08.10.2013 - 3 Regelmäßiger Bericht der Ausländerstelle über n...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsrates
- Datum:
- Di., 08.10.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Thomzig hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.
Im Vorfeld informiert sie schriftlich über die zusätzliche Aufnahmezusage des Landes NRW vom 26.09.2013 für 1000 syrische Flüchtlinge:
Erteilung von Aufenthaltserlaubnisse an syrische Flüchtlinge, die von ihren in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten aufgenommen werden Aufnahmeanordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) vom 26.09.2013
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26.09.2013 eine Aufnahmeanordnung erlassen, die die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für bis zu 1.000 syrische Flüchtlinge ermöglicht, die eine Aufnahme durch ihre in Nordrhein-Westfalen lebenden Verwandten beantragen.
Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder. Weitere Personensorgeberechtigte begünstigter minderjähriger Kinder können mit einbezogen werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die Interessenbekundung der aufnahmebereiten Verwandten gegenüber der unter der Rufnummer 0211 871 3000 erreichbaren Hotline. Anträge werden nach Eingang berücksichtigt.
Nach erfolgter Interessenbekundung ist innerhalb von 10 Tagen Kontakt mit der Ausländerbehörde zu suchen. Vereinbaren Sie dazu bitte unter der Rufnummer 02331 - 207 4817 (ABH Hagen) einen Termin, sobald Sie Ihre Registriernummer erhalten haben. Weisen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme unbedingt darauf hin, dass es sich um das Aufnahmeverfahren Syrien handelt.
Es besteht kein Anspruch auf Teilhabe am Aufnahmeprogramm.
· Soweit das jeweilige Visumverfahren erfolgreich abgeschlossen worden ist, kann bei den ersten 1.000 bei der Hotline gemeldeten Personen, die Interesse an einer Aufnahme haben, jedoch mit einer Aufnahme gerechnet werden.
· Über die ersten 1.000 Interessensbekundungen hinaus werden weitere 300 Personen in eine Warteliste aufgenommen. Eine Bearbeitung des Aufnahmewunsches kann in diesen Fällen jedoch nur erfolgen, wenn weitere Plätze auf der Interessentenliste frei werden (z. B. weil für andere Personen die 10-Tage-Frist nicht eingehalten worden ist).
Das Merkblatt des Ministeriums ist auf der Internetseite der Stadt Hagen hinterlegt.
