02.03.2005 - 10 Anfragen gem. § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Gockeln stellt folgende Anfrage:

 

a)     Ist bekannt und zutreffend, dass die Anlieger der Leimstraße zwischen Südumgehung und Hestertstraße Straßenreinigungs- und Räumgebühren entrichten?

b)     Ist bekannt und zutreffend, dass die Anlieger in diesen Bereich zusätzlich auch die Straßenreinigungspflicht und Räumpflicht für die vor den Häusern befindliche Spielstraße haben?

c)      Verstößt dies gegen Gleichbehandlungsgrundsätze, nach denen Anlieger entweder Gebühren entrichten oder selbst reinigen müssen?

d)     Wie ist dieser Zustand, wenn er zutrifft, entstanden und gibt es die Möglichkeit der Abhilfe dieser Doppelbelastung?

 

 

Herr Weber sagt schriftliche Beantwortung zu.

 

 

 

 

 

 

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