15.06.2005 - 6.12 Bebauungsplan Nr. 8/01 (535),Teil 1 - Ortskern ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem die Nachfragen von Herrn Mosch zum Lärmgutachtenfragen nicht vollständig geklärt werden können, schlägt Herr Kohaupt vor, einen Beschlusszusatz aufzunehmen, in dem die Verwaltung beauftragt wird, sicherzustellen, dass im Rahmen der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten weiterhin entsprechende Brauchtums- und Vereinsveranstaltungen auf dem Festplatz am Hilgenland stattfinden können.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Zu a)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und pri­vaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lung­nahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellung­nahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu die­sem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1 – Ortskern Boele / Hilgenland -, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen /Ergänzungen und die Begründung vom 02.05.2005 einschl. des Erläuterungsbe­richtes zum Grünordnungsplan gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl.IS.2141), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überlei­tungs­vorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeord­nung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Sat­zung.

Die Begründung vom 02.05.2005  und der Erläuterungsbericht zum Grünord­nungsplan sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbe­grenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

            Zusatz:

 

            Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass im Rahmen

           der ordnungsrechtlichen Möglichkeiten weiterhin entsprechende

           Brauchtums- und Vereinsveranstaltungen stattfinden können.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0