15.05.2014 - 5.27 Vertragsabschluss mit der Verbraucher-Zentrale ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass in der Begründung der Vorlage auf Seite 4 ein Betragsfehler vorliegt. Es handelt sich nicht wie angegeben um 71.000 €, sondern um 51.000 €.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW (VZ) einen Vertrag über die weitere Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen abzuschließen.

Der abzuschließende Vertrag umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der Abfall- und Umweltberatung.

 

Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführt sind.

 

Der Vertrag kann aufgrund der Regelungen des § 82 GO zur Übergangswirtschaft erst nach Genehmigung des HSP und des Haushaltsplans 2014/2015 geschlossen werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage