18.09.2014 - 5.24 Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschafts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf die Ergänzung des Umweltausschusses: „Der Rat beauftragt die Verwaltung und den HEB keine Initiativen zur Einführung einer Biotonne zu ergreifen. Das bisherige Sammelsystem und die getrennte Erfassung der Grünabfälle an zentralen Sammelstellen im Stadtgebiet hat sich sowohl hinsichtlich der Belastungen der Bürger als auch der umweltgerechten Entsorgung der Abfälle bewährt.“
Herr Panzer und Herr Wisotzki machen darauf aufmerksam, dass dieser Zusatz nur in 1. Lesung beraten wurde, der Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage aber einstimmig beschlossen wurde.
Herr Dr. Bücker möchte wissen, ob durch den Abfallwirtschaftsplan NRW die Einführung der Biotonne zwingend auferlegt wird.
Frau Kaufmann antwortet, dass es sich nur um eine Sollvorschrift handelt, aber insbesondere um eine Aufforderung, die Verwertung von Bio- und Müllabfällen zu optimieren.
Herr Hentschel geht auf die Vorlagen, Seite 3, letzter Absatz ein. Aufgrund dessen sehe er die Gefahr einer möglichen Enteignung, da es dort heißt, dass nach zwei Jahren die Zuweisung zu einer bestimmten Entsorgungsregion durch Rechtsverordnung möglich sei.
Frau Kaufmann führt aus, dass der Grundsatz der Autarkie und der Nähe hierbei entscheidend seien. Die Ausweisung dieser Entsorgungsregionen sei zwar verknüpft mit der Aufforderung, zwei Jahre nach Bekanntgabe des Abfallwirtschaftsplans, entsprechende Kooperationen einzugehen. Vorrang habe aber das Thema der regionalen Entsorgung nach dem Prinzip der Nähe. Zunächst ist bis zum 30.09.2014 eine Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans abzugeben.
Herr König ergänzt, dass das Abfallwirtschaftskonzept davon ausgehe, dass die Kommunen die bisher keine Entsorgungsmöglichkeiten haben, über eine vertragliche Vereinbarung verpflichtet werden, sich den in ihrer Nähe befindlichen Versorgungsanlagen zu bedienen. Sollte dieses innerhalb von zwei Jahren nicht erfolgen, behält sich die Landesregierung vor, eventuell gesetzliche Zuweisungen vorzunehmen. Da dieses auf einige Gemeinden im Umkreis zutreffe, sei dieses sogar eher vorteilhaft für Hagen zu bewerten.
Herr Klinkert geht auf die Vorlage, Seite 5, Ziffer 4 ein. Dort sind die Kernpunkte der geplanten Stellungnahme der Verwaltung genannt. Er bittet daher darum, dass die Endfassung der Stellungnahme den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
Frau Kaufmann erklärt, dass die Stellungnahme nach heutiger Abstimmung mit dem HEB nochmal überarbeitet wird. Sie sagt zu, dass die abschließende Stellungnahme anschließend der Politik zur Verfügung gestellt wird.
Herr Hentschel plädiert dafür, dass zunächst eine erste Lesung vorgenommen werden sollte, damit die Auswirkungen rechtssicher geklärt werden können
Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, diese Stellungnahme in der vorgegeben Frist abzugeben. Daher lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.
