06.11.2013 - 4.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/13 (650) ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann berichtet von einem Ortstermin den er durchgeführt hat und zeigt Fotos von der Örtlichkeit.

 

Unter Beteiligung der Herren Wack, Borgmeier, Bühren, Wiemann, Dr. Hülsbusch, Fähmel und Munzlinger sowie Frau Buchholz wird erörtert, dass durch die Bebauung im nord-östlichen Bereich der Abstand zum städtischen Wald nicht eingehalten wird. Gleichwohl die WBH ihre Zustimmung zu einem Flächentausch mit der Antragstellerin signalisiert hat, würde die Bebauung eine Rücknahme des Waldes und damit die Umwandlung desselben aus Gründen der Verkehrssicherung und der Beschattung von Wohngebäuden nach sich ziehen und somit der Natur und der Allgemeinheit verloren gehen. Da die Waldflächen nicht innerhalb des Plangebietes liegen, besteht im Rahmen des V&E-Plans keine weitere Einflussmöglichkeit seitens der städtischen Gremien. Der Grund dafür liegt darin, dass ein Verfahren zur Waldumwandlung ein eigenständiges Verwaltungsverfahren darstellt, welches beim Landesbetrieb Wald und Holz geführt wird und keine Beteiligung von kommunalen Gremien vorsieht.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

         2

Dagegen:

       11

Enthaltungen:

         0

 

Begründung:

 

Der LB lehnt die Einleitung des V&E Plans ab, da für die Realisierung der Bebauung in ihrem geplanten Umfang eine Umwandlung von Wald erforderlich ist. Über diese Waldumwandlung wird in einem eigenständigen Waldumwandlungsverfahren beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW entschieden und nicht im Rahmen des Plan-Verfahrens. Eine Mitwirkung seitens der kommunalen Vertretungskörperschaft wäre im Bezug auf die Waldumwandlung somit nicht mehr gegeben.

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Anlagen zur Vorlage