15.05.2014 - 5.4 Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage