07.09.2005 - 5.1.3 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWS...

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Wortprotokoll

Herr Pejic macht deutlich, dass aus seiner Sicht die Förderanträge, in denen u.a. Honorarkosten enthalten seien, diese nicht berücksichtigt werden sollten. Es müsse versucht werden, die Gruppen (z. B. Moslemischen Vereine) für die derartige Projekte gedacht seien, mit einzubeziehen. Herr Pejic schlägt vor, die Materialien mit 200,00 Euro zu bezuschussen und die Moslemischen Vereine des Ortsteils mit einzubeziehen.

 

Der Decker möchte wissen, wo Fachkräfte mit einem Honorar von nur 7,00 Euro pro Stunde zu bekommen seien.

 

Herr Geitz erwidert, dass an den umliegenden Fachhochschulen und Universitäten Studenten der höheren Semester derartige Projekte zu den genannten Konditionen begleiten würden.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen Beitrag in Höhe von

 

 

*200,00 Euro

 

für die Materialien für das Sonderförderungsprojekt zur Aggressionsbewältigung zur Verfügung. Weiterhin sollen die “Moslemischen Vereine” in die Projekte mit einbezogen werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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