15.06.2005 - 6.6 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 die Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-.

 

Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.

 

Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den Erlen/Sporbecker Weg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich der Begründung vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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