27.03.2014 - 5.20 Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I 1. Änderung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.20
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.03.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB, die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4/86 (421) Teil I 1. Änderung – Bahnhofsviertel –
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt werden.
Die Begründung vom 28.01.2014 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die Planänderung betrifft den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4/86 (421) Teil I - Bahnhofsviertel -.Die Fläche liegt im Stadtteil Hagen-Mitte und umfasst den Bereich Hindenburgstraße, Martin-Luther- Kirche bzw. Martin-Luther-Straße, die Bebauung westlich der Stresemannstraße und südlich der Hugo-Preuß-Straße, sowie die Bereiche südlich und nördlich der Werdestraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene
Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Durchführung der erneuten Offenlage im 2. Quartal 2014 werden die Abwägung der eingereichten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen und der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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441,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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295,9 kB
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