Nachdem
Herr Kohaupt eine Bezuschussungfür die
Installation einer neuen Toilettenanlage durch die BV-Nord befürwortet, schlägt
Herr Hennemann vor, der Vereinsgemeinschaft einen Zuschuss von 1.250,00 Euro zu
gewähren.
Es ergeht
folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. §
37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von
*1.250,--Euro
für die
Installation einer neuen Toilettenanlage zur Verfügung.