15.05.2014 - 5.50 Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme Nr. 12-25...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.50
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.05.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Christian Lazar
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert, dass zunächst mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden sei, dass unabhängig vom papierlosen Sitzungsdienst die überholten Mikrofonanlagen erneuert und zusätzlich im Ratssaal mit einer Abstimmungsanlage versehen werden soll. Da der Betrag hierfür bislang nicht im Haushalt eingeplant ist, muss der Rat hierfür einen gesonderten Beschluss fassen.
Frau Richter möchte wissen, ob die geplanten neuen Mikrofonanlagen auch für hörgeschädigte geeignet sind. Falls nicht, bittet sie den Kostenrahmen dafür zu klären.
Herr Oberbürgermeister Dehm sagt zu, dass dieser Aspekt geprüft werden müsste. Er führt aus, dass die Anlage modular ist und es sicherlich möglich ist, dieses nachzurüsten. Ansonsten kann die Entscheidung erst im September getroffen werden oder über eine Dringlichkeitsentscheidung.
Herr Thielmann plädiert dafür, vorab zu prüfen, was eine solche Anlage kosten würde und dann im Rahmen der Dringlichkeit darüber zu beschließen.
Herr Oberbürgermeister Dehm zieht die Vorlage daraufhin zurück. Nach der erfolgten Prüfung wird der Politik das Ergebnis mit einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergabe für den Austausch der Mikrofonanlage im Ratssaal sowie den Austausch der Mikrofone auf der Sitzungsraumetage.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Austausch der Mikrofonanlage im Ratssaal und den Sitzungsräumen einschließlich der Installation einer Abstimmungsanlage durchzuführen.
Der Kämmerer wird ermächtigt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 141.000 EURO nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW außerplanmäßig bereitzustellen.
