02.03.2005 - 8.4 Änderung der Gebietsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Hierzu liegt eine schriftliche Stellungnahme des Rechtsamtes vor, die als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist.

Herr Weber bemängelt, dass die Fachverwaltung immer nur sagt, wie es nicht geht. Deshalb haben nach Absprache mit anderen Städten und der Polizei die Bezirksvorsteher eine gemeinsame Vorlage erarbeitet, um die Probleme in den Griff zu bekommen

 

Herr Thieser bestätigt ausdrücklich, dass die SPD-Fraktion diese Beschlussvorlage begrüßt und will sie auch heute so beschließen ohne Rücksicht darauf, ob noch juristische Probleme bestehen. Diese könnten auch noch nach einem Beschluss gelöst werden.

 

Herr Goertz sieht auch die Notwendigkeit zum Handeln, beantragt aber, dies heute nur als 1.Lesung zu betrachten, da bei den Grünen noch Beratungsbedarf bestünde. Dieser Antrag wird bei einer Gegenstimme abgelehnt.

 

Herr Flebus begrüßt die Vorlage und will sie so beschließen.

 

Auch Frau Bremser erklärt, dass die CDU-Fraktion hinter der Vorlage stehe. Sie empfindet die Tischvorlage vom Rechtsamt mit einem derartigen Umfang als eine Zumutung.

 

Herr Dietrich meint, dass der Oberbürgermeister den Beschluss beanstanden müsse, wenn er juristisch nicht einwandfrei sei. 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,  die Gebietsordnung in folgenden Punkten zu verändern:

 

Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben j) ergänzt:

j) “in Anlagen alkoholhaltige Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter Veranstaltungen zu verzehren.”

 

Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz mit folgendem Text:

“Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”

 

Im § 7 Abs. 5 wird das Wort “alkoholischer” durch das Wort “alkoholhaltige” ersetzt.

 

Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz 3 aufzunehmen:

“In Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte “In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und Promenadenwegen” zu ersetzen.”

 

Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz 3:

“Platzverweis – Wer Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.”

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außendienstkräfte aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

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