04.12.2013 - 5.2 Teiländerung Nr. 97 - Waldstraße - zum Flächenn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatterin Frau Roth.

 

Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Freier und Wack sowie Frau Roth wird, vor dem Hintergrund der Diskussionen zum Bebauungsplan und eines Ortstermins, der inzwischen durchgeführt wurde, wiederum die Gefahr einer Waldumwandlung in Folge einer bebauungsbedingten erhöhten Verkehrssicherungspflicht diskutiert.

 

Gleichwohl die WBH ihre Zustimmung zu einem Flächentausch mit der Antragstellerin signalisiert hat, würde die Bebauung eine Rücknahme des Waldes und damit die Umwandlung desselben aus Gründen der Verkehrssicherung und der Beschattung von Wohngebäuden nach sich ziehen und somit der Natur und der Allgemeinheit verloren gehen. Da die Waldflächen nicht innerhalb des Plangebietes liegen, besteht im Rahmen des V&E-Plans keine weitere Einflussmöglichkeit seitens der städtischen Gremien. Der Grund dafür liegt darin, dass ein Verfahren zur Waldumwandlung ein eigenständiges Verwaltungsverfahren darstellt, welches beim Landesbetrieb Wald und Holz geführt wird und keine Beteiligung von kommunalen Gremien vorsieht.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gemäß der Verwaltungsvorlage zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

         0

Dagegen:

         8

Enthaltungen:

         1

 

Begründung:

 

Der LB lehnt die Einleitung der Teiländerung des Flächennutzungsplans ab, da für die Realisierung der Bebauung in ihrem geplanten Umfang eine Umwandlung von Wald erforderlich ist. Über diese Waldumwandlung wird in einem eigenständigen Waldumwandlungsverfahren beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW entschieden und nicht im Rahmen des Plan-Verfahrens. Eine Mitwirkung seitens der kommunalen Vertretungskörperschaft wäre im Bezug auf die Waldumwandlung somit nicht mehr gegeben.

 

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Anlagen zur Vorlage