13.04.2005 - 4.5 Vorschlag der CDU-Fraktion betr.Schnittgut-Feue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 13.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr
Habighorst berichtet, dass es bis zum Mai 2003 eine Verbrennungsverordnung
gegeben hat, in der unter bestimmten Bedingungen das Verbrennen von
pflanzlichen Abfällen zugelassen war. Diese Verordnung sei aufgehoben worden,
da zur Zeit das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich verboten ist. Die
traditionellen Osterfeuer fallen nicht unter die Allgemeinverfügung.
Nach
kurzer Diskussion, an der sich die Herren Pejic, Dr. Siebert, Decker, Kohaupt
und Habighorst beteiligen, ergeht folgender
Beschluss:
1.
Die Bezirksvertretung Hagen – Nord bittet die
Verwaltung, die Allgemeinverfügung des Ennepe – Ruhr – Kreises über
die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener
Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen für den Bereich der Stadt Hagen zu
übernehmen.
2.
Auf Ziffer 5 der Allgemeinverfügung wird besonders hingewiesen.
