27.03.2014 - 5.14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführerin: Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Herr Weber spricht sich dafür aus, die Vorlagen 0193/2014 und 0159/2014 sinnvoller Weise im Gesamtzusammenhang zu diskutieren.

 

Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu.

 

Herr Weber möchte anhand der Pläne von Herrn Grothe wissen, über welche Grundstücke und Nutzungsmöglichkeiten der Investor jetzt tatsächlich verfügt. Des Weiteren merkt er an, dass in der Vorlage 0193/2014 von einem Aldi in der Kölner Straße die Rede ist, aktuell sei dieser aber in der Enneper Straße. Hierzu möchte er wissen, wie weit der Investor die Möglichkeit hat, auf die Fläche an der Enneper Straße zuzugreifen und ob es hierzu eine vertragliche Vereinbarung gibt.

 

Herr Grothe antwortet, dass der Investor für die markierte Fläche der Vorlage 0159/2014, rechts der Enneper Straße, stadtauswärts, das Kerngelände von Brandt in drei Kaufverträgen erworben hat. Ebenfalls wurden Kaufverträge für die an der Markierung liegenden Mehrfamilienhäuser und für VB7 nachgewiesen. Zudem wurde eine Vereinbarung über die Kaufabsicht des Aldi-Grundstücks an der Enneper Straße vorlegt. In diesem Zusammenhang merkt er den von Herrn Weber angesprochenen Fehler in der Vorlage an; der Aldi ist richtigerweise an der Enneper Straße. Durch Eintragungen einer Baulast in den Grundbüchern sowie Vertragsstrafen wird ein zukünftiges Betreiben von Lebensmitteleinzelhandel an diesen Standorten unterbunden. Da der Investor alle Vorgaben erfüllt hat, kann die Einleitung des Vorhabens erteilt werden.

 

Herr Panzer sieht die Schaffung von Einzelhandel auf den Gewerbeflächen Brandtbrache kritisch, da seiner Auffassung nach an anderer Stelle Probleme geschaffen werden. Durch die Verdoppelung der derzeitigen Einzelhandelsfläche in Westerbauer werden Leerstände an anderer Stelle hervorgerufen. Daher werde die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Vorhaben nicht zustimmen. Brandt sei ein klassischer Industriestandort und sollte dieses bleiben.

 

Herr Weber merkt an, dass in Haspe bereits große Ladenlokale frei seien. Die Verdoppelung der Einzelhandelsfläche in Westerbauer halte er daher für falsch. Zudem sei nicht sicher gestellt, dass kein neuer Einzelhandel an den aktuellen Standorten von VB7 und dem Aldi-Markt erfolgen werde. Er erläutert die im Laufe der Jahre erfolgten Beschlüsse zur Fläche der Brandtbrache. Das Problem ist durch den Weggang von Zwieback Brandt entstanden. Herr Weber gibt zu bedenken, dass es Rücktrittsoptionen in Kaufverträgen gibt. Er gehe davon aus, dass nach der Ansiedlung der Einzelhändler die anderen Konzepte, das Gesundheitszentrum und die Büroflächen nicht mehr umgesetzt werden. Zudem sei er der Auffassung, dass ein ganzheitlicher Bebauungsplan für das komplette Gebiet, von der Straße An der Wacht, die gesamte Enneper Straße, bis zur Stadtgrenze hin, juristisch sicherer gewesen wäre. Des Weiteren kritisiert er, dass ein befangenes Ratsmitglied während der bereits erfolgten Beratungen massiv Einfluss nehmen konnte, insbesondere in den Fraktionsberatungen und der Bezirksvertretung Haspe. Die Rechtmäßigkeit solle durch einen Staatsanwalt geprüft werden.

 

Herr Dr. Ramrath spricht sich gegen Herrn Panzers Ausführungen zur Einzelhandelsflächenvergrößerung aus. Diese werde nicht verdoppelt, sondern lediglich um 1.800 qm ausgeweitet. Die Flächen der Altimmobilien müssen entsprechend saldiert werden. Zudem fokussiert sich die Aufteilung der Fläche der Brandtbrache nicht nur auf Einzelhandel, sondern zu 2/3 auf gewerbliche Flächen. Das Gesundheitszentrum mit rund 7.000 qm, das Bürozentrum und der Verwaltungsstandort von Brandt sei ebenfalls für den Gewerbestandort Hagen wichtig. Zudem ist das Konzept in städtebaulicher Sicht positiv weiterentwickelt worden. Der Einzelhandel ist in den Schatten und in den städtebaulichen Bereich die Brandtverwaltung und Gastronomie in den Vordergrund gerückt. Dieses könne ein Attraktionspunkt für die Hasper Bürger und das  angrenzende Gevelsberg werden. Des Weiteren soll dann die Grünzone entlang der Ennepe begehbar gemacht und auch Fahrradwege angelegt werden.

 

Herr Hentschel führt aus, dass er die Bedenken von Herrn Weber nachvollzielen könne. Die Ratsgruppe Die Linke werde dem Vorhaben aber trotzdem zustimmen. Er merkt an, dass auf der linken Seite stadtauswärts das Gebäude und die Brücke teilweise unter Denkmalschutz stehe, der nachträgliche Anbau aber nicht. Bezüglich der beiden Vorlagen merkt er an, dass die Pläne der beiden Vorlagen unterschiedliche Grenzen haben. In einem Plan ist ein Teil des soeben angesprochenen denkmalgeschützen Gebäudes beinhaltet. Des Weiteren ist der Teil der Nordstraße enthalten, in denen zurzeit Einzelhandel ansässig ist. Er möchte wissen, ob der Bebauungsplan Folgen für diese Einzelhändler hat.

 

Herr Grothe erklärt, dass mit der Vorlage 0193/2104 der Flächennutzungsplan dargestellt wird. Dieser umfasst einen größeren Nutzungszuschnitt, als der vom Investor geplante Bereich. Es geht lediglich um eine behördliche Übersicht. In einem Flächennutzungsplan werden immer alle Flächen einbezogen und nur grobe Flächennutzungen festgelegt, aber nicht im Detail. Mit der Änderung sollen die heutigen gewerblichen Flächen zu Wohnbauflächen umgewandelt werden. Dieses habe aber keinerlei Auswirkung auf die aktuell ansässigen Kleingewerbetreibenden. Die Vorlage 0159/2014 beinhaltet den Antrag des Investors auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Hierbei wird lediglich die  Abgrenzung der Grundstücke, die in der Verfügungsgewalt des Antragsstellers liegen, vorgenommen. In der nächsten Ratssitzung werden zur Absicherung vor weiterem Einzelhandel noch Bebauungspläne vorgelegt, und zwar für den Bereich der Nordstraße und südlich der Enneper Straße.

 

Herr Klinkert erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass diese beiden Vorlagen zustimmen werde. Die von Herrn Panzer geforderte reine Gewerbefläche wird aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung nicht ermöglicht werden können. Er greift die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath auf. Des Weiteren merkt er an, dass bereits seit Jahren über die Entwicklung der Brandtbrache diskutiert wird. Mit einer Fortentwicklung werde der Stadtteil Haspe aufgewertet. Eine Aufwertung sollte im Zuge dessen für den gesamten Stadtbezirk vorangetrieben werden.

 

Herr Romberg stimmt ebenfalls den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath zu. Des Weiteren habe er sich, als stellvertretender Bezirksbürgermeister, von den unhaltbaren Anschuldigungen von Herrn Weber angesprochen gefühlt. Er merkt hierzu an, dass in der Bezirksvertretung Haspe die Befangenheitsregeln eingehalten werden.

 

Herr Panzer gibt zu bedenken, dass im Rahmen der heute beschlossenen Vorlage zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept die Sicherung von Gewerbegebieten vorrangig voranzutreiben ist. Er kritisiert, dass bei der Brandtbrache rund 4550 qm neue Handelsflächen geschaffen werden, 1800 qm fallen aber an den bisherigen Standorten brach. In diesem Zusammenhang möchte er die Entwicklungsperspektive in Erfahrung bringen. Insbesondere, da dort vermutlich, wenn überhaupt, zentrenschädlicher Handel angesiedelt würde.

 

Herr Grothe merkt an, dass nur zentrenunschädlicher Handel zugelassen werden soll.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass die Teiländerung des Flächennutzungsplanes in östliche Richtung über die Nordstraße und die katholische Kirche hinaus, bis hin zum neuen Ladenzentrum geht. Es sei fraglich, ob für diesen Bereich nach Änderung des Flächennutzungsplanes auch die Notwendigkeit besteht, einen Bebauungsplan zu schaffen, um Einzelhandelsausweitungen zu verhindern. Er befürchtet, dass keinerlei Kleingewerbe in der aktuellen Form mehr möglich sein werde. Er werde gegen die Vorlagen stimmen.

 

Herr Grothe weist erneut darauf hin, dass diesbezüglich für die nächste Beratungsrunde Bebauungspläne zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ziel dabei ist, dass außerhalb des Brandtzentrums keinerlei neue Einzelhandelsflächen mehr zugelassen werden können und somit eine Steuerung des Einzelhandels möglich ist. Er macht nochmal deutlich, dass dieses keinerlei Auswirkung auf die bestehenden Strukturen und die kleinen Einzelhändler haben wird. Des Weiteren werden die Gremien noch mindestens drei Mal an der planerischen Gestaltung des neuen Geländes inhaltlich beteiligt werden.

 

Frau Schmidt-Winterhoff möchte wissen, ob die bestehende Einzelhändler, wie beispielsweise der Bäcker, seinen Backbetrieb nach der Änderung der Bebauungsplans noch erweitern kann.

 

Herr Grothe verdeutlicht erneut, dass die Bezirksvertretung Haspe einen Beschluss gefasst hat, dass die kleinen Betriebe erhalten bleiben sollen. Hierzu zählen Betriebe mit einer Fläche von rund 100 bis 120 qm. Sofern sich der Bäcker in diesem Gesamtrahmen bewegt, ist eine Vergrößerung sicherlich dann auch noch möglich. Es sollen nur keine weiteren großen Einzelhandelsflächen ermöglicht werden.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 17.02.2014 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße Zwieback Brandt - gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nördlich der Enneper Straße und erstreckt sich in einer Fläche von ca. 31.500 qm bis zum Ufer der Ennepe. Es beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Westerbauer, Flur 4, Flurstücke 282, 836, 280, 288, 837, 269, 270, 271, 272, 274, 275, 276, 277 und 278. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Arbeitsschritt wird im 3. Quartal 2014 die frühzeitige Beteiligung der Öf-fentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2198&TOLFDNR=196218&selfaction=print