03.07.2013 - 4.7 Landschaftsrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Seitens der Verwaltung wird die beiliegende Tischvorlage vorgelegt (Anlage I).

 

Berichterstatter Herr Wiemann.

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Hülsbusch, Wiemann, Fähmel, Munzlinger, Riegel und Borgmeier wird erörtert, dass die Maßnahme so zeitig im Jahr durchgeführt werden soll, um die Stellplatzflächen vor dem Weihnachtsgeschäft, in dem die Verkehrssituation besonders kritisch ist, fertig zu stellen. Es wird konträr diskutiert, ob die zügige Änderung der verkehrlichen Situation die Belange des Artenschutzes überwiegt. Abschließend wird der Aspekt beleuchtet, dass nur über eine artenschutzrechtliche Befreiung zur Beseitigung der Gehölze während des gesetzlich unzulässigen Zeitraumes die Möglichkeit besteht, die Durchführung und Pflege von artenschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen als Auflage festzusetzen. Sollten die Rodungsmaßnahmen innerhalb des gesetzlich zulässigen Zeitraumes durchgeführt werden, besteht in einem B-Plan Gebiet keine rechtliche Handhabe, Ersatzmaßnahmen festzusetzen.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde die Befreiung gem. dem Beschlussvorschlag zu erteilen.

 

Zusatz:

 

Der Beschluss wird unter Maßgabe gefasst, dass die untere Landschaftsbehörde klare Nebenbestimmungen zur dauerhaft regelmäßigen Pflege und Instandhaltung der Nistkästen und Fledermausquartiere in der Befreiung festsetzt.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

         9

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         1

 

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Anlagen