03.07.2013 - 6 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 03.07.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Anfrage von Herrn Dr. Hülsbusch aus der Sitzung am 13.03.2013 zu markierten Bäumen am Hohenhof:
Herr Gockel berichtet: Nach Auskunft der WBH wurden die Bäume im Rahmen der Verkehrssicherungsprüfung markiert und nicht aus forstwirtschaftlichen Gründen. Dabei bedeutet eine Markierung an einem Baum nicht gleich, dass dieser auch gefällt wird. Sie dient zunächst der gerichtsfesten Dokumentation, dass ein Baum geprüft wurde. Konkret soll an dem Bestand am Hohenhof in den nächsten Wochen der starke Überhang im Bereich der Straße zurückgenommen werden um das notwendige Lichtraumprofil herzustellen. Die erforderlichen weiteren Verkehrssicherungsmaßnahmen werden dann im Winter durchgeführt. Die Maßnahmen werden zuvor beim UWA angemeldet. Gleichwohl forstwirtschaftliche Maßnahmen ganzjährig durchgeführt werden dürfen, führt die WBH solche Maßnahmen in Herbst/Winter durch. In Ausnahmefällen könne der früheste Zeitpunkt in den August fallen.
Anfrage von Herrn Freier in der Sitzung am 07.05.2013 zu Gehölzschnitt an der Pappelstraße:
Herr Gockel berichtet, dass es sich dabei um eine Maßnahme handelt, die dem LB in seiner Sitzung am 05.12.2012 mit der Vorlage Schnitt- und Rodungsmaßnahmen auf Gehölzflächen Winter 2012/2013 (Nr. 1014/2012) vorgelegt wurde.
Anfrage von Herrn Freier in der Sitzung am 07.05.2013 zur Zulässigkeit der Einleitung von Straßenabwasser der Weidekampstraße in den Buschbach:
Herr Gockel berichtet: Nach Auskunft der unteren Wasserbehörde ist die Einleitung des auf der Weidekampstraße anfallenden Oberflächenwassers in den Buschbach zulässig. Der Landschaftsbeirat hat in seiner Sitzung am 20.06.2012 der Lösung zugestimmt (Vorlage 0518/2012), die für den Wegfall der Buschbachteiche angelegten Amphibienausgleichsgewässer mit dem Regenwasser aus dem Einzugsgebiet der Weidekampstraße zu versorgen und die Ausgleichsgewässer gleichzeitig als Rückhaltung für die anschließende Einleitung in den Buschbach zu verwenden.
Herr Riegel weist darauf hin, dass im NSG Ruhraue Syburg noch keine Wiesenmahd durchgeführt wurde und erkundigt sich, wann dies geschehen solle. Er befürchtet, dass das Jakobs-Kreuzkraut zur Samenreife gelangt und sich weiter ausbreitet. Seines Wissens warte der bewirtschaftende Landwirt auf den Auftrag der unteren Landschaftsbehörde, die Mahd durchzuführen.
Herr Wiemann erklärt, dass das Jakobs-Kreuzkraut eine heimische Pflanze und kein Neophyt ist. Bei der besagten Fläche handelt es sich um ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück, dass im Naturschutzgebiet liegt und erst ab dem 01.07. eines jeden Jahres gemäht oder beweidet werden darf. Unter Beteiligung des LB wurde bereits in der Vergangenheit verschieden abweichende Bekämpfungsmethoden wie das Ausziehen der Pflanzen oder die frühzeitige Mahd der betroffene Flächen diskutiert und praktiziert. Die Fläche wurde in diesem Jahr u. a. von Vertretern der uLB besichtigt. Aufgrund der Witterungsbedingungen ist das Jakobs-Kreuzkraut noch nicht in Blüte, so dass die Mahd der betroffen Bereiche und der Abtransport des Mähgutes in eine Biomassenverstromungsanlage ab dem 01.07. zur Bekämpfung in diesem Jahr ausreichend sei. Er betont, dass die untere Landschaftsbehörde keinen Auftrag erteilt hat, dass Jakobs-Kreuzkraut zu bekämpfen und dazu auch keine rechtliche Handhabe habe. Sollte die Eigentümerin Interesse an der Bekämpfung haben und diese auch finanzieren wollen, könne sie einen Auftrag erteilen.
Herr Hüsecken merkt an, dass Belastungen durch Jakobs-Kreuzkraut in Honig nachgewiesen sind und plädiert für eine flächendeckende Bekämpfung zum Schutze des Menschen. Herr Dr. Hülsbusch bittet die Verwaltung zu klären, ob eine Schädigung des Menschen durch die Aufnahme von Honig, der mit Jakobskreuzkraut belastet ist, möglich ist.
