15.06.2005 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße / Auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mosch spricht die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Gutachten zur Lärm- und Altlastensituation an, die als Anlage Bestandteil der Begründung sind und vor und während der Sitzung eingesehen werden können (Teil 3 Seite3 der Vorlage).

Er möchte wissen, ob diese Gutachten zur Ansicht vorliegen.

 

Herr Schumacher kann dieses bejahen. Weiterhin teilt Herr Schumacher mit, dass eine gegenseitige Duldungsvereinbarung getroffen wird, damit sich keine Rechtsansprüche für späterer Eigentümer im Plangebiet gegenüber dem Gewerbegebiet ergeben. 

 

Herr Rath möchte wissen, wo sich die Fläche der externen Ausgleichsmaßnahmen befindet, in der der Nadelwald in einen Nadelmischwald umgewandelt wird. 

 

Herr Schumacher  berichtet, dass sich die Fläche in Hagen - Dahl befindet.

 

Die Nachfragen von Herrn Steffen, warum 30 cm Boden abgetragen werden müssen und ob private Zisternen gebaut werden oder ein Regenrückhaltebecken geplant ist sollen schriftlich beantwortet werden.

 

Es ergeht folgender    

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

a)                 Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.

 

b)                 Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellung­nahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

c)                 Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der Heide, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderun­gen/Ergänzungen und die Begründung vom 30.05.2005 einschließlich des Landschaftspflegerischen Beitrages und Grüngestaltung vom 18.05.05 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetztes vom 24.06.2004 (BGBL. I S 1359) in Verbin­dung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gülti­gen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 30.05.2005 und der Landschaftspflegerische Beitrag und Grüngestaltung vom 18.05.2005 sind Anlage dieser Vorlage.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurbezeichnungen :

Gemarkung Boele, Flur 20 die Flurstücke mit den Nummern 1 (teilweise), 2, 3, 161 und 196.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet ein­deutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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