sollten keine Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssen, die nicht sachlich abgesichert seien.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt zu Ziffer 2 des Beschlusses, dass eine geordnete Beteiligung des Rates sichergestellt werden sollte. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg ist erfolgt und die Ergebnisse liegen vor. Mit der Stellungnahme zu Ziffer 2 ist deutlich geworden, dass es in jedem Fall eine Beteiligung des Rates geben wird. Damit soll deutlich werden, dass die Auflagen der Bezirksregierung einen Handlungsspielraum einengen können. Die Bewertung der Frage, wie verbindlich die Auflagen, die mit dem Wasserrecht erteilt wurden, sind, sind in der Beratungsvorlage enthalten. Die Frage der aufzuzeigenden Alternativen wird mit aufgenommen. Die Frage der Minderheitenrechte, der Sicherheit des kommunalen Einflusses und die Frage von gesellschaftlichen Veränderungen sowie Privatisierungen bei dritten Partnern werden Gegenstand des Beschlussvorschlages sein. Dies ist auch Gegenstand der Beratung, die der Vorstand der ENERVIE im Vorfeld geführt hat.

 

Herr Riechel führt aus, dass der vorgelegte Zeitplan für eine angestrebte Entscheidung im Dezember zu eng sei. Bislang wurden ausschließlich betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Fragen diskutiert. Eine Reihe von Fragen wasserrechtlicher Art wurden bisher noch nicht beantwortet. Auch Fragen der Nachnutzung des Wasserwerksgeländes seien nicht geklärt. Der Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift. Er hält es für erforderlich, die noch offenen Fragen transparent und sachgerecht zu diskutieren und zu beantworten. Die Anmerkungen von Herrn F. aus der Einwohnerfragestunde zeigen, wie sensibel das Thema in der Bevölkerung wahrgenommen wird.

 

Herr Hentschel stimmt den Aussagen zu Ziff. 4 der Vorlage nicht zu. Der Geschäftsführer der WBH werde unter Zeitdruck gesetzt. Es bestünde sehr wohl ein Interesse der WBH, diesen Bereich zu übernehmen. Allerdings müssen Zahlen und Fakten vorgelegt werden, mit denen der Geschäftsführer der WBH planen könne. Sollte die Wassererzeugung und der Vertrieb in die WBH eingebunden werden, gebe es eine Gebührenordnung. Somit sei der Bürger vor Preiserhöhungen aus wirtschaftlichen Gründen geschützt. Der Endverbraucher müsse immer nur den tatsächlichen Aufwand bezahlen. Sollte in der Dezembersitzung eine Entscheidung getroffen werden müssen und keine Planungen mehr möglich sein, ist er damit nicht einverstanden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der Rat die heutige Berichtsvorlage zur Kenntnis nehme und eine Entscheidungsvorlage noch nicht vorliege. 

 

Herr Dr. Ramrath äußert sich zu Ziff. 4 der Berichtsvorlage über das Gespräch zwischen Herrn Grünhagen und Herrn Bihs. Zum ersten Punkt unter Ziff. 4 möchte er eine differenzierte Bemerkung machen. Er glaubt, dass eine teilweise Übernahme der Wassererzeugung durch die WBH nicht in das Kerngeschäft Zukunft der ENERVIE eingreift, wenn ENERVIE genau diesen Teil der Wassererzeugung aufgeben möchte. Insofern sehe er dies nicht als Eingriff in das Kerngeschäft.

Zum zweiten Punkt erläutert Herr Dr. Ramrath folgendes: Es könne sein, dass die Vorstände festgestellt haben, dass es derzeit keine Überlegungen in diese Richtung gebe. Herr Bihs habe aufgrund seiner Nachfrage im Verwaltungsrat WBH erklärt, dass er diese Äußerung vor dem Hintergrund abgegeben habe, dass er keinen anders lautenden Gremienauftrag habe. Man müsse ein wollendes Unternehmen WBH definieren über die Gremien, die dazu nach der Satzung WBH berufen sind. Neben dem Vorstand ist dies der Verwaltungsrat und der Gesellschafter über den Rat der Stadt Hagen. Wenn der Rat darum bittet, dass die beteiligten Unternehmen über alternative Szenarien nachdenken sollen, dann sei dies ein Votum, dass der Vorstand in einen solchen Überlegungsprozess eintreten müsse. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung sollte im Dialog mit WBH bis zur nächsten Ratssitzung darauf hinwirken, dass der Fragenkatalog präzisiert und auch der Auftrag definiert wird.

 

Herr Dr. Preuß erläutert zu Punkt 3 unter Ziff. 4, dass in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Fragen gestellt wurden und diese auch beantwortet worden sind. Die Fragen, die die Ratsmitglieder nachgereicht haben, waren nicht in den Sitzungsunterlagen enthalten, sondern wurden per mail nachgereicht. Es könne nicht sein, dass ihm die Unterlagen morgens vor der Sitzung erst zur Verfügung stünden. So sei keine Bewertung und Analyse der Antworten möglich. In den Antworten seien weniger Fakten und mehr Einschätzungen enthalten. Zu dem Punkt politische Steuerungseinflüsse seien weniger Fakten, sondern Formulierungen wie z. B. „wir gehen davon aus“ enthalten. Die Fragen, welche die Ratsmitglieder gestellt haben, bei denen es in die Richtung Konsortialvertrag ging, wurden so beantwortet, dass ein Partner den Wasserwerke-Westfalen-Verbund verlassen muss, sobald ein Partner nicht mehr mehrheitlich ein kommunales Unternehmen ist. Was bedeutet dieses „Verlassen“? Hängen an diesem „Verlassen“ Bedingungen oder Maßnahmen, die in der Realität dann nicht durchgeführt werden müssen? Hier möchte er nicht nur das Fazit, sondern die genauen Vertragskonstellationen wissen, um auch bewerten zu können, ob dies im Endeffekt machbar ist. Die Fragen wurden nicht ausreichend beantwortet, um an dieser Stelle schon eine Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Grünhagen berichtet anlässlich der Erwartungen an die Ratssitzung im Dezember, dass die WBH, wenn überhaupt, ein Interesse an dem Wassernetz habe. Die ENERVIE hat kein Interesse, aus der Wassersparte auszusteigen und wird diese weiterbetreiben, um zwar im Interesse aller 13 Anteilseigner. Man rede hier über einen Teilbereich der Wassererzeugung. Die ENERVIE wird aus der Wertschöpfung der Wassererzeugung nicht aussteigen, sondern hier steht eine Entscheidung an, in einem Teilbereich aus einem eigenen Wasserwerk in eine Beteiligung an anderen Wasserwerken einzutreten. Dies sei das, was unter dem investiven Gesichtspunkt zur Entscheidung ansteht. Es steht nicht zur Diskussion, in irgendeiner Form das Wassernetz und die Wasserkunden abzugeben.

Auf beiden Seiten gebe es bei der Gebührenordnung eine Instanz, die den Verbraucher davor schützt, dass eine Gebührenerhöhung übermäßig passiere. Auf Seiten der ENERVIE ist dies das Bundeskartellamt. Hier ist auf jeden Fall sichergestellt, dass der Kunde entsprechend geschützt wird.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Zukunft der Wasserversorgung in Hagen zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

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