19.11.2013 - 5 Änderung der Sondernutzungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Di., 19.11.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lichtenberg vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen berichtet, dass die Bezirksvertretung Mitte die Änderung der Sondernutzungssatzung angestoßen habe, um den Wildwuchs von Kundenstoppern und anderen Werbeanlagen in der Stadt einzudämmen. Er erläutert die wichtigsten Änderungen der Sondernutzungssatzung. So soll das Aufstellen von Werbeanlagen künftig genehmigungspflichtig sein. Sie dürfen nur noch bis zu einem Meter von der Hauswand entfernt aufgestellt werden und eine maximale Höhe von 1,50 m aufweisen. Hierdurch soll auch mehr Barrierefreiheit gewonnen werden. Anlagen und Stände, die der Sondernutzungssatzung unterliegen, können künftig untersagt werden, wenn sie der Barrierefreiheit widersprechen.
Frau Gleiß weist auf eine Vorschrift in der neuen Satzung, wonach auf Gehwegen der für den Fußgängerverkehr verbleibende Bereich in der Regel mindestens 1,50 m betragen soll. Sie vertritt die Ansicht, dass dies zu schmal sei, da zwei Rollstuhlfahrer nicht aneinander vorbei kommen. Herr Lichtenberg erläutert, dass man diese Breite wohl gewählt habe, da auch in der Reinigungssatzung festgelegt wurde, dass in einigen Bereichen mindesten 1,50 m Schnee geräumt werden muss.
Herr Wirth stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
488,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
31,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
83,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
89,3 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
10 kB
|
