27.03.2014 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert Herr Oberbürgermeister Dehm Herrn Thomas Köhler, der den Vorsitz des Gesamtpersonalrats übernommen hat. Des Weiteren begrüßt er den neuen Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Fraktion, Herrn Andreas Reitmajer.

 

Er informiert über die Erweiterung der Tagesordnung unter dem Punkt 4. aufgrund des interfraktionellen Vorschlags “Resolution zum Bundesteilhabegesetz“.

 

 

 

Herr B. merkt an, dass ein Hagener Bürger zu sämtlichen Entscheidungen Leserbriefe schreibt und er beleidigt sei, wenn diese Ansichten kritisiert werden. Er möchte wissen, wie Herr Oberbürgermeister Dehm und der Rat diese Art der Äußerung bewertet.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass eine solche Bewertung kein Thema bzw. keine Frage im Rahmen der Einwohnerfragestunde darstellt.

 

Herr O. führt aus, dass er im Jobcenter nach der Arbeitsanweisung für die Gewährung des Betriebsstroms der Heizung gefragt habe. Es sei ihm die Auskunft gegeben worden, dass zwar für die Berechnung der Quadratmeter, der Neben- sowie Heizkosten eine Anweisung vorliege, aber keine für den Betriebsstrom der Heizung. Er bekomme diese Kosten nur berücksichtigt, weil er geklagt hat. Er zitiert aus den bisher erteilten Antworten der Verwaltung aufgrund seiner unzähligen Nachfragen nach der Gewährung der Betriebsstromkosten der Heizung und möchte erneut wissen, wann alle berechtigten Transferleistungsempfänger diese Bewilligung erhalten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt eine schriftliche Antwort zu, sofern dieses nicht bereits im Rahmen der bisherigen Antworten erfolgt ist.

 

ANMERKUNG: Eine Beantwortung der Nachfrage erfolgte bereits durch Antwort der Verwaltung auf die Nachfragen aus den Ratssitzungen am 09.02.2012, 21.02.2013, 12.12.2013 sowie 06.02.2014. Somit ist eine erneute schriftliche Beantwortung hinfällig.

 

Herr O. zitiert aus dem Protokoll des Sozialausschusses vom 12.02.2014, Tagesordnungspunkt Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung: „Frau Sauerwein fragt nach dem schlüssigen Konzept zu den Kosten der Unterkunft. Dieses sollte durch einen Gutachter erstellt werden. Bis wann liege es vor und wie hoch seien die Kosten für den Gutachter? Herr Fiedler antwortet, dass es im Bereich der Angemessenheit von Unterkunftskosten permanent Entwicklungen gebe. Die neueste Entwicklung basiere auf Entscheidungen des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, wonach nach bestimmten Kriterien ein Mietspiegel durchaus ausreichend sei, die Angemessenheit von Unterkunftskosten ordnungsgemäß im Sinne des schlüssigen Konzepts festzustellen. Das habe dazu geführt, dass man die Planung, ein Unternehmen zu beauftragen, zurückgestellt habe. Man versuche nun zu klären, ob der aktuelle Mietspiegel diesen Anforderungen entspreche. Daher könne man die Kosten für ein Gutachten unter Umständen sparen. Die Kosten für ein Gutachten könnten zwischen 6.000 und 30.000 Euro liegen. Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass man derzeit davon ausgehe, dass der aktuelle Mietspiegel ausreichend sei. In letzter Konsequenz entscheide das aber ein Gericht.“ Darauf bezogen weist er auf ein Urteil vom 22.02.2013 hin, demnach wurden 4,60 € pro qm zugestanden. Er zitiert zudem erneut aus diversen Antwortschreiben der Verwaltung. Die schriftlichen Antworten und die Aussagen im Sozialausschuss, dass landessozialgerichtliche Entscheidungen dazu vorliegen, sei vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Urteils vom 22.02.2013 nicht nachvollziehbar. Er möchte diesbezüglich ebenfalls wissen, wann die berechtigten Transferleistungsempfänger ihr Recht zugesprochen bekommen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass eine Information erfolgt, wenn neue  Erkenntnisse vorliegen.

 

Er regt an, für die nächste Legislaturperiode eine Änderung der Geschäftsordnung bezüglich der Durchführung der Einwohnerfragestunde vorzusehen, um Missbrauch zu verhindern.

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