18.09.2013 - 4.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) ...

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Straße 64 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Antrag vom 28.05.2013 auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird somit zugestimmt.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich in Halden, direkt an der Berchumer Str. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Halden, Flur 6, Flurstück 72.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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