18.09.2014 - 4.1 Dringlichkeitsantrag nach § 6 Absatz 2 der Gesc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist nochmals darauf hin, dass der Antrag der CDU und der Beschlussvorschlag der SPD gemeinsam beraten werden.

 

Herr Hentschel stellt einen Antrag gemäß § 15 Geschäftsordnung auf mehr als drei Redebeiträge pro Ratsmitglied.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

20

 

SPD

18

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

4

1

Hagen Aktiv

4

 

 

FDP

 

3

 

Die Linke

3

 

 

AfD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Piratenpartei

1

 

 

Pro NRW

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

30

Dagegen:

29

Enthaltungen:

1

 

Somit ist der Antrag angenommen.

 

Herr Röspel gibt zu Protokoll:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren

als ich am letzten Freitag während des Frühstücks die Zeitung gelesen habe – ich gebe zu, das sollte ich vielleicht generell nicht tun – hat es mich beim Lesen des Artikels „Wasserversorgung auf dem Prüfstand“ fast umgehauen. Darin war zu lesen, dass die ENERVIE am 22. September den Beschluss fassen will, das Wasserwerk Hengstey im Jahr 2017 zu schließen. Dafür will die ENERVIE dann das Wasser aus Dortmund beziehen. Als Grund wird die anstehende Millionen teure Nachrüstung des Wasserwerks mit einer zweiten Reinigungsstufe ins Feld geführt.

Nicht etwa, dass der Rat darüber informiert worden wäre – nicht etwa, dass das jemals im Aufsichtsrat oder im Beirat in dieser Deutlichkeit angesprochen worden wäre. Auch den gerade neu gewählten Oberbürgermeister nicht sofort aktiv in diese Überlegungen einzubinden, war aus meiner Sicht ungeschickt. Aber solche Fehler passieren nun mal.

Die CDU-Fraktion hat deshalb den Antrag gestellt, die Frage der künftigen Wasserversorgung heute öffentlich zu diskutieren.

Eine solche Diskussion ist immer auch eine Gratwanderung, weil wir ja nicht nur abstrakt über die Wasserversorgung sprechen, sondern auch über das dahinter stehende Unternehmen. Denn schließlich verbirgt sich hinter unseren Wasserhähnen in Küche und Bad ein leistungsfähiges Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das uns jeden Tag mit Trinkwasser in bester Qualität beliefert!

Um diese Wasserqualität werden wir vielerorts beneidet.

Soweit berechtigte Unternehmensinteressen einer öffentlichen Diskussion entgegenstehen, werden wir uns alle hier im Ratssaal Zurückhaltung auferlegen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Deshalb werden wir hier, liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne, heute manches Detailproblem nicht vor Ihren Augen und Ohren diskutieren können. Das Aktiengesetzt verbietet zurecht die Ausbreitung von Unternehmensinterna in der Öffentlichkeit. Daran müssen wir uns auch als Ratsmitglieder halten.

 

Grundsatzdiskussion

Vielleicht aber brauchen wir diese Unternehmensdaten gar nicht für eine grundsätzliche Debatte.

Denn grundsätzlich sehe ich heute als Vorsitzender der CDU-Fraktion vor einer Fragestelle, in der es in unserer Fraktion eine einhellige Meinung gibt.

Nach den Gesprächen in den vergangenen  Tagen sehe ich mehr Klarheiten und mehr Unklarheiten.

  • Klar erscheint mir heute, dass aus dem Hagener Rat am 22. September kein Aufsichtsratsmitglied den Beschluss fassen würde, das Wasserwerk Hengstey bis 2017 stillzulegen.
  • Klar erscheint mir, dass in diesem Rat niemand gewillt ist, die Kontrolle über die Wasserversorgung in die Hände anderer Kommunen oder von Unternehmen zu legen.
  • Klar erscheint mir auch, dass es einen großen Konsens im Rat gibt, die Versorgungssicherheit und die Trinkwasserqualität nicht über Zehntel Cents je Kubikmeter Wasser abzuwiegen.

Klar ist deshalb auch, dass wir nicht schon wieder eine politisch motivierte „Tafelsilber-Debatte“ führen müssen.

Deshalb gibt es eigentlich keine Notwendigkeit für Aktionismus, sondern eher den Bedarf nach Klärung dessen, was noch unklar ist. Das sind insbesondere die rechtlichen, die technischen und die unternehmerischen Aspekte unserer Wasserversorgung.

Hier liegen die eigentlichen Unklarheiten für uns Ratsmitglieder.

Deshalb fragen wir heute:

 

Fragenkomplex Auftragsgrundlage:

  1. Auf welche strategischen Vorgaben oder Hinweise des Rates der Stadt Hagen stützt sich die ENERVIE bei ihrem Vorschlag zur künftigen Neuausrichtung der Wasserversorgung?
  2. Welchen Weg der aktiven Beteiligung des Rates an dieser strategisch wichtigen Entscheidung schlägt der ENERVIE-Vorstand vor, um die Mitsprache des Rates in dieser lebenswichtigen Angelegenheit angemessen sicher zu stellen?

 

 

Fragenkomplex Rechtsgrundlage:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Annahme, bis zum 30. September 2014 müsste die Bezirksregierung in Arnsberg über die Nachrüstung der zusätzlichen Reinigungsstufe informiert werden?
  2. Besteht tatsächlich die rechtlich normierte Pflicht zur Nachrüstung der zusätzlichen Reinigungsstufe?
  3. Wenn ja: Aus welcher Rechtsnorm wird sie abgeleitet?
  4. Wie wirkt sich diese Rechtsnorm bei anderen Wasserwerken aus und zu welchen Terminen ist sie dort verpflichtend vorgegeben?
  5. Wenn ja: Warum kommuniziert die ENERVIE diese Notwendigkeit  und den daraus resultierenden Handlungsdruck so spät gegenüber dem Hagener Rat?
  6. Wenn ja: Welche Möglichkeiten bestehen jetzt noch, …
    1. … die verpflichtende Auflage aufheben zu lassen?
    2. … eine Verlängerung dieser Frist zu erreichen?

 

Fragenkomplex Alternativen:

  1. Welche alternativen Modelle der Wasserversorgung bzw. Kooperation mit Nachbarkommunen wurden geprüft, bevor es zur Empfehlung kam, das Wasserwerk Hengstey aufzugeben?
  2. Wurde eine Kooperation mit den anderen kommunalen Partnern der ENERVIE in Betracht gezogen?
  3. Wurden andere Organisations- und Beteiligungsformen innerhalb der Stadt Hagen untersucht?
  4. Trifft es zu, dass eine andere städtische Beteiligung Interesse an der Wasserversorgung angemeldet hat?
  5. Bis wann ist mit einer Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsuntersuchung entsprechender Alternativen zu rechnen?

 

Fragenkomplex Konzessionsvertrag:

  1. Lässt der Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und der ENERVIE AG überhaupt zu, dass die ENERVIE AG ein Wasserwerk, das Wassernetz oder andere strategische Elemente der Wasserversorgung …
    1. stilllegt?
    2. veräußert?
    3. in andere (kommunale) Beteiligungsstrukturen einbringt?
  2. Besteht die Möglichkeit, dass die Veräußerung eines Wasserwerks, des Wassernetzes oder anderer strategischer Elemente vergaberechtliche Tatbestände erfüllt, die bisher noch nicht von ENERVIE dargestellt wurden?

 

Wir sind uns darüber im Klaren darüber, dass diese Fragen nicht in öffentlicher Sitzung beantwortet werden können. Ich glaube aber schon, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu hören und zu sehen, dass ihre politischen Vertreter sehr genau hinschauen, wenn es um die Zukunft der Wasserversorgung ihrer Stadt geht.

Darüber hinaus haben unsere Aufsichtsratsmitglieder bereits einen umfangreichen Fragenkatalog zu den unternehmensinternen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beim Vorstand eingereicht, um das Thema Wasserversorgung auch betriebsintern neu auszuleuchten.

Diese Fragen wollen wir jetzt – mit der gebotenen Sorgfalt – beantwortet haben. Nur durch die Gegenüberstellung von Alternativen lassen sich die Argumente des Für und Wieder abwägen und eine nachhaltig sinnvolle Entscheidung fällen.

Nachhaltig heißt auch, für unsere Nachfahren mitzudenken.

 

Schluss:

Der Mensch kann, wenn er nicht gerade an einer Herz-Lungen-Maschine angeschlossen ist oder auf dem OP-Tisch eines Krankenhauses liegt, ein paar Stunden ohne Strom überleben.  Der Mensch kann  wochenlange Hungerperioden überstehen.

Aber ohne Luft und Wasser steht sein Überleben ganz schnell auf Spiel.

Wasser ist Leben – und so sollten wir auch politisch damit umgehen.

Für die CDU-Ratsfraktion stellt deshalb grundsätzlich fest:

Wir als Hagener Rat stehen hier in der Verpflichtung unserer Stadt gegenüber.

Und wir sagen: Hagens Wasserversorgung muss in Hagens Händen bleiben!

Deshalb werden wir alles tun, um die Wasserversorgung unserer Stadt nicht ohne Not aus unseren Händen zu geben!

 

Herr Hentschel stimmt den Ausführungen von Herrn Röspel zu. Die Fraktionsvorsitzenden haben gestern ein Gespräch mit Herrn Grünhagen geführt. Im Zuge dessen habe er nachgefragt, wie hoch die Anteile der privaten Gesellschafter sind. Diese Zahlen habe er noch nicht benannt bekommen. Er plädiert dafür, dass die Verwaltung prüft, ob die Wasserversorgung durch die WBH erfolgen kann,  welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen und ob dieses nicht auch günstiger ist. Es entstehen zudem wohlmöglich Synergieeffekte, wenn die Versorgung von Wasser und Entsorgung von Abwasser in einer Hand liegen.

 

Frau Öcal pflichtet den Ausführungen von Herrn Röspel bei. Sie erläutert den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion. Sie gibt zu bedenken, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der ENERVIE nicht alleine entscheiden sollten, sondern der Rat und die Bevölkerung mit dem Recht ausgestattet sei, dieses mit zu entscheiden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass alle bisher eingegangen Fragen an den Vorstand der ENERVIE übermittelt wurden. Er merkt an, dass der Vorstand für die Sitzung am 22.09.2014 keineswegs einen Vorschlag für eine abschließende Entscheidung vorliegen hat. Vor Eintritt in die Diskussion soll Herrn Grünhägen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Herr Grünhagen bedankt sich für die Einladung und die Möglichkeit der Erläuterung. In Bezug auf die aktuellen Berichterstattungen möchte er die kommunikative und die sachliche Ebene ansprechen. Die kommunikative Ebene habe dieser Tage ein stärkeres Gewicht bekommen, als sachlich hätte besprochen werden müssen. Das gesamte Modell der ENERVIE sei darauf ausgerichtet zu prüfen, ob nicht in verschiedenen Wertschöpfungsstufen oder auch insgesamt interkommunal zusammen gearbeitet werden kann. Er merkt an, dass es bereits vor einigen Jahren  Gespräche mit den Stadtwerken Menden gegeben hat, ob diese bei der ENERVIE einsteigen, was ebenfalls zu einer Veränderung der Anteile geführt hätte. Im Wasserbereich werden bereits seit den letzten zwei Jahrzehnten Gespräche mit den anderen Anliegern an der Ruhr gesucht, um Kooperationen zu bilden. Bislang sind diese Gespräche immer aus unterschiedlichen Gründen gescheitert. Zum einen gab es wirtschaftliche Gründe, warum es zu bestimmten Zeitpunkten nicht gepasst hat. Zum anderen seien die persönlichen Befindlichkeiten auf Unternehmensebene die Ursache für ein Scheitern dieser Gespräche. Die letzten Gespräche zu dieser Thematik wurden vor rund 4-5 Jahren schon sehr weit vorangetrieben. Die ENERVIE habe zu dem damaligen Zeitpunkt aber keinen direkten Vorteil gesehen und die Angelegenheit zurück gestellt. Er erläutert die derzeitige Situation der ENERVIE, insbesondere die Problematik der Energiewende für die Netzstabilität. Diese Fragestellung hat er auch in der letzten Woche in der Presse kommentiert. Die Informationen die der Presse vor seiner Klarstellung bekannt waren, seien definitiv zu einem nicht unerheblichen Teil falsch gewesen. Wenn diese so veröffentlicht worden wären, hätte sicherlich nicht weniger Aufruhr gegeben. Daher habe er sich dazu entschlossen, in die Offensive zu gehen. Das ursprüngliche kommunikative Konzept hatte etwas anderes vorgesehen. Zunächst sollten die Gespräche geführt werden und dann in die Diskussion mit der Politik eingestiegen werden. In der Summe stehe allein das Liquiditätsthema von 15 Mio. Euro in Rede. Als Zahl sind das zwei komplette Jahre Dividendenausschüttung an die Stadt Hagen. Daher sei es nur folgerichtig, wenn der Vorstand den Vorschlag macht, diese Kosten möglicherweise nicht einzugehen. Generell bestehe an der Ruhr eine große Überkapazität an Wassergewinnungsanlagen. Das Wasserwerk in Hengstey sei ebenfalls nicht ausgelastet und da Wasser sehr stark durch Strukturkosten getrieben wird, sei die Wassergewinnung sehr teuer. Durch einen Zusammenschluss mit den Wasserwerken Westfalen bestehe nicht nur die Möglichkeit die Kosten für die Investition zu sparen, sondern gleichzeitig den Wasserpreis auf einem niedrigen Niveau zu halten. Umgekehrt müsste bei einer Investition der Wasserpreis erhöht werden. Daher würde ein Zusammenschluss nichts Schlechtes für den Bürger bedeuten. Das Wasser würde weiterhin aus der Ruhr gewonnen werden, nur ein paar Kilometer weiter oben. Für die Wasserwerke an der Ruhr gelten die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit ist die gleichbleibende Qualität sichergestellt. Die ENERVIE würde einen Anteil an der Gesellschaft erwerben. Es ist vorgesehen, dass Minderheitenrechte für die lokalen Belange eingeräumt werden. Er ist der Auffassung, dass dieses vom Grundsatz her kein verwerfliches Konzept sei, sondern ein Konzept mit enormen wirtschaftlichen Vorteilen, über das zumindest nachgedacht und Gespräche geführt werden sollten. Über diese Gespräche sei informiert worden. Das erste Mal gab es im Dezember 2013 Gespräche mit der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung. Diese wollten das Wasserwerk Hengstey übernehmen und Wasser liefen. Das wäre keine gute Variante gewesen. Eine weitere Möglichkeit sei, dass Wasser von Lüdenscheid über den Wasserbeschaffungsverband zu beziehen. Dann müsse aber ein Investitionsvolumen von mindestens 30 Mio. Euro aufgebracht werden. Des Weiteren wären die proportionalen Kosten sehr teuer, da das Wasser über eine sehr große Strecke transportiert werden müsste. Mit der AVU ist ein Besicherungsabkommen abgeschlossen. Die AVU bezieht Wasser aus einer Talsperre mit einem Gesamtvolumen von rund 9 Mio. m³. Sie selber benötigt ungefähr 7 Mio. m³. Der Rest ist mit dem Wasser aus der Hasper Talsperre nicht ausreichend, um das Wasserwerk Hengstey zu kompensieren. Des Weiteren sei versucht worden, die Kapazität des Wasserwerks Hengstey besser auszunutzen. Das hätte funktioniert, wenn das Wasser nach Iserlohn geliefert worden wäre. Leider erhalten diese zwischenzeitlich, im Rahmen eines langfristigen Vertrags, das Wasser aus Dortmund. Deswegen sei der Vorstand in seiner Analyse dazu gekommen, zu ertüchtigen. Er merkt an, dass es nicht sinnvoll sei, jede mögliche Variante in der Öffentlichkeit zu diskutieren, zu einem Zeitpunkt, wo die Gespräche mit den Partnern auf einem Niveau sind, wo das Ergebnis noch gar nicht absehbar ist. Er macht deutlich, dass die möglichen Partner nicht auf uns warten und selbst Bedenken haben und gewisse Vorleistungen für ein solches Projekt tragen müssten. Abschließend sollte nun in der Aufsichtsratssitzung am 22.09.2014 eine konkrete Darstellung präsentiert werden. Es muss noch eine juristische Due-Diligence-Prüfung vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei eine Umsetzung möglich. Damit wäre die Investition nicht erforderlich und die Wassergewinnung auf eine sehr wirtschaftliche Basis gestellt. Er geht auf die Nachfragen von Herrn Hentschel bezüglich der Anteilseigner und der WBH ein. Die DEW hat eine Beteiligung von 49 Prozent über die RWE und die DSW 51 Prozent, wobei die DSW zu 100 Prozent Dortmund gehört.  Gelsenwasser ist auch zu 100 Prozent kommunal und gehört Bochum und Dortmund. Es sollen derzeit Gespräche in Dortmund geführt werden, dass die Anteile der RWE weiter abgesenkt werden sollen, in Richtung unter 40 Prozent. Des Weiteren gab es bislang keine Gespräche mit der WBH in Zusammenhang mit der Wassergewinnung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich bei Herrn Grünhagen und bittet die Ratsmitglieder ihre Sachfragen zu stellen.

 

Herr Eiche führt für die AfD-Fraktion aus, dass diese die Wasserversorgung nicht aus der Hand geben möchte. Daher werde der Vorschlag der SPD-Fraktion unterstützt. Er möchte wissen, ob es technischen Möglichkeiten gibt, das Wasserwerk Hengstey zu verkleinern. Er gibt zu Bedenken, dass die bekannten negativen Erfahrungen anderer Kommunen zu der großen Besorgnis führen.

 

Frau Richter bittet um eine nähere Erläuterung der Begriffe Wertschöpfungsstufen und juristische Due-Diligence.

 

Herr Grünhagen antwortet, dass es sich bei einer juristischen Due-Diligence-Prüfung um eine Analyse über den Tatbestand bzw. die Faktenlage in einem entsprechenden Prozess handelt. D. h. die Verträge und die gesellschaftsrechtlichen Aspekte werden im Detail geprüft. Hierfür liegen vorgeschriebene Eckpunktepapiere vor. Zur Wertschöpfung führt er aus, dass überall da, wo Kosten entstehen, auch Werte geschöpft werden. Am Beispiel Wasser wäre das der Vertrieb, um Fragen der Kunden zu beantworten. Dazwischen der technische Betrieb, die Netze selber bzw. das technische Equipment und am Anfang die Wassergewinnung, das Wasserwerk und auch die Kosten der Laborleistung.

 

Frau Richter fragt nach, ob auch die qualitative Wertschöpfung des Wassers an sich dazu zählt.

 

Herr Grünhagen entgegnet, dass dieses nicht damit gemeint sei. Er erklärt, dass in diesem Zusammenhang eine Kooperation gemeint sei. Eine Kooperation sei auf allen denkbaren Ebenen möglich. Diese könne im Rahmen eines Anteilskaufs an der ENERVIE oder im Rahmen einer Kraftwerkebeteiligung erfolgen. Im Wasserbeschaffungsverband könne eine Kooperation in einer Wertschöpfungsstufe bestehen. Ebenso sei ein Kooperation auf vertrieblicher Ebene möglich. Die ENERVIE habe das Ziel, in allen Bereichen kooperationsfähig zu sein. Die Gefahr einer “kalten“ Privatisierung werde nicht gesehen. Er merkt an, dass es in Dortmund derzeit genau in die andere Richtung gehe und die privaten Anteile wieder zurück gekauft werden sollen. Bei Gelsenwasser gäbe es auch kein Bestreben eine Privatisierung vorzunehmen. Von daher handele es sich um gute kommunale Partner. Dahingegen liege der Anteil der RWE bei der AVU deutlich stärker. Des Weiteren geht er auf die Nachfrage von Herrn Eiche ein, ob eine Verkleinerung des Wasserwerks Hengstey möglich sei. Dieses sei nur in ganz geringem Umfang möglich, da die Kosten für einen erforderlichen Umbau nicht im Verhältnis stehen.

 

Herr Riechel möchte wissen, ob zwischen den Anteilseigener der Wasserwerke Westfalen Konzessionsverträge bestehen und wenn ja, wie die ENERVIE dann daran beteiligt würde, um die kommunalen Anteile zu sichern.

 

Herr Grünhagen erläutert, dass das Modell wie folgt aufgebaut ist. Die Wasserwerke Westfalen beliefert Dortmund und Gelsenwasser mit Wasser. Die Konzession verbleibt bei diesen. Das würde analog auch für Hagen gelten.

 

Herr Arnusch führt aus, dass gemäß den Erläuterungen von Herrn Grünhagen der Wasserpreis steigen würde, sofern kein Verkauf erfolgt. Der Wasserpreis würde aber bei einem Verkauf stabil bleiben. Er möchte wissen, auf welcher Zahlenbasis diese Annahme beruht und für wie viele Jahre ein stabiler Wasserpreis garantiert werden kann.

 

Herr Grünhagen bittet um Verständnis, dass dieses Zahlenmaterial an dieser Stelle nicht thematisiert werden kann. Er erklärt, dass die ENERVIE und auch die Wasserwerke Westfalen eine Vorausschau der Entwicklung der Wasserpreise der nächsten 20 Jahre vorgenommen haben. Bereits jetzt liegen die Grundkosten der Wassergewinnung bei den Wasserwerken Westfalen niedriger, so dass direkt  entsprechende Vorteile generiert werden könnten. Er gibt zu bedenken, dass die Verunreinigung in den Flüssen noch weiter zunehmen könnte. Bei allen Investitionen die getätigt werden müssten, wären die Kosten innerhalb des Wasserverbands auf die Anteile zu verteilen. Ein geringer Anteil sei in diesem Zusammenhang von Vorteil. Zudem wird ein Einsichtsrecht in die Planungen der Wasserwerke Westfalen eingefordert und Grundvetorechte, damit beispielsweise keine einseitige Erhöhung des Wasserpreises erfolgen kann.

 

Herr Hentschel spricht erneut die Verteilung der Anteile sowie das Ersuchen von Dortmund, Anteile von der RWE zurück zu kaufen, an. Die RWE stehe unter enormen finanziellen Druck, sei es da nicht denkbar, dass RWE Anteile an einen Dritten, beispielsweise Remondis verkaufe.

 

Herr Grünhagen merkt an, dass die Stadt Dortmund eine Rückkaufoption hat und selbst diese Anteile erwerben möchte. Des Weiteren gehe er davon aus, dass auf alle kommunalen Gesellschaften der Druck steigen wird, daher sei nicht zu befürchten, dass sich der Wasserpreise erhöht. Die Wasserwerke Westfalen stehen auch unter diesem Druck und müssen  Prozesse optimieren und Strukturen verändern. Aktuell werden 9 Wasserwerke vorgehalten, wovon 4 geschlossen werden sollen. Dieses sei bereits in den Überlegungen der ENRVIE berücksichtigt. Ein Verkauf könne für immer nicht ausgeschlossen werden, wird aber für eher unwahrscheinlich gehalten. Ein Verkauf vom Wasserwerk Hengstey an Remondis wurde gar nicht erst geprüft, weil eine Privatisierung nicht Ziel ist.

 

Herr Dr. Preuß führt aus, dass er die Antwort von Herrn Grünhagen bezüglich konkreter Zahlen so verstanden habe, dass diese in nichtöffentlicher Sitzung genannt werden können. Die bisher erteilten öffentlichen Informationen seien eher vage. Die Investitionskosten für das Wasserwerk Hengstey würden den Wasserpreis erhöhen. Aber es werde in keiner Weise quantifiziert, um welche Beträge pro m³ bzw. pro Haushalt es sich handelt. Bei der anderen Alternative wird nur gesagt, es werde tendenziell billiger. Er möchte wissen, wann mit einem genauen Zahlenwerk und mit einer belegbaren Risikoeinschätzung für einen Einstieg bei den Wasserwerken Westfalen zu rechnen ist. Er merkt zu den Ausführungen von Herrn Riechel an, dass hier der Konsortialvertrag gemeint gewesen sei. Dem Verkauf der RWE-Anteile der ENERVIE an Remondis sei nur zugestimmt worden, da sich dadurch nichts an den Einflussmöglichkeiten geändert hat. Es sei fraglich, ob bei einem geringen Anteil von 7,5 Prozent ähnliche vertragliche Bedingungen existieren. Er gibt zu bedenken, dass es sich bei der Tendenz, dass derzeit keine Privatisierung zu befürchten sei, lediglich eine Momentaufnahme ist. Wenn das Wasserwerk Hengstey verkauft wird, bestehe keine Rückholbarkeit mehr.

 

Herr Grünhagen erklärt, dass es hierbei um eine Beteiligung geht, bei der nicht nur ein Liefervertrag für zwanzig Jahre fest vereinbart wird, sondern auch eine Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt. Die ENERVIE habe die interkommunale Zusammenarbeit bislang so verstanden, dass jeder auch mal eine Minderheit haben und nicht an allen Stellen als “Großer“ auftreten kann. Er gibt zu bedenken, dass im  Unternehmen bereits sehr viele Prozesse durchlaufen wurden. Von den Mitarbeitern werde sehr viel abverlangt, so dass an dieser Stelle eine wirtschaftliche Optimierung nachvollziehbar sein sollte.

 

Herr Dr. Preuß entgegnet, dass er wissen möchte, ob vertraglich gesichert ist, dass dieser Bereich dauerhaft  100 Prozent in kommunaler Hand bleibt. Oder ob  diese Sicherheit nicht besteht, weil Dortmund und Bochum ihre Anteile verkaufen könnten.

 

Herr Grünhagen weist darauf hin, dass in einem solchen Fall immer noch ein gesicherter Liefervertrag über Wasser in der entsprechenden Qualität besteht.

 

Herr Dr. Ramrath möchte wissen, wie das weitere Verfahren anders gestaltet werden soll, da erkennbar geworden sei, dass eine tiefergehende Aufbereitung des gesamten Themenkomplexes seitens des Rates für erforderlich gehalten wird. Es werde daher auch mehr Zeit für die Entscheidungsfindung und Vorbereitung benötigt. Laut den Ausführungen von Herrn Grünhagen besteht aber ein Zeitproblem, aufgrund der rechtlich bindenden Verpflichtung, das Wasserwerk bis zu einem bestimmten Termin zu ertüchtigen. Er möchte wissen, welche Behörde diese Verpflichtung, in welcher Form des Rechtsbescheides, auferlegt hat. Des Weiteren sei fraglich, ob sich diese Verpflichtung nur auf die Fertigstellung der Ertüchtigung 2017 oder auch auf den Start der Maßnahme bezieht. Sollte letzteres der Fall sein sei fraglich, welche Möglichkeit besteht, eine Fristverlängerung zu erwirken. Es sei fraglich, ob die Vorbereitungszeit des Rates dafür ausreichend ist. Er bittet Herrn Grünhagen eine Einschätzung zu treffen, ob die förmliche Beteiligung des Rates in die Zeitachse der Gremienentscheidungen eingebunden werden kann, unter Berücksichtigung der Abstimmung mit der Bezirksregierung.

 

Herr Grünhagen merkt an, das rein formell gesehen keine Ratsentscheidung erforderlich sei. Er macht aber deutlich, dass es wichtig ist, diese Angelegenheit zu thematisieren. Allerdings handelt es sich schlussendlich um eine reine Unternehmensentscheidung. Mit Bekanntgabe des Wasserrechts ist die Ertüchtigung seitens der Bezirksregierung auferlegt worden. Er steht im Gespräch mit dem Regierungspräsidenten und wird noch heute die aktuelle Situation telefonisch mitteilen, um möglicherweise eine gewisse Fristverlängerung erwirken zu können. Er gibt zu bedenken, dass es Ziel ist, das  Unternehmen für die Zukunft gut aufzustellen. Die Mitarbeitervertreter sind in dieses Verfahren ebenfalls eingebunden. Er betont, dass derzeit nur die grundsätzliche Machbarkeit in Rede steht. Am Montag soll keine abschließende Beschlussfassung erfolgen. Er weist darauf hin, dass die Vielzahl der Fragen zunächst für den Aufsichtsrat aufbereitet werden und im Anschluss eine Essenz erarbeitet wird, welche der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden kann. Die detaillierten Zahlenwerte können nicht zur Verfügung gestellt werden, auch nicht im nichtöffentlichen Teil.

 

Herr Strüwer erinnert an die Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath bezüglich der Frist. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Wasserwerke Westfalen die gesetzlich vorgeschriebene Ertüchtigung bereits vorgenommen hat und ob aufgrund dessen ein weitergehender Investitionsbedarf besteht, welcher dann auf den Preis aufgeschlagen würde.

 

Herr Grünhagen antwortet, dass die Wasserwerke Westfalen diese Ertüchtigung ebenfalls vornehmen müssen. Auf welcher Rechtsgrundlage dieses erfolgen muss, werde derzeit im Rahmen der juristischen Due-Diligence geprüft. In der Planung ist die Ertüchtigung bereits enthalten. Die Wasserwerke Westfalen sind bei der Umsetzung in einigen Werken schon sehr weit fortgeschritten. Bezüglich der Frist führt er aus, dass es einen festgelegten Endzeitpunkt gibt, an dem die Ertüchtigung abgeschlossen sein muss. Allerdings werde der Weg dahin genau beobachtet. Das wird nicht nur durch die Bezirksregierung, sondern auch durch das Umweltamt in  Düsseldorf kontrolliert. Sollte dem nicht folge geleistet werden, steht der Bezirksregierung als Rechtsmittel eine Strafzahlung von rund 50.000 Euro zur Verfügung, welche beliebig oft wiederholt werden kann. Daher sei sein Ansatz, noch mal mit der Bezirksregierung zu sprechen. Er gibt zu bedenken, dass der Regierungspräsident sich immer eng mit dem Umweltminister abstimmen muss und bislang ein Entgegenkommen gezeigt wurde.

 

Herr Treß möchte wissen, ob in dem angedachten Modell das Wasserwerk Hengstey definitiv geschlossen würde oder könnte die Wasserwerke Westfalen anstatt dessen ein anderes Wasserwerk schließen.

 

Herr Grünhagen erläutert, dass die vor rund 4 bis 5 Jahren geführten Gespräche diese technische Lösung beinhaltet haben. Bereits damals wäre eine Schließung des Wasserwerks Hengsteys die Folge gewesen, da das Wasserwerk im Gesamtverbund unterm Strich nur eine geringere maximale Gesamtproduktionsmenge hervorbringen kann.

 

Herr Dr. Bücker möchte wissen, was mit einem Wasserwerk passiert, was geschlossen wird. Ist es möglich, dass ein Dritter dieses aufkauft und in den Markt einsteigt.

 

Herr Grünhagen antwortet, dass das Erschließungsfeld in diesem Bereich relativ begrenzt ist. Die Infrastruktur, die erforderlich wäre, ist so teuer, dass hauptsächlich vor Ort das Wasser dezentral hergestellt wird. Folglich gibt es auch keine Interessenten und die Frage stellt sich gar nicht. Es ist vorgesehen, dass die Wasserwerke Westfalen das Risiko des Rückbaus übernehmen soll. Das Grundstück würde in Hagener Eigentum verbleiben und könnte der Nachverwertung zugeführt werden.

 

Herr Wisotzki merkt an, dass zwei verschiedene Sichtweisen vorliegen. Herr Grünhagen sieht die Angelegenheit verständlicher Weise unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und die Politik ganzheitlich. Daher sei fraglich, ob die ENERVIE in der Lage ist, dem Rat der Stadt Hagen umfassend und ganzheitlich darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, im Konzern Stadt das Wasserwerk Hengstey entsprechend zu sichern und zu finanzieren. Und welche  interkommunale Möglichkeiten gegeben sind, dass Wasserwerk mit Anderen zu betreiben, unter welchen Konditionen und mit welchen Auswirkungen. Des Weiteren möchte er wissen, ob die derzeitigen Überlegungen mit den anderen kommunalen Miteigentümern thematisiert wurden. Als letztes möchte er wissen, wie lange die Wasserversorgung durch die Hasper Talsperre garantiert werden kann.

 

Herr Grünhagen entgegnet, dass die Hasper Talsperre nicht zur Diskussion stehe. Es wurde rein auf den Bereich der Ruhr beschränkt. Dieses würde auch keinen Sinn machen, da die Hasper Talsperre derzeit einen sehr hohen Wert für die Wasseraufbereitung darstelle. Der Bereich Wassergewinnung soll nur “auf andere Füße gestellt werden“ und nicht “aus der Hand gegeben werden“. Im Vergleich zu den anderen Anteilseignern hat Hagen eine sehr geringe Wassermenge. Er gibt zu bedenken, dass diese ihren 50 Prozent Status aufgeben. Es wird hier ein Konzept vorgelegt, was politisch diskutierbar sein sollte. Es ist eine interkommunale Kooperation, die anderen sind sehr stark mehrheitlich in kommunaler Hand, ein Verbleib in der Wertschöpfungsstufe ist gesichert und ein Aufsichtsratsposten in einem siebener Gremium ebenfalls. Wenn die anderen beiden Parteien sich einig sind, kann diese Entscheidung sicher nicht verhindert werden. Es bestehe aber kein Interesse eine Privatisierung voran zu treiben. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass die Minderheitsgesellschaften bei der ENERVIE in der gleichen Situation sind. Das Unternehmen möchte jede Möglichkeit prüfen, damit wirtschaftlich positive Effekte erzielt werden können.

 

Herr Eiche möchte wissen, was konkret am Wasserwerk Hengstey, in Höhe von 15 Mio. Euro, ertüchtigt werden muss.

 

Herr Grünhagen erklärt, dass die “PFT-Debatte“, um die Reinheitsstufe des Wassers, der Auslöser gewesen ist. Das Wasser werde immer stärker durch Medikamente verunreinigt. Das Wasser muss von diesen medizinischen Rückständen gesäubert werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich bei Herrn Grünhagen für dessen Ausführungen.

 

Herr König merkt an, dass seine Anfrage im Haupt-  und Finanzausschuss scheinbar nicht unberechtigt gewesen sei. Der Presse ist zu entnehmen, dass nun ein entsprechendes Verhandlungspaket im Aufsichtsrat behandelt werden soll. Es könne nicht sein, dass der Rat in solchen Fällen durch die Presse informiert wird. Zumindest in der Kommission für Beteiligung und Personal hätte vorher eine Thematisierung erfolgen müssen. Es sei zu bezweifeln, dass der Aufsichtsrat in der nächsten Woche nur eine Kenntnisnahme vorliegen habe. Das Paket wird anschließend sicherlich abgearbeitet werden. Um dieses zu verhindern, bittet er dem Beschlussvorschlag der SPD zu folgen. Bei einer Umsetzung sei es illusorisch, dass weiterhin bei der Preisgestaltung mitentschieden werden könne. Ebenfalls sei es fraglich, ob Dortmund weiterhin so viel Geld zur Verfügung habe, um die eigenen Anteile zu sichern. Daher plädiert er dafür, die Wasserversorgung in öffentlicher, kommunaler, Hagener Hand zu belassen. Mit einem Anteil von 7,5 Prozent würde eine entscheidende Einflussnahme auf die Wassergewinnung verloren gehen. Das Unternehmen würde  nicht nur im  Energie- sondern auch im Wasserbereich abhängig von den Lieferanten sein. Daher bittet er erneut um Zustimmung des Beschlussvorschlags.

 

Herr Thielmann führt aus, dass die ENERVIE die Problematik unterschätzt habe. Auf der kommunikativen Ebene liege ein Versagen vor. Auf der sachlichen Ebene  wurden die Fragen aber heute beantwortet. Er merkt an, dass einige das System ENERVIE scheinbar nicht verstehen. Er erinnert daran, dass seit dem die Stadtwerke verkauft worden sind, die Stadt Hagen bei der ENERVIE nur mit unter 50 Prozent beteiligt ist. D.h. der Stadt Hagen gehört nicht das Wasserwerk in Hengstey. In einem  Konsortialvertrag wurde eine Verabredung getroffen, dass gegen Lüdenscheid und Hagen nichts entschieden werden kann. Lüdenscheid wird es nicht so wichtig sein, woher das Hagener Wasser kommt. Für ihn selbst sei wichtig, dass eine qualitative Aussage vorliegt, woher das Wasser kommt. Das Ruhrwasser von weiter östlich sei  besser, als aus dem Gebiet des Wasserwerks Hengstey. Dem Vorstand liegen einige schriftliche Fragen vor. Er bittet diese, die Aufbereitung der Politik für ihre Beratung zur Verfügung zu stellen. Er erinnert aber daran, dass dieser Beratung lediglich eine Positionierung folgen kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der Konsortialvertrag mit der Stadt Lüdenscheid bestehen bleibt. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wird die Stadt Lüdenscheid eine gemeinsame Entscheidung mit der Stadt Hagen treffen. Des Weiteren macht er nochmals deutlich, dass in der Aufsichtsratssitzung am 22.09.2014 lediglich eine Stellungnahme beraten wird.

 

Frau Richter merkt an, dass Herr Grünhagen bei seinen Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss oder Rat oftmals die Dividendenausschüttung an die Stadt Hagen anspricht. Damit werde impliziert, dass der Rat den wirtschaftlichen Prognosen folgen sollte. Sie stehe als Ratsmitglied aber für die Daseinsvorsorge, die Qualitätssicherung des Wassers und den Verbraucherschutz ein. D.h., das Primat der Politik sei nicht, dass es ENERVIE wirtschaftlich so gut geht, dass Dividenden ausgeschüttet werden können, sondern dass der Verbraucherschutz gewahrt werde. Sie ist der Auffassung, dass die Preise in die Zukunft hinaus nicht abgeschätzt werden können. Daher sei es wichtig, weiterhin einen Gestaltungsspielraum zu haben, der weit mehr über 7,5 Prozent liegen müsse.

 

Herr Eiche möchte wissen, welche Maßnahmen für 15 Mio. Euro ertüchtigt werden müssten und ob nicht doch ggf. kleinere Maßnahmen ausreichen würden.

 

Herr Grünhagen antwortet, dass dieses dezidiert im öffentlichen Fragenkatalog beantwortet werde.

 

Herr Hentschel bewertet die Diskussion im öffentlichen Teil positiv. Er plädiert dafür, den Vorschlag der SPD-Fraktion zu beschließen. Dieses würde eine vertrauensbildende Maßnahme darstellen, da damit sichergestellt sei, dass zunächst alle Fragen beantwortet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

 

Herr Schmidt erklärt, dass er auch im Namen des Einzelvertreters Kiszkenow spreche. Sie seien beide ebenfalls der Auffassung, dass die kommunale Daseinsvorsorge weiterhin in kommunaler Hand gehöre. Es sollte sich klar für den Bestand des Wasserwerks Hengstey ausgesprochen werden. Daher plädiert er dafür, den Vorschlag der SPD zu beschließen.

 

Frau Öcal führt aus, dass es in erster Linie um die Qualität des Wassers und die Preisstabilität gehe. Mit 7,5 Prozent Beteiligung wäre die Einflussnahme darauf  nicht mehr gegeben. Wenn es zu einer solchen Entscheidung käme, würde der erste Schritt in Richtung Privatisierung erfolgen. Sie gibt zu bedenken, wenn die anderen Anteilseigner sich überlegen die Marschrichtung zu ändern, könnte die Stadt Hagen  daran nichts ändern. Herr Grünhagen hat darauf verwiesen, dass dann noch der  vertragliche Anspruch bestehe. Sie verweist auf die aktuelle Situation in Großbritannien hin, wo ein vertraglicher Anspruch in diesem Zusammenhang nichts mehr wert sei. Dieses sei ein Risiko, welches bei der Trinkwasserversorgung nicht eingegangen werden könne. Sie merkt an, dass sowohl Herr Oberbürgermeister Schulz, als auch Herr Grünhagen einen Teil der Beschlussvorlage für den 22.09.2014 zitiert hätten. Nämlich die Kenntnisnahme. Sie gibt zu bedenken, dass noch ein weiterer Teil beschlossen werden soll. Daher bittet sie dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zu folgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass der zweite Beschlussteil nicht Bestandteil der öffentlichen Diskussion ist.

 

Herr Röspel plädiert dafür, den SPD-Antrag nicht in dieser Form zu beschließen, sondern diesen zunächst als Grundlage zu nehmen. Er sei der Auffassung, dass zunächst die Beantwortung der Fragen erfolgen sollte und erst nach deren Beratung ein Beschluss erfolgen sollte. Des Weiteren sollte der Beschlussvorschlag dahingehend abgeändert werden, dass zunächst der Oberbürgermeister beauftragt werden sollte, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidenten, dafür Sorge zu tragen, dass vor einer Beschlussfassung eine Beteiligung des Rates erfolgen sollte. Es werde erwartet, dass der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender am 22.09.2014 keine Beschlussfassung zulässt. Des Weiteren sei der zweite Satz des SPD-Beschlussvorschlages zu einseitig. Weitere Alternativen, auch auf örtlicher Ebene, Stichwort WBH, seien zu thematisieren. Er plädiert dafür, wie damals bei Konzessionsverträgen vorzugehen und diese Thematik in der Kommission für Beteiligung und Personal zu diskutieren, nachdem dort die alternativen Szenarien vorgestellt worden sind.

 

Herr Dr. Ramrath regt an, eine kurze Unterbrechung vorzunehmen, um einen interfraktionell abgestimmten Beschlussvorschlag zu vereinbaren.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass deutlich geworden sei, dass der Aufsichtsrat neben der Kenntnisnahme die weitere mögliche Durchführung der Konzepte zu beraten hat. Des Weiteren merkt er an, dass in dem Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion eine juristisch problematische Formulierung steht. Die Aufforderung an den Oberbürgermeister, die Beschlussfassung im Aufsichtsrat auszusetzen. Hierbei würde es sich um einen weisenden Beschluss handeln, der nicht auf Aufsichtsratsmitglieder anwendbar ist. Eine entsprechende Umformulierung sei aber denkbar. Ebenfalls weist er darauf hin, dass die Bemerkung im ersten Punkt “die Stilllegung des Wasserwerkes“ nicht Gegenstand der Aufsichtsratsvorlage ist.

 

 

Die Sitzung wird zu Beratungszwecken von 17.20 bis 17.45 Uhr unterbrochen.

 

 

Herr Gronwald geht auf die Aussagen von Frau Richter zum Verbraucherschutz ein. Gemäß des vorliegenden Ökotests haben beide von Herrn Grünhagen angesprochenen Gesellschaften, Wasserwerke Westfalen und Gelsenwasser, die gleiche Erhöhung an Arzneimittelrückständen im Wasser wie Hagen. Wuppertal habe überhaupt keine Spuren enthalten. Daher plädiert er dafür, dass die ENERVIE eine mögliche Wasserversorgung durch Wuppertal prüfen sollte.

 

Herr Panzer merkt an, dass die Diskussion spannend sei, es sollten sich aber keine Denkverbote auferlegt werden. Er gibt zu bedenken, sofern das Wasserwerk Hengstey verkauft würde, hätte die ENERVIE nicht zwingend eine Gewinnmaximierung von 15 Mio. Euro, da das Geld wohlmöglich anderweitig verwendet werden müsste. Aufgrund der Überkapazität sei die Schließung des Wasserwerks Hengstey nicht zu tabuisieren. Er ist der Auffassung, dass die Wasserversorgung für die Zukunft geregelt werden muss, unter gleichzeitiger Sicherung der gesamten kommunalen Infrastrukturen.

 

Herr Hentschel widerspricht der Aussage von Herrn Panzer. Vorrangig seien die Interessen der Hagener Bürger zu wahren und eine vernünftige Wasserversorgung vor Ort zu wahren.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz verliest den interfraktionell abgestimmten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

1.             

Dem Oberbürgermeister und den Aufsichtsratsmitgliedern wird nachdrücklich empfohlen, in der Aufsichtsratssitzung am 22.09.2014 dafür zu sorgen, dass keine über die Kenntnisnahme des derzeitigen Sachstandes hinausgehende Entscheidung getroffen wird.

 

2.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidenten herbeizuführen, die eine geordnete Beteiligung des Rates an der Entscheidungsfindung sicherstellt.

 

3.

Der Rat erwartet, dass sowohl die in dem Katalog der CDU gestellten Fragen als auch die inzwischen bei dem OB eingegangenen Fragestellungen umfassend beantwortet werden. Hierzu wird der OB beauftragt, die Aufarbeitung für die Kommission für Beteiligungen und Personal zu veranlassen.

 

4.

Der Oberbürgermeister, die Verantwortlichen der Enervie AG und die Geschäftsführer der in Frage kommenden städtischen Beteiligungen erarbeiten gemeinsam alternative Szenarien in Bezug auf eine langfristige Wasserversorgung der Hagener Bevölkerung unter Einschluss einer eigenen ausreichenden Wassererzeugung. Dabei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Wasserversorgung Hagens als ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand verbleibt und von ihr betreut und gesteuert wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage