03.07.2013 - 4.2 FNP-Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatterin Frau Roth.

 

Unter Beteiligung von Herrn Dr. Hülsbusch sowie der Damen Kingreen und Roth wird Folgendes erörtert: Die Stadt Hagen hat über einen B-Plan nur Planungshoheit für die Verkehrsflächen, die zur Erschließung des Cargo Beamer erforderlich sind. Nicht jedoch für den Cargo Beamer selbst. Ein Erwerb des Bahngeländes ist für die Stadt Hagen nicht leistbar. Ein Erwerb des Geländes durch den RVR ist machbar, allerdings stellt dieser ihn Frage, ob eine Freizeitnutzung mit Cargo Beamer möglich ist. Insofern müsse die Stadt sich deutlich positionieren, welche Nutzung sie letztendlich möchte.

 

Unter Beteiligung der Damen Roth und Klatte sowie der Herren Fähmel, Borgmeier, Seidel und Freier wird erörtert, dass die Kreisellösung gegenüber einer Brückenlösung keine Alternative ist. Eine Tunnellösung wurde ebenfalls geprüft. Sie bietet jedoch immissionsschutztechnisch und -rechtlich gegenüber der Brückelösung keine Vorteile. Es werden Befürchtungen geäußert, dass es bei den angestrebten Betriebszeiten zu einer Aufweichung des sonntäglichen LKW Fahrverbots kommen könnte.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt mit dem folgenden Hinweis dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Der Landschaftsbeirat favorisiert die Ansiedlung des Unternehmens an der geplanten Stelle unter dem Vorbehalt, dass als verkehrliche Erschließung die Brückenlösung umgesetzt wird und das Sonntagsfahrverbot eingehalten wird.

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Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

         8

Dagegen:

         1

Enthaltungen:

         1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2161&TOLFDNR=181550&selfaction=print