16.03.2005 - 5.4 Änderung der Gebietsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 16.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Gebietsordnung in
folgenden Punkten zu verändern:
Der § 7 Abs. 1 wird
um den Buchstaben j) ergänzt:
j) “in
Anlagen alkoholhaltige Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und
außerhalb genehmigter Veranstaltungen zu verzehren.”
Der § 7 Abs. 2
erhält einen 2. Satz mit folgendem Text:
“Ebenfalls
untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von
denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen
von Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”
Im § 7 Abs. 5 wird
das Wort “alkoholischer” durch das Wort
“alkoholhaltige” ersetzt.
Im § 8 Abs. 1 ist
folgender neuer Satz 3 aufzunehmen:
“In Anlagen
sind Hunde an der Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen
sowie der Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die
Worte “In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und
Promenadenwegen” zu ersetzen.”
Der § 22 erhält
folgenden neuen Absatz 3:
“Platzverweis
– Wer Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser
Verordnung erlassenen Anung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen
begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der
sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das
Betreten der Anlagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.”
Weiter wird die
Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außen-dienstkräfte
aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden
können.
