27.03.2014 - 5.23 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/12 (642) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellung-nahmen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahmen der Verwaltung in dieser Vorlage.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/12 (642) Wohnbebauung Haus Harkorten - Baublock H - als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Begründung vom 04.02.2014 beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt süstlich der Wendeplatte des Betty-Brandt-Weges und beinhaltet die Flurstücke 390, 391 und 249, Gemarkung Westerbauer, Flur 11. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

Der Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplan-verfahren abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2198&TOLFDNR=196209&selfaction=print