15.05.2014 - 5.5 Jahresabschluss 2013:Ermächtigungsübertragungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die  in der Anlage dargestellten Übertragungen von Auszahlungsermächtigungen und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage