13.04.2005 - 4.5 Vorschlag der CDU-Fraktion betr.Schnittgut-Feue...

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Wortprotokoll

Herr Habighorst berichtet, dass es bis zum Mai 2003 eine Verbrennungsverordnung gegeben hat, in der unter bestimmten Bedingungen das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zugelassen war. Diese Verordnung sei aufgehoben worden, da zur Zeit das Verbrennen von Abfällen grundsätzlich verboten ist. Die traditionellen Osterfeuer fallen nicht unter die Allgemeinverfügung.

 

Nach kurzer Diskussion, an der sich die Herren Pejic, Dr. Siebert, Decker, Kohaupt und Habighorst beteiligen, ergeht folgender 

 

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Beschluss:

 

1.      Die Bezirksvertretung Hagen – Nord bittet die Verwaltung, die Allgemeinverfügung des Ennepe – Ruhr – Kreises über die Genehmigung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen durch Verbrennen für den Bereich der Stadt Hagen zu übernehmen.

 

2.  Auf Ziffer 5 der Allgemeinverfügung wird besonders hingewiesen.  

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 

 

 

Dafür:

      5

 

 

Dagegen:

      7

 

 

Enthaltungen:

      2