04.12.2013 - 6 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 04.12.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Gockel berichtet:
Anfrage Herr Borgmeier vom 06.11.2013 zur Wiederaufnahme der Bewirtschaftung des Feldes am Köhler Weg:
Die Felder befinden sich in Besitz der ha.ge.we und waren an einen Landwirt verpachtet. Der Pachtvertrag war abgelaufen. Da nicht genau absehbar war, wie sich das Neubaugebiet entwickelt, wurde der Pachtvertrag zunächst nicht weiter verlängert. Nach Abschluss der Neubebauungen, ist (mit dem alten Pächter) ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen worden. Somit wurde die Bewirtschaftung dieser landwirtschaftlichen Flächen wieder aufgenommen.
Anfrage Herr Borgmeier vom 06.11.2013 zu Fällmaßnahmen am LB 1.4.2.59 „Niederwald Lüling“:
Die Arbeiten wurden im Auftrag des Eigentümers in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt. Geschnitten wurden zu über 90% wild wachsende Sträucher außerhalb des geschützten Landschaftsbestandteiles auf einer verpachteten Ackerfläche (wenige stark überhängende Hainbuchen wurden gefällt). Der Straße Hünenpforte zugewandt wurden Hasel- und Holundersträucher auf den Stock gesetzt, rückwärtig Schlehe. Vor Ort sind nun die Grenzsteine und die Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil am Waldrand wieder zu sehen. Dies war vorher nicht möglich, da sie stark eingewachsen waren. Auf Anregung von Herrn Greis wird mit Herrn Wack abgestimmt, zukünftig solche Maßnahmen besser zwischen der unteren Forstbehörde und der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
Anfrage Herr Kumbruch vom 06.11.2013 zur Volmetalhöhle:
Die untere Landschaftsbehörde hat den Kontakt zwischen dem Vorhabensträger, die WBH, und Herrn Kumbruch hergestellt. Das Problem wird bilateral gelöst.
Anfrage Herr Bögemann vom 16.10.2013 zur Herbecker Allee:
Eine ähnliche Anfrage wurde bereits am 15.05.2013 beantwortet. Im Ergebnis war herausgekommen, dass eine Wegeverbindung innerhalb der Allee nicht geplant ist.
Anfrage Herr Bögemann vom 16.10.2013 zum Holzeinschlag von Straßen NRW:
Seitens der unteren Landschaftsbehörde wurde Kontakt zu Straßen NRW aufgenommen. Dort besteht die Bereitschaft, dass ein Vertreter in den LB kommt um das Thema zu erläutern.
Anfrage Herr Bögemann vom 16.10.2013 zum verstärkten Holzeinschlag zu Gunsten heimischer Sägewerke:
Herr Wack berichtet, dass es zurzeit eine rege Nachfrage nach Holz gäbe. Gleichzeitig wären Zwangsverluste z. B. durch Kyrill zu verkraften. Insofern müssen die Forstbehörden regelmäßig darauf achten, dass die Nachhaltigkeit gewährt bleibt. Insgesamt geht er davon aus, dass in der Stadt Hagen das Nachhaltigkeitsprinzip zurzeit eingehalten wird.
Herr Bögemann und Herr Dr. Hülsbusch zeigen Fotos von einem Ortstermin aus dem Bereich „An der Zeche“ und „Hegge“ bei Holthausen. Hier wurden im Zuge von Maiserntearbeiten Feldwege erheblich beschädigt. Nach ihrer Kenntnis handelt es sich um Wege, die in der öffentlichen Hand sind. Sie möchten wissen, ob es möglich ist, den Unternehmer zur Wiederherstellung der Wege zu verpflichten. Davon betroffen ist wiederum ein Teil der Hecke, die in jüngster Vergangenheit von einem Landwirt beschädigt wurde, wofür eine Ersatzpflanzung vorgesehen ist. Sie bitten um Mitteilung ob diese Pflanzung bereits erfolgt ist. Ferner ist ein Weg im Bereich des Naturschutzgebietes „Lange Bäume“ (gleichzeitig FFH-Gebiet „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“) betroffen. Sie bitten die Verwaltung darum zu prüfen, ob dieser Bereich nicht besser geschützt werden könnte.
Unter Beteiligung der Herren Gockel, Greis, Bögemann und Dr. Hülsbusch wird erörtert, dass der Weg im Bereich der Hecke in der Örtlichkeit nicht dem kartographischen Verlauf entspricht. Aufgrund von Fahrzeugen, die die Hecke umfahren, wurde der Weg in Richtung der südlich angrenzenden Ackerfläche verlagert. Die Ersatzpflanzung für die Beschädigung der Hecke ist für den Pflanzzeitraum 2013/2014 festgesetzt und wurde noch nicht fertig gestellt. Im Zuge des Verfahrens zur Beschädigung der Hecke wurde der eigentliche Weg eingemessen. Allerdings sind die Markierungen bereits nicht mehr zu finden, da sie wiederum von landwirtschaftlichen Geräten überfahren wurden. Der Bereich der Schlehenhecke, der nicht auf dem Weg wächst, soll dauerhaft erhalten bleiben und ist wieder gut aufgewachsen. Bei dem Teil der Hecke, der überfahren wurde, handelt es sich um Wurzelausläufer der Schlehe, die auf der eigentlichen Wegefläche stocken.
Auf Anfrage von Herrn Fähmel wird unter Beteiligung der Herren Dr. Hülsbusch, Dr. Braun und Riegel konträr diskutiert, ob eine Verpflichtung für Grundstückseigentümer von als Wanderweg gekennzeichneten Wegeflächen besteht, diese Wege nach waldbaulichen Maßnahmen (z. B. Rückeschäden) wieder herzustellen. Herr Riegel soll in seiner Eigenschaft als Mitglied des SGV belastbare Informationen einholen, ob eine solche Pflicht besteht.
Herr Keßler hat festgestellt, dass im Stadtwald an Bäumen mit Flyern Weihnachtsmärkte beworben werden. Er möchte wissen ob dies zulässig ist.
