Die
Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen
Betrag in Höhe von
*600,00
Euro
für die Förderung der Medienkompetenz
sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher (Projektwochenende und
Fahrtkosten) durch das Kinderhaus Petrus zur Verfügung.