15.05.2014 - 5.26 Kostenregelung bei Ersatzvornahmen der Kooperation

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass die Vorlage aufgrund eines konkreten Falles vorgelegt wurde. Dieser hat sich zwischenzeitlich zwar erledigt, die Verwaltung empfiehlt aber trotzdem, diese abstrakte Regelung zu treffen, da ähnliche Fälle immer wieder auftreten können.

 

Frau Nigbur-Martini spricht den konkreten Fall an und führt aus, dass die Stadt Hagen gemäß des Verursacherprinzips gar nichts damit zu tun habe. Sie hält die vorgeschlagene abstrakte Regelung für ein unkalkulierbares Risiko, da die Kosten für eine Ersatzvornahme ggf. sehr hoch ausfallen können.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass dieses Risiko bei Verwaltungshandeln immer besteht, sofern eine Ersatzvornahme vorzunehmen ist. Er gibt zu bedenken, dass eine gemeinsame Behörde für drei Städte tätig wird und daher ein Schlüssel für die Lastenverteilung erforderlich ist. Diesen analog zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zu vereinbaren, sei folgerichtig und sinnvoll.

 

Herr Dr. Geiersbach erklärt, dass die SPD-Fraktion die Vorlage kritisch diskutiert habe. Die Angaben zur Risikoeinschätzung seien nicht sehr aussagekräftig. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass Städte mit Bergbauvergangenheit, wie beispielsweise Bochum, ein höheres Altlastenrisiko in diesem Bereich haben als Hagen. Daher sei fraglich, ob es nicht sinnvoller sei, die Haftung bei der Stadt anzusiedeln, in deren Bereich die Altlast anfällt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass keine Eilbedürftigkeit für den abstrakten Beschluss gegeben ist. Aufgrund des personellen Wechsels in der Funktion des Umweltdezernenten schlägt er daher vor, die Vorlage zurückzustellen und die noch offenen Fragen der Politik einzuspeisen und dann erneut nach der Sommerpause in die Beratung einzusteigen. Er merkt an, dass im Rahmen der interkommunalen  Zusammenarbeit bzw. der Solidargemeinschaft eine Verantwortlichkeit nur für eine Stadt nicht vorgesehen ist. Dieses ist Teil der bestehenden gemeinsamen Behörde und definiert deren Zusammenarbeit.

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadt Hagen schließt sich ebenfalls der Lösung b) an, d. h. eine Kostenaufteilung bei Ersatzvornehmen der Unteren Umweltschutzbehörde nach dem Schlüssel   46,67 % für Dortmund, 33,33 % für Bochum und 20,00 % für Hagen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

Die Vorlage wurde aufgrund weiteren Beratungsbedarfs

zurückgestellt.