15.05.2014 - 5.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt:

 

Der Rat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sowie die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 fest.

 

Die Fehlbeträge der Jahre 2011 und 2012 sind durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

 

  1. Die Ratsmitglieder beschließen:

 

Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Oberbürgermeister für die Haushaltsführung in den Jahren 2011 und 2012 Entlastung erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage