15.06.2005 - 5.1.3 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

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Wortprotokoll

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

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Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

 

*600,00 Euro

 

 

für die Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher (Projektwochenende und Fahrtkosten) durch das Kinderhaus Petrus zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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