27.03.2014 - 5.25 Bebauungsplan Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahme zuck im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung in der Vorlagenbegründung. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 6/11 (630) - Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße - als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 30.09.2013 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Lange Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung der Sternstraße (ab Lange Straße 21) bis zur Pelmkestraße 17 (Eckhaus). Außerdem umfasst es die Häuser um den Wilhelmsplatz sowie die Häuser ab Bismarckstraße 15 und 20 bis Bismarckstraße 21 und 32. Im Geltungsbereich liegen auch die ersten Häuser der anschließenden Nebenstraßen. Das sind:

 

  • Sternstraße Nr. 1 und 3
  • Mauerstraße Nr. 1 und 2
  • Kottmannstraße Nr. 4 und 5
  • Moltkestraße bis Haus Nr. 9
  • Roonstraße Nr. 2, 3, 4 und 6
  • Bleichstraße bis Haus Nr. 4
  • Bachstraße Nr. 20 bis 25
  • Grummertstraße Nr. 2, 4, 6 und 8
  • Pelmkestraße 19

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 1000 eindeutig dargestellt.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2198&TOLFDNR=196219&selfaction=print