15.06.2005 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße / Auf d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Mosch spricht die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Gutachten
zur Lärm- und Altlastensituation an, die als Anlage Bestandteil der Begründung
sind und vor und während der Sitzung eingesehen werden können (Teil 3 Seite3
der Vorlage).
Er
möchte wissen, ob diese Gutachten zur Ansicht vorliegen.
Herr
Schumacher kann dieses bejahen. Weiterhin teilt Herr Schumacher mit, dass eine
gegenseitige Duldungsvereinbarung getroffen wird, damit sich keine
Rechtsansprüche für späterer Eigentümer im Plangebiet gegenüber dem
Gewerbegebiet ergeben.
Herr Rath möchte
wissen, wo sich die Fläche der externen Ausgleichsmaßnahmen befindet, in der
der Nadelwald in einen Nadelmischwald umgewandelt wird.
Herr
Schumacher berichtet, dass sich die
Fläche in Hagen - Dahl befindet.
Die Nachfragen
von Herrn Steffen, warum 30 cm Boden abgetragen werden müssen und ob private
Zisternen gebaut werden oder ein Regenrückhaltebecken geplant ist sollen
schriftlich beantwortet werden.
Es ergeht
folgender
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der
Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
c)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der Heide, mit
den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen/Ergänzungen und die
Begründung vom 30.05.2005 einschließlich des Landschaftspflegerischen Beitrages
und Grüngestaltung vom 18.05.05 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S
2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetztes vom 24.06.2004 (BGBL. I S
1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1
BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der
z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.05.2005 und
der Landschaftspflegerische Beitrag und Grüngestaltung vom 18.05.2005 sind
Anlage dieser Vorlage.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit folgenden
Flurbezeichnungen :
Gemarkung Boele, Flur 20 die Flurstücke mit den Nummern 1
(teilweise), 2, 3, 161 und 196.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurf ist
das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des
Beschlusses.
