20.02.2014 - 5.1 Umsetzung der HSP-Maßnahme "Neuordnung der Bete...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krippner führt für die SPD-Fraktion aus, dass diese die Maßnahme weiterhin ablehne. Er möchte wissen, was bei einer Umsetzung mit der Tochtergesellschaft G.I.S. mbH geschieht.
Herr Weber merkt an, dass die G.I.S. mbH der GWH Personal zur Verfügung stellt und daher eine Verschmelzung mit der HVG nicht sinnvoll sei. Die Maßnahme sollte daher heute nicht beschlossen werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass es sich um eine reine gesellschaftsrechtliche Veränderung handelt und die G.I.S. mbH ab dann anstatt eine Tochtergesellschaft der G.I.V. mbh eine der HVG GmbH wird. Die Verträge und Personalausleihungen bleiben alle bestehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.mbH) auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu verschmelzen, um dadurch Optimierungspotenziale zu nutzen und durch die Verschlankung der Beteiligungsstruktur Kosteneinsparungen zu erzielen.
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt hierzu die Erhöhung des Stammkapitals der HVG sowie die Übernahme des durch die Kapitalerhöhung entstandenen Gesellschaftsanteils an der HVG durch die Stadt Hagen gegen Verschmelzung der G.I.V.mbH.
- Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass vor Umsetzung der Schritte nach Ziffer 1. bis 2. die G.I.V.mbH ihren Anteil an der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) dergestalt teilt, dass ein Anteil von 408.040 € (rd. 3,9 %) entsteht. Dieser Anteil wird dann von der G.I.V.mbH als Sachausschüttung an die Stadt Hagen ausgekehrt.
- Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die Beschlüsse zu Ziffer 1. bis 3. durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse bei der G.I.V.mbH, der ha.ge.we und der HVG - nach erfolgter Vorberatung in den Aufsichtsräten - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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603,9 kB
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