16.03.2005 - 5.4 Änderung der Gebietsordnung

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Wortprotokoll

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,  die Gebietsordnung in folgenden Punkten zu verändern:

 

Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben j) ergänzt:

j) “in Anlagen alkoholhaltige Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter Veranstaltungen zu verzehren.”

 

Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz mit folgendem Text:

“Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”

 

Im § 7 Abs. 5 wird das Wort “alkoholischer” durch das Wort “alkoholhaltige” ersetzt.

 

Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz 3 aufzunehmen:

“In Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte “In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und Promenadenwegen” zu ersetzen.”

 

Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz 3:

“Platzverweis – Wer Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen Anung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.”

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außen-dienstkräfte aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden können.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

   0

 

 

Enthaltungen:

   0

 

 

 

 

 

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