29.11.2012 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 29.11.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Ludwig merkt an, dass er seine Fragen zum Sozialticket im Sozialausschuss stellen wollte, da die letzte Sitzung in diesem Jahr ausfällt, nutzt er die Ratssitzung dafür. Er führt aus, dass ab dem 01.01.2013 im gesamten VRR-Gebiet ein preisgemindertes Sozialticket für den ÖPNV eingeführt. Wer dieses in Anspruch nehmen möchte, muss sich die Berechtigung bescheinigen lassen, bevor er im Kundencenter der Straßenbahn AG sein Ticket erwerben kann. Für diese Berechtigungsüberprüfung waren bisher bei SGBII-Empfängern das Jobcenter und bei allen anderen Transferleistungsempfängern der Fachbereich 55 zuständig. Ab Januar 213 dürfe das Jobcenter jedoch keine Berechtigungsausweise mehr ausstellen. Das Land und der VRR seien der Meinung, dieses müsse zukünftig aus einer Hand durch die kommunalen Stellen, in Hagen folglich der Fachbereich 55 erfolgen. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob diese Übertragung von Zuständigkeiten beim Fachbereich 55 bekannt ist. Was bisher unternommen wurde, um die reibungslose Ausgabe von Berechtigungsausweisen für alle Leistungsempfänger, die ein Sozialticket erwerben möchten, sicherzustellen. Des Weiteren sei fraglich, ob die Stadt sicherstellen kann, dass die Umstellung zum 01.01.2013 problemlos verlaufen wird.
Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die Übertragung der Zuständigkeit natürlich bekannt ist. Die Vorgehensweise sei ärgerlich, da in der Beratungsphase davon ausgegangen wurde, dass das Jobcenter dieses weiterhin übernimmt. Jetzt soll eine kommunale Abschreibstelle eingerichtet werden, bei der die Leistungsbescheide vorgelegt werden, damit die Berechtigung für ein Sozialticket erteilt wird. Diese sehr bürokratische Verfahrensweise bindet unnötig Ressourcen. Derzeit erfolgt eine Abstimmung der Gemeinden im VRR. Im Zweifel ist dieses durch die Verkehrsunternehmen selbst zu leisten. Eine denkbare Lösung wäre, die Berechtigung direkt mit dem Leistungsbescheid auszustellen. Es soll darauf hingewirkt werden, dass ein unbürokratisches Verfahren bis 01.01.2013 vorliegt. Allerdings sollte die Stadt Hagen sich die Aufgabe nicht aufdrücken lassen. Eine Hilfestellung für eine Übergangszeit sei allerdings denkbar.
Herr Weber führt in Bezug auf die Nebentätigkeitsverordnung aus, dass einem Beamten 6.000 pro Jahr aus einer genehmigten Nebentätigkeit zustehe. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, wie mit dem geldwertem Vorteil eines Fahrzeugs oder noch andere geldwertgleiche Leistungen über 6.000 umzugehen ist, da in der Nebentätigkeitsverordnung hierzu nichts Näheres ausgeführt wird. Er ist der Auffassung, wenn dieser Betrag zu versteuern ist, dann müsste dieser doch auch als Einkommen aus einer Nebentätigkeit angerechnet werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass diese Anfrage aufgenommen wird. Er merkt an, dass die Beantwortung rechtlich eingehend zu prüfen ist.
Frau Kingreen führt aus, dass die Landesregierung 2011 beschlossen hat, den Landeszuschuss für die NRW-Theater zu erhöhen. Das bedeute für das Hagener Theater einen zusätzlichen Betrag von 325.000 pro Jahr. In diesem Zusammenhang möchte Sie wissen, ob der Theateretat im Jahr 2012 um diese Summe erhöht wurde und ob in 2013 ein Förderbetrag in gleicher Höhe erwartet werde und komplett an das Theater weitergeleitet werde.
Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass die Zuschüsse zweckgebunden verbucht werden. Ähnliche Anfragen wurden bereits aus den Kreisen der Theaterfreunde an ihn heran getragen, daher soll die Anfrage zusätzlich ausführlich schriftlich erfolgen.
Des Weiteren merkt Frau Kingreen an, dass die Theaterkasse derzeit nur noch mit einer Person besetzt sei. Sie möchte wissen, ob dadurch entstehende Einnahmeverluste schon zu beziffern seien und wie diese ausgeglichen werden sollen. Des Weiteren sei fraglich, wieso Herr Oberbürgermeister Dehm nicht weiteren Schaden vom Theater abwende, in dem er vorübergehend einen anderen städtischen Mitarbeiter an die Theaterkasse abordnet. Ebenfalls möchte sie in Erfahrung bringen, was getan wird um zu verhindern, dass zukünftig Vorstellungen, für welche bereits Karten verkauft wurden, ausfallen, aufgrund des Ausfalls der derzeit einzigen Person, für welche kein Ersatz geschaffen werden dürfe.
Herr Oberbürgermeister Dehm entgegnet, dass es für die Veranstaltungen des Theaters mehrere Verkaufsstellen gibt. Dieses sei aber scheinbar nicht so präsent, daher sollen die weiteren Verkaufsstellen auf der Internetseite deutlicher herausgestellt werden. Daher werde auch kein Schaden entstehen, selbst wenn die Theaterkasse mal nicht besetzt würde. Des Weiteren weist er darauf hin, dass derzeit keine Möglichkeiten bestehen, Personal frei zu disponieren. Er sagt zu, dass eine schriftliche Stellungnahme mit Informationen zu den Verkaufsstellen erfolgt.
