07.09.2005 - 5.1.3 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWS...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Pejic macht deutlich, dass aus seiner Sicht die Förderanträge, in denen u.a.
Honorarkosten enthalten seien, diese nicht berücksichtigt werden sollten. Es
müsse versucht werden, die Gruppen (z. B. Moslemischen Vereine) für die
derartige Projekte gedacht seien, mit einzubeziehen. Herr Pejic schlägt vor,
die Materialien mit 200,00 Euro zu bezuschussen und die Moslemischen Vereine
des Ortsteils mit einzubeziehen.
Der Decker
möchte wissen, wo Fachkräfte mit einem Honorar von nur 7,00 Euro pro Stunde zu
bekommen seien.
Herr Geitz
erwidert, dass an den umliegenden Fachhochschulen und Universitäten Studenten
der höheren Semester derartige Projekte zu den genannten Konditionen begleiten
würden.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen
Beitrag in Höhe von
*200,00
Euro
für
die Materialien für das Sonderförderungsprojekt zur Aggressionsbewältigung zur
Verfügung. Weiterhin sollen die Moslemischen Vereine in die Projekte mit
einbezogen werden.
