20.02.2014 - 5.15 Gemeinsames Lernen und Schwerpunktschulen in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.02.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm weist auf die Ergänzung des Schulausschusses unter dem 2. Punkt hin und empfiehlt dieses bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Frau Nigbur-Martini merkt an, dass alleine drei Schulen in Haspe für die sonderpädagogische Förderung vorgesehen werden. Darüber hinaus haben das Christian-Rohlfs-Gymnasium aus Haspe und die Heinrich-Heine-Realschule aus Boelerheide eine Stellungnahme vorgelegt, dass der Vorschlag der Verwaltung nicht umzusetzen sei bzw. eine Umsetzung ablehnt wird. Sie möchte wissen, ob die Schulen diese Förderung verweigern können und wie die praktische Umsetzung erfolgen soll.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass diese Förderung gesetzlich vorgesehen ist und sich daher keiner Schule verweigern kann. Zunächst sollen die Schulen beginnen, die bereits Erfahrung in diesem Förderbereich haben und anschließend sind alle weiteren Schulen mit einzubeziehen. Einige von den benannten Schulen müssen durch Fortbildungen sicherlich noch unterstützt werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den Beschlussvorschlag entsprechend dem Schulausschussbeschluss abstimmen.
Beschluss:
- Die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Primarstufe findet in allen zukunftssicheren städtischen Grundschulen als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung statt.
- Für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung in der Sekundarstufe erteilt der Schulträger seine Zustimmung zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde an folgenden städtischen Schulen:
- Gymnasium Theodor-Heuss,
- Realschule Heinrich-Heine,
- Gesamtschule Fritz-Steinhoff,
- Gymnasium Hohenlimburg,
- Gesamtschule Eilpe,
- Gemeinschaftshauptschule Ernst-Eversbusch,
- Gymnasium Christian-Rohlfs,
- Gesamtschule Haspe.
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zurzeit noch ausgenommene Schulen zum Schuljahr 2015/2016 mit einbezogen werden können.
- Für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung in der Primarstufe und Sekundarstufe wird die Verwaltung beauftragt,
- zu prüfen, welche der unter Ziffern 1 und 2 genannten Schulen für eine Bestimmung als Schwerpunktschulen in Betracht kommen können,
- die voraussichtlichen Kosten für eine mit vertretbarem Aufwand zu schaffende sächliche Ausstattung vor Ort zu schätzen,
- den politischen Gremien entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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100,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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135,9 kB
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