13.02.2013 - 5.4 Schutz der Ahorblättrigen Platane in Hohenlimburg

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Fähmel beantragt, den Beschluss zu fassen, die ahornblättrige Platane am Rathausplatz in Hohenlimburg  in die Naturdenkmalverordnung aufzunehmen.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt, die Ahornblättrige Platane in Hohenlimburg, Ecke Stennertstraße/Freiheitsstraße, als Naturdenkmal auszuweisen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

       13

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         0

 

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